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Erdgas und Atom grün? Verbände klagen gegen EU-Taxomie

Seit Anfang dieses Jahres gelten Investitionen in Erdgas und Atomkraft in der EU als nachhaltig. Festgelegt ist dies in der so genannten Taxonomie, die im Sommer vorigen Jahres verabschiedet wurde. Gegen diese Regelung haben jetzt insgesamt fünf Umweltverbände Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

„Problem nicht als Lösung verkaufen“

„Die EU-Kommission darf nicht das Problem als Lösung verkleiden. Atom und Gas können nicht nachhaltig sein“, sagt Nina Treu, Geschäftsführerin von Greenpeace Deutschland. Grünes Geld dürfe nicht für Industrien missbraucht werden, die in die Natur- und Klimakrise geführt haben.

Greenpeace: Electricité de France sammelt bereits Geld für Atomkraftwerke

Doch die EU-Taxonomie erlaubt genau dies. In der Folge habe der französische Stromerzeuger Electricité de France kurz nach der Aufnahme von Atomkraft in der EU-Taxonomie im Juli 2022 bekannt gegeben, durch die Ausgabe von grünen Anleihen, die an der Taxonomie ausgerichtet sind, die Instandhaltung seiner „alten und schlecht gewarteten“ Atomreaktoren finanzieren zu wollen, kritisiert die Umweltorganisation.

Zweite Klage gegen Erdgas

Eine zweite Klage mit dem Schwerpunkt fossiles Erdgas haben die Umweltorganisationen ClientEarth und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zusammen mit Transport & Environment und dem europäischen Büro des WWF eingereicht. „Wir ziehen vor den Europäischen Gerichtshof, um diese dreiste Form des Greenwashing rechtlich überprüfen zu lassen“, sagt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. Mit der Entscheidung, fossiles Erdgas als klimafreundlich zu klassifizieren, habe sich die EU-Kommission auf sehr dünnes Eis begeben. Sie verstoße gegen sowohl gegen ihr eigenes Klimagesetz als auch gegen die Taxonomie-Verordnung.

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Urteil für 2025 erwartet

Zuvor hatten die vier Verbände bereits im September 2022 einen Antrag auf interne Überprüfung  eingeleitet, um die Streichung der Kennzeichnung von Strom und Wärme aus fossilem Gas in der EU-Taxonomie als „nachhaltig“ zu erwirken. In ihrer im Februar 2023 vorgelegten Antwort habe die Europäische Kommission, rechtmäßig gehandelt zu haben, so die Umweltverbände. Deshalb sei jetzt eine Klage eingereicht worden. Mit einer ersten mündlichen Anhörung rechnen die Organisationen in der zweiten Hälfte von 2024, mit einem Urteil Anfang 2025. (kw)

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