Die Bundesnetzagentur hat die erste grenzüberschreitende Ausschreibung von Solaranlagenleistung gestartet. Partnerland ist Dänemark. Damit können sich erstmals auch Investoren von Anlagen, die in Dänemark errichtet werden, an der Ausschreibung von Marktprämien in Deutschland beteiligen. Im Gegenzug können sich auch Anlagen in Deutschland an Auktionen des skandinavischen Nachbarn beteiligen. Kopenhagen wird deshalb noch in diesem Jahr eine entsprechende Ausschreibungsrunde eröffnen.
Zwei mögliche Varianten
Die Europäische Kommission hatte die grenzüberschreitenden Ausschreibungen zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern für die Zustimmung zum Fördermechanismus des EEG eingefordert. Schon im März dieses Jahres hatte die Bundesregierung die Eckpunkte für diese Ausschreibungen vorgelegt. Dabei hatte sie zwei Möglichkeiten erarbeitet, wie solch eine Ausschreibung vonstatten gehen kann. Die erste Möglichkeit ist, dass die Ausschreibung für Anlagen im jeweiligen Nachbarland geöffnet wird, dann aber die Bedienungen des jeweiligen Nachbarlandes gelten. So sehen Ausschreibungen in Polen beispielsweise keine angeschlossene Leistung, sondern eine zu liefernde Strommenge vor. Diese Regelung würde dann auch für Anlagen in Deutschland gelten, wenn sie an Ausschreibungen in Polen teilnehmen. Umgekehrt müssten die Anlagenbetreiber in Polen keine vorher festgelegte Strommenge in einem bestimmten Zeitraum liefern, sondern die Vergütung würde pro erzeugte Kilowattstunde gezahlt.
Es gilt nationales Planungs- und Steuerrecht
Weitere Unterschiede in den Auktionsbedingungen der europäischen Nachbarn betreffen unter anderem die Flächenkulisse, das Planungsrecht sowie die steuerlichen Bestimmungen. Um die Prozedur nicht zu kompliziert zu gestalten, hat sich die Bundesregierung mit der dänischen Regierung darauf geeinigt, die zweite Option zu wählen. Denn dann gelten die jeweiligen Bestimmungen und Vorgaben des Landes, in dem die Anlage gebaut wird, aber die Vergütungszahlungen kommen aus dem jeweiligen Nachbarland. So werden die Anlagen, die in Dänemark stehen und eine Marktprämie in der jetzigen Ausschreibung gewonnen haben, nach dänischem Recht behandelt, was Flächenkulisse, Planungs- und Steuerrecht sowie die Fernsteuerbarkeit der Anlagen betrifft. Die gleichen Regelungen gelten für die Anlagen in Deutschland, die in der dänischen Ausschreibung eine Marktprämie gewonnen haben.
Die Vergütung wird hingegen nach Maßgaben des jeweiligen Landes gezahlt, das die finanziellen Mittel bereitstellen muss. So bekommen die Anlagen in Dänemark die gleitende Marktprämie, wie sie im deutschen EEG festgelegt ist und der der Marktwert des Stroms aus der jeweiligen Anlage am Spotmarkt zugrunde liegt. Außerdem kann die Marktprämie bei längeren negativen Strompreisen am Spotmarkt gestrichen werden. Die Anlagen in Deutschland, die in der dänischen Ausschreibung teilnehmen, bekommen jedoch die feste Marktprämie, wie sie die gesetzlichen Regelungen in Dänemark vorsehen.
50 Megawatt stehen zur Versteigerung
Insgesamt beträgt das Volumen der jetzigen ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung von Solarparkleistung 50 Megawatt. Diese sind komplett für Projekte in Dänemark und Deutschland geöffnet. Im Extremfall stehen die kompletten 50 Megawatt in Dänemark und bekommen eine Einspeisevergütung aus Deutschland. Dänemark wird noch in diesem Jahr eine Ausschreibung mit einem Volumen von 20 Megawatt starten. Davon sind 2,4 Megawatt für Anlagen geöffnet, die in Deutschland stehen.
An zwei Ausschreibungen teilnehmen
Die Gebote für die Ausschreibung in Deutschland können bis zum 23. November 2016 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Gebotsentscheidend ist ausschließlich der Preis für den erzeugten und eingespeisten Strom. „Die Ausschreibung tritt ergänzend neben die reguläre nationale Ausschreibungsrunde, für die bis zum 1. Dezember 2016 Gebote abgegeben werden können“, betont die Bundesnetzagentur. Konkret bedeutet dies, dass die Bieter an beiden Ausschreibungen gleichzeitig teilnehmen können. So haben sie die Möglichkeit, sich an der grenzüberschreitenden Auktion zu beteiligen. Wenn sie dort nicht erfolgreich sind, können sie mit dem gleichen Projekt noch an der nationalen Ausschreibung teilnehmen.
Unterschiedliche Preisbildung
Dabei sollten sie aber den entscheidenden Unterschied zwischen den beiden Ausschreibungen beachten. Denn die grenzüberschreitende Ausschreibung wird nach dem sogenannten Uniform-Prizing-Verfahren abgewickelt. Dabei bekommen alle Bieter die Marktprämie, die dem Wert des letzten bezuschlagten Gebots entspricht. Die Marktprämie in der nationalen Ausschreibung hingegen wird nach dem Pay-As-Bid-Verfahren ermittelt. Hier bekommt jeder Bieter genau die Marktprämie, die er geboten hat. (Sven Ullrich)