Nicht ganz unbeschadet geht die Vorlage für die massive Änderung bei der Solarstromförderung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) durch die Koalitionsfraktionen. So steht jetzt im Gesetzentwurf, dass die Änderungen nicht zum 9. März, sondern zum 1. April in Kraft treten. Außerdem müssen Solardachanlagen bis zum 31. März kaufmännischen in Betrieb genommen sein. Das heißt, sie müssen zwar an den Betreiber ausgeliefert aber nicht endgültig montiert sein. Mit Rücksicht auf den langen Planungsvorlauf gilt für Freiflächenanlagen der Stichtag 1. Juli. Allerdings müssen hier die Anlagen technisch in Betrieb genommen, also fertig montiert sein, um die alte Förderung zu bekommen. Allerdings gilt dieser Vertrauensschutz nur, wenn bis zum 1. März bereits ein Aufstellungsbeschluss vorlag. „Diese Bedingung ist erforderlich, um eine Jahresendrallye wie im Dezember zu vermeiden“, begründet Christian Hirte. Der CDU-Abgeordnete sitzt für Thüringen im Bundestag und ist Mitglied des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Außerdem gibt es auch bei einer der beiden geplanten Verordnungsermächtigungen Bewegung. Hier soll es jetzt einen Bundestagsvorbehalt geben. „Die Rechte des Parlamentes bleiben aber weiter eingeschränkt. Der Bundesrat bleibt entmachtet", kommentiert der Bundestagsabgeordneter Hans-Josef Fell (B90/Grüne), Mitglied des Umweltausschusses.
Systemdienstleistungen honorieren
Zwar sind dir bisherigen Änderungen, die im gestern beschlossenen Entwurf der Regierungskoalitionen für die Beratung im Bundestag hauptsächlich kosmetischer Natur, doch wird an dieser Stelle klar, dass die Fraktionen von Union und FDP nicht geschlossen hinter dem Vorhaben stehen. So hat Josef Göppel (CSU) schon weitere Änderungsanträge für die Bundestagsdebatte in den nächsten drei Wochen angekündigt. Er will nicht nur die Kategorie der Aufdachanlagen zwischen zehn und hundert Kilowatt wieder einführen. Dabei soll die Vergütung mit 18,5 Cent pro Kilowattstunde einen Cent niedriger ausfallen, als bei Anlagen bis zehn Kilowatt. Alle anderen Vergütungssätze will er unangetastet lassen. Göppel will auch, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Anreiz bekommen, Systemdienstleistungen zu übernehmen. Wenn die Anlage bis zum 31. Dezember 2013 installiert ist und die technischen Voraussetzungen zur vom Netzbetreiber angeforderten Einspeisung von Blindleistung vorhanden sind, sollten das mit einem Cent pro Kilowattstunde zusätzlich honoriert werden.
Die erste Lesung im Bundestag zu den Änderungen findet am 9. März um 9:00 Uhr statt. Die beiden weiteren Lesungen zur Gesetzesänderung finden am 30. März statt. Heute ist erst mal der Umweltausschuss dran, über die EEG-Novelle zu diskutieren. (Sven Ullrich)