Das Differenzvertragsmodell zur Ausschreibung von Projekten für Offshore-Windenergie mit auf den Seeboden abgestellten Unterwasser- und Schwimmfundamenten, für Biomasse- und Biogasanlagen, Geothermiekraftwerke, weitere Meeresenergieanlagen sowie solare Wärme- und auf Seen an Land schwimmende Photovoltaik (PV) hat grünes Licht aus Brüssel erhalten. Die Europäische Union (EU) genehmigte damit Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten mit einem Volumen von 4.590 Megawatt (MW) bis 2028. Der italienische Staat darf wie vorgesehen damit 35,3 Milliarden Euro zur Vergütung gemäß den in Differenzverträgen vereinbarten Einspeisetarifen einsetzen.
Insbesondere für die Offshore-Windenergie bedeutet das Signal aus Brüssel viel, klaffen doch bisher die niedrigen offiziellen Ausbauziele der großen europäischen Halbinsel und das Interesse der Investoren weit auseinander. So sehen offizielle Ziele bis 2030 einen Ausbau der Meereswindkraft von derzeit 30 MW in Gestalt des Pilotwindparks Beleolico an der Südspitze des Landes auf zwei Gigawatt (GW) vor. Der italienische Windkraftverband hält zehn GW für realistisch. Und das Investoreninteresse insbesondere an schwimmenden Windparks ist enorm: Allein das deutsche Energieunternehmen Baywa RE will bis 2030 zwei GW im sogenannten Floating-Offshore-Bereich bauen und projektiert in einem frühen Stadium schon neun GW in diesem Bereich.
Den jetzt von der EU freigegebenen Erlass FER 2 muss für klassische, traditionelle Wind- und Sonnenkraft an Land noch der Erlass FER X ergänzen. Die Ausschreibungen für Wind- und Solarkraft an Land hatten 2019 begonnen und sollten eigentlich nach zwei Jahren zu Einspeise- und Vergütungsfreigaben für Projekte mit acht GW geführt haben. Doch nach inzwischen 13 Ausschreibungen sind erst 7,3 GW bezuschlagt, weil langsame Genehmigungen und zuletzt aufgrund der Inflation zu geringe Vergütungshöhen regelmäßig zu deutlichen Unterzeichnungen der Anbieter von Projekten führten. Nach einer Anhebung der Vergütungssätze kam es im Februar zu Zuschlägen für neue 673 MW alleine bei Onshore-Windparkprojekten. Ende Februar hatte Italiens Agentur für die Ausschreibungen, GSE, angekündigt, die restlichen 689 MW nun als 14. Ausschreibungsrunde auszubringen.
FER X soll von 2024 bis 2028 weitere Ausschreibungen für 45 GW Erzeugungskapazitäten neuer großer Solaranlagen sowie Windparks mit 16,5 GW regeln. Dies soll beispielsweise bei der Windkraft das Ziel 2028 eines Ausbaus bis 2028 auf eine Erzeugungskapazität von derzeit noch 12 auf 28 GW noch erreichen lassen. Die Branche hält allerdings die im FER-X-Entwurf enthaltenen Gebotsobergrenzen von 8,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Solarfreiflächenanlagen sowie 8 Cent bei Windparks für nicht rentabel. Windkraftverband Anev hält dagegen beispielsweise 9,5 Cent pro kWh als Vergütungsobergrenze für notwendig.
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