Die kommunale Wärmeplanung gewinnt in Deutschland an Fahrt. Während viele Städte und Gemeinden ihre Planungen noch starten, hat Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle eingenommen. Von den insgesamt 238 deutschen Kommunen mit über 45.000 Einwohnern haben 96 Prozent bereits begonnen, ihre Wärmeversorgung zukunftsfähig zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist Baden-Württemberg: Dort haben 33 Kommunen ihre Wärmepläne bereits abgeschlossen – das sind mehr als alle anderen Bundesländer zusammen.
Fortschritte dank strenger Fristen in Baden-Württemberg
Der Erfolg in Baden-Württemberg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis strenger gesetzlicher Vorgaben. Bereits Ende 2023 mussten die 104 größten Kommunen des Bundeslandes ihre Wärmepläne den zuständigen Regierungspräsidien vorlegen. Dieses klare Ziel hat den Südwesten zum Spitzenreiter gemacht und als Vorbild für andere Bundesländer etabliert.
Die Zahlen stammen aus einer Analyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie Berechnungen der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan ist ein strategisches Instrument, um die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden klimafreundlich, kosteneffizient und unabhängig von fossilen Energieträgern zu gestalten. Er gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete sich für zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung eignen.
Zentrale Wärmeversorgung: Einsatz von Wärmenetzen, oft in Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung.
Dezentrale Wärmeversorgung: Nutzung von Wärmepumpen oder anderen erneuerbaren Energien in kleineren Quartieren.
Die Erstellung eines Wärmeplans erfolgt in mehreren Schritten:
Bestandsaufnahme: Analyse des energetischen Zustands der Gebäude, des Wärmebedarfs und der Treibhausgasemissionen.
Potenzialanalyse: Identifikation von Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien.
Zielszenario: Definition einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
Maßnahmenplanung: Konkrete Schritte wie der Ausbau von Wärmenetzen oder die Förderung dezentraler Lösungen.
Bundes- und Landesgesetze: Die rechtliche Grundlage
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt.
Bundes-Wärmeplanungsgesetz (WPG):
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis 2028 Zeit.
Landesgesetze als Vorreiter:
Baden-Württemberg hat mit seiner Regelung eine Vorbildfunktion übernommen. Bereits Städte mit über 20.000 Einwohnern mussten hier bis Ende 2023 Wärmepläne vorlegen. Schleswig-Holstein folgte mit einer ähnlichen Verpflichtung für Ober- und Mittelzentren bis Ende 2024. Diese Vorgaben orientieren sich an der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die Wärme- und Kältepläne für Kommunen ab 45.000 Einwohnern fordert.
Förderprogramme: Finanzielle Unterstützung und Herausforderungen
Die Umsetzung der kommunalen Wärmepläne erfordert erhebliche Investitionen. Um die Städte und Gemeinden zu unterstützen, bietet der Bund Förderprogramme wie die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) an. Dennoch stoßen diese Programme an ihre finanziellen Grenzen.
Volker Kienzlen, Geschäftsführer der KEA-BW, betont: „Die Nachfrage nach Fördermitteln steigt stetig an. Der Bund muss die bestehenden Programme besser finanziell ausstatten, um den wachsenden Investitionsbedarf der Kommunen zu decken.“
Zukunft der Wärmeplanung in Deutschland
Die kommunale Wärmeplanung bildet das Fundament für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland. Sie fördert nicht nur die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern, sondern trägt auch dazu bei, die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Mit Baden-Württemberg als Vorreiter und klaren rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene steht Deutschland vor einem Umbruch in der Wärmeversorgung. Entscheidend wird sein, wie schnell und umfassend die geplanten Maßnahmen umgesetzt werden können – und wie der Bund den Kommunen dabei finanziell unter die Arme greift. Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung: KEA-BW