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Photovoltaik

Conto Energia IV: Italienische Regierung einigt sich auf neue Einspeiseregelungen

Die Italienische Regierung hat sich nach monatelangem Tauziehen zwischen dem italienischen Umweltministerium und dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung auf die Änderung der Solarstromförderung geeinigt. Der Ministerrat hat das neue Conto Energia IV unterschrieben, das nun zum 1. Juni in Kraft tritt.

Die Details sind noch nicht veröffentlicht. Doch wie das Marktforschungsinstitut EuPD Research und der Systemprojektierer New Energy Projects übereinstimmend unter Berufung auf die letzte Version des Dekrets vor der Verabschiedung berichten, sehen die neuen Regelungen für dieses Jahr eine monatliche Absenkung der Einspeisevergütung vor, die sich nach der Größe und Art der Anlage richtet. Dabei unterscheidet das Conto Energia IV weiterhin nach Anlagen auf Gebäuden und sonstigen Anlagen. Die Unterscheidung hinsichtlich der Größe erfolgt nur noch in zwei Klassen. Dachanlagen bis einem Megawatt Leistung gelten als Kleinanlagen, die eine höhere Förderung bekommen. Anlagen über dieser Größe werden in die Kategorie Großanlagen eingeordnet. Bei den Freiflächenanlagen wird diese Grenze schon bei 200 Kilowatt Leistung gezogen.


Rom führt „atmenden Deckel“ ein

Ab 2012 sieht die neue Regelung eine halbjährlich Degression der Einspeisevergütung von jeweils fünf bis zehn Cent je nach Größe und Art der Anlage vor. Die soll im ersten Halbjahr Jahr 2013 nochmals steigen. Ab dem zweiten Halbjahr 2013 führt Rom einen sogenannten „atmenden Deckel“ ein. Dann wird die Höhe der Degression an den aktuellen Zubau angepasst. JE mehr Solaranlagen an das Netz angeschlossen werden, desto höher fällt auch die Absenkung der Einspeisevergütung aus. Ab 2013 entfallen zudem alle weiteren Zuschüsse wie Steuervorteile und Investitionshilfen, die die italienische Regierung den Betreibern von Solarstromanlagen jetzt noch gewährt.

Einen zweiten Deckel gibt es für Großanlangen. Denn vom 1. Juni 2011 bis Ende 2012 gilt eine Fördergrenze. Die italienische Regierung stellt für die Vergütung von neuen Großanlagen für diesen Zeitraum nur 580 Millionen Euro zur Verfügung. Das reicht bei jetzigen Preisen für eine Zubau von etwa 2,7 Gigawatt, errechnet das Marktforschungsinstitut EuPD Research. Für die Jahre 2013 bis 2016 stehen dann weitere 1,361 Milliarden Euro für die Förderung von Großanlagen zur Verfügung, was für etwa 9,8 Gigawatt reichen würde.

Im Gegensatz dazu verbessert Rom die Regelungen für den Netzanschluss von Solaranlagen. Der zuständige Netzbetreiber hat nun 30 Tage Zeit, die fertige Anlage an das Stromnetz anzuschließen. Sollte der Netzanschluss länger dauern, muss er einen Ausgleich zahlen. Allerdings müssen große Solaranlagen in ein Register eingetragen werden. Diese Eintragung ist aber nur zu bestimmten Zeiten möglich. Innerhalb von sieben Monaten muss die Anlage dann fertiggestellt sein. Die italienische Netzagentur legt fest, in welcher Reihenfolge die Anlagen ans Netz gehen und welche Anlage eine Einspeisevergütung bekommt. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Netzanschlusses und nicht nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung.

Am härtesten trifft das Conto Energia IV Photovoltaikhersteller aus Amerika und Asien. Denn nun sollen Betreiber einen Bonus von fünf Prozent erhalten, wenn mindestens 60 Prozent der verbauten Anlagenteile aus europäischer Herstellung kommen. (Sven Ullrich)