Die Bundesnetzagentur hat die fünfte Runde für die Ausschreibung von Solarparkleistung eröffnet. Projektierer können ihre Projekte und die Gebote der für den wirtschaftlichen Beitrbe notwendigen Marktprämie einreichen. Bis spätestens zum 1. August 2016 müssen alle Unterlagen vollständig bei der Bundesnetzagentur eingegangen sein.
Das Procedere gleicht dem der vergangenen Runde
Das Ausschreibungsvolumen beträgt in dieser Runde – wie in der vierten Ausschreibung – 125 Megawatt. Auch der Höchstpreis für die Gebote bleibt mit 11,09 Cent pro Kilowattstunde so hoch wie in der vorhergehenden Runde. Außerdem werden die Marktprämien wieder im Gebotspreisverfahren ermittelt. Das heißt, jeder Bieter bekommt die Marktprämie, mit der er ins Rennen gegangen ist, wenn er denn überhaupt eine bekommt. Denn aus der Erfahrung der vergangenen vier Runden weiß die Bundesnetzagentur, dass nur ein Bruchteil der Projekte tatsächlich eine Vergütung bekommt und damit realisiert werden kann. Der größte Teil der angebotenen Projekte geht leer aus, weil das Gebot zu hoch liegt. Dabei hat auch die Erfahrung aus den vergangenen Runden gelehrt, dass die abgegebenen Gebote nicht extrem über dem letzten Gebot liegen, das noch eine Marktprämie bekommt.
Keine Ackerflächen zugelassen
Die entscheidende Änderung zur vierten Runde ist, dass Projekte auf Ackerflächen nicht mehr eingereicht werden dürfen. Denn das jährliche Kontingent von zehn Zuschlägen, dass die Ausschreibungsverordnung zulässt, ist bereits ausgeschöpft, betont Joachim Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Abgabe von Geboten für Flächen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen und von letzterer verwaltet werden, sind jedoch weiterhin möglich“, sagt Homann. (Sven Ullrich)