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Niedersachsen

Windenergieerlass geht in nächste Runde

Berechnungen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz hätten ergeben, dass das Ziel mit weniger, dafür aber leistungsstärkeren Anlagen zu erreichen ist, als heute am Netz sind. Derzeit stehen in Niedersachsen rund 5.600 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als acht Gigawatt.

Die niedersächsische Landesregierung verzichtet in ihrem Windenergieerlass auf die Festlegung starrer Abstandsregeln, wie sie etwa in Bayern gelten. Dort müssen Windparks einen Mindestabstand der zehnfachen Nabenhöhe zur Wohnbebauung (die so genannte 10-H-Regelung) einhalten. Die rechtliche Grundlage für die Bewertung möglicher Probleme mit Abständen, Geräuschentwicklung und Schattenwurf blieben in Niedersachsen die Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Baurechts, betonte die Landesregierung. Ferner gelte die Planungskompetenz der Kommunen. Diese solle gestärkt werden.

Kommunen bleibt die Planungshoheit

In Niedersachsen sind Kommunen oder Landkreise für die regionale Planung, also die Aufstellung von Bauleit- und Flächennutzungsplänen und damit für die konkrete Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie zuständig. Dieses Recht gehört zum im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltungsrecht. Rechtlich bindend ist daher der Windenergieerlass für die Kommunen nicht. Nur die dem Ministerium nachgeordneten Behörden, wie etwa die Unteren Naturschutz-, die Immissionsschutz- oder die Bauaufsichtsbehörden, müssen sich an den Erlass halten.

Das Verfahren zur Erarbeitungsentwurfs hatte bereits viele Akteure beteiligt: Das Umweltministerium hatte gemeinsam mit den niedersächsischen Ministerien für Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie Inneres und Sport den Windenergieerlass erarbeitet. Ein nach Angaben des Umweltministeriums bundesweit einmaliges Dialogverfahren schloss sich an: Im Februar vorigen Jahres berieten die Kommunalen Spitzenverbände (NLT, NStGB, NST), die Verbände und Vertreter der Windenergiebranche (Enercon, GE, BWE, WVW, Energiekontor), die Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN), die Klimaschutzagentur Region Hannover, die Koordinierungsstelle Windenergierecht der TU Braunschweig sowie die Umwelt- und Naturschutzverbände (BUND, NABU) die Landesregierung. Weil viele gesellschaftliche Gruppen bei diesem Dialog beteiligt sind, steht der Windenergieerlass auf soliden Füßen, hofft die Landesregierung – Konflikte und gegensätzliche Interessen seien frühzeitig erkannt und Lösungen gemeinsam erarbeitet worden.

Erlass soll Ende des Sommers in Kraft treten

Mit der geplanten Verbändeanhörung zu den Entwürfen werde nun auch den im Erarbeitungsprozess bisher nicht beteiligten Institutionen umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Rudi Zimmeck, Pressesprecher des Umweltministerium, erklärte, in den kommenden sechs bis acht Wochen würden Veranstaltungen mit den Verbänden durchgeführt. Man rechne damit, dass der Erlass zum Ende des Sommers, nach einer erneuten Kabinettsfreigabe, in Kraft treten könne. Der Windenergieerlass sowie der Leitfaden Naturschutz sind auf der Homepage des Niedersächsischen Umweltministeriums zu finden. (Katharina Wolf)