Ein Entwurf zur Novellierung des niedersächsischen Windenergieerlasses liegt derzeit Verbänden zur Stellungnahme vor. Noch besteht Optimierungsbedarf.
Wie von der Landesregierung angekündigt wurde der am 08. Mai im Landeskabinett beschlossene abschließende Entwurf des nordrhein-westfälischen Windenergieerlasses nun im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenig überraschend bleibt die Landesregierung ihrem Anti-Windkraftkurs treu und schreibt im Erlass genauso wie im Entwurf zum Landesentwicklungsplan weitere Einschränkungen für den weiteren Windkraftausbau fest. Ein Gastbeitrag von Paul Schweda.
Zwei Jahre des Verhandelns und Diskutierens sind nun zu Ende, der niedersächsische Windenergieerlass ist verabschiedet und tritt Anfang 2016 in Kraft. Wichtigste Ziele: Die Ausweisung von 1,4 Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie (von derzeit rund 1,1 Prozent) und die Installation von 20 Gigawatt (GW) Leistung bis 2050. Zudem wird Niedersachsen keine generellen Abstandsregelungen oder Höhenbegrenzungen im Erlass festlegen, also die Länderöffnungsklausel im EEG nicht nutzen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat für den weiteren Ausbau der Windkraft im Land einen neuen Windenergieerlass veröffentlicht. Der war fällig, weil der erste Erlass der aktuellen rot-grünen Regierungskoalition in Düsseldorf von 2011 durch Gerichtsurteile und neue Gesetze an Wirksamkeit verloren hatte. Als echte Neuheit loben Kommentatoren, dass der Erlass erstmals ein stimmiges Regelsystem für den Schutz des Landschaftsbildes definiert.
Die Niedersächsische Landesregierung hat gestern den Entwurf für den Windenergieerlass und den Entwurf des Leitfadens Artenschutz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Als Ausbauziel werden 20 Gigawatt Windenergieleistung an Land bis zum Jahr 2050 angestrebt. Der dafür berechnete Flächenbedarf liegt mit 1,4 Prozent unter den vergleichbaren Planungen anderer Bundesländer.
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel spricht im Interview mit ERNEUERBARE ENERGIEN über das EEG. In der Januar-Ausgabe unseres Magazins berichtet er über den Windenergieerlass, der sich gerade in den letzten Zügen befindet.
Niedersachsen macht Ernst mit Deutschlands langfristigstem Ausbauplan für Windkraft. Das im Sommer ausgegebene Regierungsziel – 20 Gigawatt Kapazität bis 2050 – erscheint Rechtsexperten dank ausgeklügelter Regeln im kommenden Windenergieerlass abgesichert. Der Bundesverband Windenergie hat schon kämpferische Unterstützung angekündigt.
Das Land Niedersachsen will die ausgebaute Kapazität der Windkraft im Land bis 2020 verdoppeln und bis 2050 sogar auf das Dreifache ausbauen. Die rot-grüne Landesregierung in Hannover hat jetzt den Entwurf ihres seit Jahresanfang vorbereiteten Windenergieerlasses vorgelegt, der dafür einen vergleichsweise geringfügig erhöhten Flächenbedarf vorschlägt – und einige Annahmen trifft.
Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat einen neuen Leitfaden zur Nutzung der Windenergie in Waldgebieten vorgelegt. Darin wird vor allem die Bedeutung des Staatswaldes analysiert, der allein 770 bis 1150 Megawatt (MW) Windleistung beherbergen könnte.
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will bis 2020 rund zehn Prozent des landesweiten Strombedarfs aus Windenergie decken. Jetzt hat das Landeskabinett in Stuttgart den Entwurf eines neuen Landesplanungsgesetzes verabschiedet, das den Ausbau der Windenergie beschleunigen soll.
Ganze sechs Windturbinen mit 13 Megawatt (MW) Leistung sind im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg installiert worden. Das erklärte jetzt das Umweltministerium in Stuttgart. Das Ergebnis unterschreitet sogar jenes von 2010, als die Anzahl bei acht lag. Der seit Frühjahr 2011 amtierende Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) muss einräumen: „Weniger geht kaum noch“, sieht Baden-Württemberg aber weiter auf dem Weg zu einem besseren Planungs- und Investitionsklima.
Die grün-rote Landesregierung in Stuttgart hat den im Herbst angekündigten Entwurf einer „praktisch orientierte(n) Handreichung“ für den forcierten Ausbau der Windenergie vorgelegt. Die Öffentlichkeit wird nun an der Diskussion über den Windenergieerlass Baden-Württemberg beteiligt.
Die neue grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will am Dienstag kommender Woche ein neues Landesplanungsgesetz zum Ausbau der Windenergie auf den Weg bringen. Mit diesem Gesetz sollen pro Jahr rund 150 neue Windenergieanlagen errichtet werden.
Windenergie hat ein großes Potenzial - gerade auch in Flächenländern wie Bayern. Der Freistaat will jetzt den Bau von Windrädern deutlich erleichtern, indem Genehmigungsverfahren verkürzt und Auflagen in Bezug auf Lärm- und Artenschutz geändert werden.