Die Bundesregierung hat das neue Marktanreizprogramm für die Installation von solarthermischen und Wärmepumpenanlagen (Marktanreizprogramm – MAP) beschlossen. „Über verbesserte Förderanreize wollen wir so den Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigen“, begründet Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Novelle. Die Bundesregierung reagiert damit nach eigenen Aussagen nicht nur auf den veränderten aktuellen Stand der Technik, sondern vor allem auf die derzeit verhaltene Nachfrage am Markt.
Ertragsabhängige Förderung als Alternative
Neu bei der Unterstützung der Solarthermie ist vor allem die ertragsabhängige Förderung. Diese kann als Alternative zur Innovationsförderung in Anspruch genommen werden. Basis für die Berechnung der Unterstützung ist dabei der für die Solarkollektoranlage im Prüfzertifikat ausgewiesene jährliche Kollektorertrag. Dieser wird wiederum über die Regelungen des Solar Keymark Programms festgelegt. Der Ertrag des Kollektors muss vom Hersteller mit den Einstrahlungsdaten von Würzburg bei einer Kollektortemperatur von 50 Grad Celsius ermittelt und im Datenblatt 2 ausgewiesen und beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgelegt werden. Dieser Kollektorertrag wird dann mit der Anzahl der installierten Kollektoren und einem Betrag von 45 Eurocent multipliziert. Diese Regelung ist bisher noch vorläufig und soll in einem Jahr von Gutachtern geprüft werden. Auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens entscheidet die Bundesregierung dann, ob die Unterstützung von solarthermischen Anlagen komplett auf eine ertragsabhängige Förderung umgestellt wird.
Derzeit gewährt die Bundesregierung den Investoren in eine Solarthermieanlage aber noch einen Investitionszuschuss. Dieser liegt bei einer Anlage zur ausschließlichen Warmwassererwärmung bei 50 Euro pro installierten Quadratmeter Kollektorfläche. Bei Erstinstallation bekommt der Hauseigentümer mindestens 500 Euro, selbst wenn die Kollektorfläche kleiner als zehn Quadratmeter ist. Die Förderung gilt für Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen drei und 40 Quadratmetern. Die gleiche Fördersumme bekommt der Hauseigentümer, wenn er eine bestehende Anlage um mindestens vier und höchstens 40 Quadratmeter Kollektorfläche erweitert.
Kombianlagen bekommen mehr Geld
Nutzt der Hauseigentümer die Solarthermie zusätzlich zur Raumheizung, gewährt ihm die Bundesregierung einen Investitionszuschuss von 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Mindestens jedoch bekommt er 2.000 Euro für die Installation einer Anlage mit maximal 40 Quadratmetern Kollektorfläche. Erweiterungen von solchen Kombianlagen fördert die Bundesregierung mit 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Luftkollektoren und Schwimmbadabsorber sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen.
Einen Kombinationsbonus von 500 Euro bekommt der Anlagenbetreiber, wenn er gleichzeitig eine Biomasseheizung installiert oder sein System an ein Wärmenetz anschließt. Alternativ reicht aber auch der Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen modernen Öl- oder Gasbrennwertkessel, um den Kombinationsbonus zu bekommen. Einen Investitionszuschuss von höchstens 200 Euro bekommt der Anlagenbetreiber, wenn er sein bestehendes Heizsystem optimiert. Dies gilt auch, wenn er einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt oder die Energieeffizienz des gesamten Heizsystems verbessert. Dies kann er erreichen durch die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur, die Anpassung der Pumpenleistung oder den Einsatz von Einzelraumreglern.
Prozesswärme wird stärker gefördert
Um die Solarthermie auch in der Industrie zu stärken, fördert die Bundesregierung jetzt auch Solarthermieanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme, solarer Kälte und die Einbindung in ein Wärme- oder Kältenetz. „Denn die Energiewende im Wärmemarkt muss sich künftig noch stärker auch in den Betrieben abspielen“, erklärt Sigmar Gabriel die Stärkung der Förderung von Prozesswärme. „Kleine und mittlere Unternehmen können deshalb vom MAP verstärkt profitieren und erhalten in dem für Unternehmen zugeschnittenen KfW-Teil des Programms einen sogenanten KMU-Bonus von zehn Prozent. Auch für große Betriebe erweitern wir die Antragsberechtigung sowohl mit Blick auf Investitionszuschüsse als auch für Darlehen und Tilgungszuschüsse.“
Hier unterscheidet die Regierung zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Investiert ein Unternehmen in eine solarthermische Anlage zur ausschließlichen Warmwassererwärmung mit einer Kollektorfläche zwischen 20 und 100 Quadratmetern, bekommt es einen Investitionszuschuss von 100 Euro pro Quadratmeter. Bei der Installation in einen Neubau verringert sich der Zuschuss auf 75 Euro pro Quadratmeter. Erzeugt das Unternehmen mit einer solarthermischen Anlage zusätzlich Wärme zu Raumheizung, Prozesswärme oder Prozesskälte, dann zahlt das BAFA einen Investitionszuschuss von 200 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Das gleiche gilt, wenn die solarthermisch erzeugte Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird. Wird die Kollektorfläche zur Erzeugung solarer Prozesswärme größer als 100 Quadratmeter, können die Unternehmen einen Zuschuss von mindestens 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten bekommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Planung und die Einbindung des Systems in den vorhandenen Arbeitsprozess.
Zuschuss für Wärmepumpen steigt erheblich
Die Bundesregierung verbessert außerdem die Förderung von Wärmepumpen. Die Investoren in eine solche Anlage bekommen zukünftig mindestens 4.000 Euro Investitionszuschuss, wenn die Wärmepumpe ihre Energie aus Wasser bezieht. Bisher lag dieses Minimum bei 2.800 Euro. Bezieht die Wärmepumpe ihre Energie aus der Erde, bekommt der Hausbesitzer zusätzlich 500 Euro, wenn er eine Erdsonde bohren lässt. Insgesamt berechnet sich die Förderung allerdings auf die Leistung der Wärmepumpe. Diese fördert die Bundesregierung mit 100 Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung. Einen Zuschuss von 40 Euro pro Kilowatt Nennleistung bekommen Investoren in eine Wärmepumpe, die Luft als Wärmequelle nutzt. Die Förderung hier beträgt allerdings mindesten 1.500 Euro bei leistungsgeregelten oder monovalenten Wärmepumpen. Bei allen anderen Luftwärmepumpen beträgt die Mindestförderung 1.300 Euro. „Eine sinnvolle Entscheidung, auch gerade als ökologisches Korrektiv angesichts des Ölpreisverfalls“, befindet Martin Sabel, Geologieexperte beim Bundesverband Wärmepumpe (BWP). „Erdwärmepumpen arbeiten äußerst effizient und werden mit der Möglichkeit des passiven Kühlens auch höchsten Komfortansprüchen gerecht.“ Diese Zuschüsse zur Installation einer Wärmepumpe erhöhen sich um bis zu 50 Prozent, wenn der Hausbesitzer eine besonders effiziente Wärmepumpe einsetzt. Dann müsste diese eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 erreichen.
Bonus für Lastmanagement und Speicher
Den bisher geltende Speicherbonus entwickelt die Bundesregierung mit den neuen Förderrichtlinien zu einem Lastmanagementbonus weiter. „Um diesen zu erhalten, muss nicht nur ein Pufferspeicher aufgestellt werden, die Wärmepumpe muss auch mit einer Schnittstelle ausgerüstet sein, die den Anforderungen des SG Ready-Labels entspricht“, erklären die Experten vom BWP. Kann die Wärmepumpe am Lastmanagement teilnehmen, bekommt der Hauseigentümer 500 Euro Bonus, wenn er gleichzeitig einen Speicher installiert. Einen weiteren Bonus gibt es für die Kombination einer Wärmepumenanlage mit einer förderfähigen solarthermischen Anlage oder einer förderfähigen Biomasseanlage. Diesen Kombinationsbonus bekommt er auch, wenn er die Wärmepumpe mit einer Hybridkollektoranlage mit einer Fläche von mindestens sieben Quadratmetern kombiniert. Diese bezieht aus den Kollektoren auf dem Dach sowohl Wärme als auch Strom. Sie sind allerdings derzeit noch nicht förderfähig. Zusätzlich fördert die Bundesregierung auch die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, wenn eine neue Wärmepumpe installiert wird. Hier beträgt der Zuschuss höchstens zehn Prozent der Investitionskosten und maximal 50 Prozent der Basisförderung für Wärmepumpen. Außerdem fördert die Bundesregierung auch die Optimierung einer bestehenden Wärmepumpenanlage mit einem Investitionszuschuss von maximal 200 Euro.
Förderpolitischer Impuls der Bundesregierung
Alle Förderungen für Wärmepumpen gelten sowohl in Bestands- als auch in Neubauten. Damit reagiert die Bundesregierung auf die aktuelle Entwicklung auf dem Heizungsmarkt. „Auch im Neubau sind konventionelle Heizsysteme immer noch dominierend“, weiß Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des BWP. „Es ist vollkommen richtig, neben der EnEV auch einen förderpolitischen Impuls für erneuerbare und effiziente Lösungen zu setzen“, betont er. (Sven Ullrich)