Die Bundesregierung hat auf Betreiben von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) die Absenkung der Managementprämie bei der Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen beschlossen. Soll es nach dem Bundesumweltministerium (BMU) gehen, sinkt die Prämie für die finanziellen Aufwendungen, die dem Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung entstehen, ab Januar 2013 stärker als bisher geplant. So war ursprünglich die Absenkung von derzeit 1,2 Cent pro Kilowattstunde auf ein Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Jetzt sieht der Referentenentwurf der Managementprämienverordnung, den das Bundeskabinett verabschiedet hat, eine um 0,35 Cent stärkere Degression vor. „Mit dieser Verordnung entlasten wir die EEG-Umlage und damit die Verbraucher um rund 160 Millionen Euro pro Jahr“, erklärt der Bundesumweltminister seine Entscheidung. Außerdem hätten die ersten Erfahrungen mit der Marktprämie allgemein gezeigt, dass die Managementprämie für Photovoltaik- aber auch für Windkraftanlagen zu hoch angesetzt sei, heißt es in einer Stellungnahme aus dem BMU.
Bonus für Fernsteuerung
Die stärker abgesenkte Prämie soll sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen gelten. Allerdings muss der Bundestag der Regierungsvorlage noch zustimmen. Einzig die Anlagen, die über eine Fernsteuerung verfügen, bekommen einen kleinen Bonus: Für diese Systeme fällt die Reduzierung mit 0,25 Cent pro Kilowattstunde geringer aus. Damit wolle man einen Anreiz setzen, „insbesondere bestehende Anlagen schneller mit der Fernsteuertechnik auszustatten, um eine bedarfsorientierte Steuerung der Anlagen durch Dritte zu erleichtern“, lautet dazu die Erklärung aus dem BMU.
Ausgleich zwischen Einspeisevergütung und Markterlösen
Die Managementprämie wurde zusammen mit der sogenannten optionalen Marktprämie zu Beginn dieses Jahres eingeführt. Damit wollte man die erneuerbaren Energien besser in den bestehenden Strommarkt einbinden. Die Marktprämie ist ein Anreiz, Strom aus erneuerbare Energieanlagen stärker marktorientiert einzuspeisen. Dementsprechend verzichten die Anlagenbetreiber, die sich für einen Direktvertrieb ihres Stroms entscheiden, auf die garantierte Einspeisevergütung. Die Marktprämie gleicht dabei die Differenz zwischen Vergütungsanspruch nach dem EEG und den Erlösen aus der Direktvermarktung aus. (Sven Ullrich)