Das ukrainische Parlament hat die Grundsätze der Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen für die nächsten 16 Jahre festgelegt. Außerdem hat das Parlament die Regelungen für den Anteil einheimischer Komponenten an Solarstromanlagen beschlossen. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten, sofern der ukrainische Präsident Viktor Janukowytsch die Novelle des Gesetzes über den Stromsektor der Ukraine bis dahin unterzeichnet hat.
Degression für Aufdachanlagen geringer
Die ersten Veränderungen werden aber erst am 1. April 2013 wirksam. Zu diesem Zeitpunkt senkt Kiew die bisherige Einspeisevergütung um bis zu 27 Prozent ab. Gab es bisher für eine ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom aus einer Freiflächenanlage umgerechnet 46,53 Eurocent, zahlt die staatliche Stromregulierungsbehörde dann nur noch 33,93 Eurocent. Ab 1. Januar 2015 sinkt die Einspeisevergütung abermals auf 30,53 Eurocent. Die nächste reguläre Kürzung wird am 1. Januar 2020 fällig. Dann zahlt Kiew nur noch 27,14 Eurocent und ab 1. Januar 2025 wird die Kilowattstunde mit 23,75 Eurocent vergütet. Die gleichen Zeitfenster gibt es auch bei den anderen Anlagenklassen, mit dem Unterschied, dass Kiew offensichtlich das Segment der Dachanlagen stärken will. Deshalb sinkt die Einspeisevergütung für Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt im ersten Schritt am 1. April nur um 22 Prozent von bisher 44,59 auf 34,89 Eurocent. Ab 1. Januar 2015 gibt es für Strom aus diesen Anlagen noch 31,41 und ab 1. Januar 2020 noch 27,92 Eurocent. Im nächsten Schritt wird der Tarif für die großen Dachanlagen auf 24,43 Eurocent ab 1. Januar 2025. Im Segment der kleinen Dachanalgen sinkt die Einspeisevergütung zum 1. April 2013 um 16 Prozent von 42,65 auf 35,86 Eurocent. Außerdem führt die Ukraine eine neue Anlagenklasse mit einer Gesamtleistung bis 16 Kilowatt ein. Die Absenkung der Einspeisevergütung für solche Anlagen fällt noch geringer aus.
Kiew setzt auf einheimische Komponenten
Zum 1. Juli 2013 werden auch die sogenannten Local-Content-Regelungen wirksam – allerdings eigentlich rückwirkend. Der Anteil der Komponenten von Solarstromanlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt ans Netz angeschlossen werden, muss mindestens 15 Prozent betragen, damit der Betreiber überhaupt eine Einspeisevergütung erhält. Wenn die Anlage erst nach dem 1. Juli 2013 angeschlossen wird, steigt der Local-Content-Anteil auf 30 Prozent. Ab 1. Juli 2014 muss dann mindestens die Hälfte der verbauten Komponenten einer neu installierten Anlage aus einheimischer Produktion stammen, damit der produzierte Strom vergütet wird.
Die Ukraine bleibt trotzdem attraktiv für Investoren
Die Ukraine gilt unter Analysten als Photovoltaikmarkt mit Zukunft. Immerhin hat das Land seine installierte Leistung in diesem Jahr von 140 auf 415 Megawatt fast verdreifacht. Zwar ist das gemessen an der Größe des Landes noch nicht viel, aber in der Ukraine stehen einige der größten Solarkraftwerke Europas. Vor allem im Süden des Landes auf der Halbinsel Krim stehen die Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 83 und über 105 Megawatt, die 2011 von Activ Solar errichtet wurden. (Sven Ullrich)