„Dies sichert für den Übergang 2017 und 2018 voraussichtlich einen stabilen Zubau auf dem Niveau der letzten drei Jahre“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers zu der frisch errechneten Statistik. Albers verweist damit auf eine Übergangsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017, das ein Umgehen der Ausschreibung für Projektierungen erlaubt, die noch vor dem 1. Januar 2017 genehmigt wurden und vor dem 1. Januar 2019 erstmals ins Netz einspeisen. In den vergangenen drei Jahren, von 2014 bis 2016, hatte die Windbranche in Deutschland an Land nacheinander rund 4.750, 3.730 und 4.625 MW neue Erzeugungskapazität installiert. Das war im Durchschnitt mehr als doppelt so viel wie in einem Zwölfjahreszeitraum davor, dessen erstes Jahr 2002 als Rekordjahr mit 3.240 MW bis vor drei Jahren Bestand hatte.
Die somit noch für die Übergangsregelung im EEG genehmigte Projektpipeline der Onshore-Windparks in Deutschland übertrifft die Erwartungen, die der Windenergieverband im Februar präsentiert hatte. Gemeinsam mit dem die Windturbinenindustrie mit vertretenden Anlagenbauverband VDMA hatte der BWE im Februar noch einen Zubau für 2017 von 4.500 bis 5.000 MW prognostiziert. 2018 werde der Zubau auf 3,0 bis 3,5 Gigawatt (GW) zurückfallen – ehe er sich 2019 dem von der Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 festgelegten flexiblen Ausbaudeckel von 2,5 GW nähere, legten BWE und VDMA vor.
Laut der Statistik des BWE kann die Windbranche mit der nun für die Übergangsregelung in Frage kommenden Pipeline fast schon die 8.500 MW bauen, die sie als maximal möglichen Zubau in den kommenden zwei Jahren prognostiziert hatten. Zu den 8.365 MW der bis Ende 2016 genehmigten Projekte kommen allerdings noch die 2.800 MW, für die Projektierer in den Ausschreibungen noch in diesem Jahr die Zuschläge erhalten können. Noch in den Auktionen von 2017 bezuschlagte Projekte haben nach Einschätzung von BWE und VDMA gute Chancen, im Folgejahr noch ans Netz zu gehen.
Welches Ausschreibungsvolumen allerdings die Auktionsteilnehmer in die drei Auktionsrunden dieses Jahres tatsächlich einbringen werden, ist noch nicht klar. Zudem verweist der BWE auf gewöhnlich zu erwartende Klagen bei einem Großteil der genehmigten Projekte. Solche Klagen von Anwohnern oder Naturschützern können die Projekte so lange verzögern, dass sie nicht mehr rechtzeitig für die Übergangsregelung bis Ende 2018 ans Netz gehen, wie BWE-Pressesprecher Wolfram Axthelm erklärt. Zudem sei unklar, was mit Vorhaben passiere, die erst 2018 bei dann bereits stark fortgeschrittener Degression der festen EEG-Vergütung ans Netz kommen würden. Das EEG 2017 sieht ab sofort eine schnell voranschreitende Degression von 8,38 auf 6,97 Cent pro Kilowattstunde vor, in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Netzanbindung. Die Projektierer könnten sich daher gezwungen sehen, manche der genehmigten Projekte erst wieder 2019 in die Ausschreibungsrunden einzubringen.
Bei den durch die Projektierer freiwillig in die erste Auktion überführten 475 MW handelt es sich nach Meinung des BWE vermutlich überwiegend um Projekte an windschwächeren Standorten. Denn in windschwachen Regionen geht die Rentabilität der Projekte bei fortschreitender Degression zuerst verloren. Die neuen Ausschreibungsregeln hingegen gewähren für die windschwächeren Standorte Vergütungszuschläge. Gute Projekte an solchen Standorten könnten damit nach Meinung von Branchenexperten noch so viel pro Kilowattstunde erzielen, wie es bei der Festvergütung nur noch jetzt, Anfang 2017, vor dem Eintritt der starken Degression gibt.
(Tilman Weber)