In Zukunft sollen mehr Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gebaut werden. Das haben die Bundesminister für Wirtschaft, Robert Habeck, Landwirtschaft, Steffi Lemke, und Landwirtschaft, Cem Özdemir, beschlossen. Wie das aussehen soll, haben sie in einem Eckpunktepapier zusammengefasst, das dann in die entsprechenden Gesetzesänderungen einfließen soll.
Auch mit Solaranlage:Agrarförderung bleibt weiter möglich
So soll die Agriphotovoltaik künftig auf allen Ackerflächen grundsätzlich über das EEG gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaik nur ein Zusatznutzen ist und die landwirtschaftliche Bewirtschaftung weiter erhalten bleibt. Die ermögliche eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung ein und derselben Fläche. Zudem sichert die Bundesregierung zu, dass auf diesen Flächen die Landwirtschaftsförderung aus EU-Mitteln weiterhin möglich ist. Dabei darf die landwirtschaftliche Nutzung nur bis zu 15 Prozent durch die Stromerzeugung beeinträchtigt werden. Explizit ausgeschlossen sind Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden. Denn diese sind für den Natur- und Klimaschutz zu wertvoll.
Mehr benachteiligte Gebiete
Außerdem setzt die Bundesregierung die neuen EU-Kriterien über sogenannte benachteiligte Gebiete um. Das sind Gebiete, die nur unter erschwerten Bedingungen landwirtschaftlich nutzbar sind oder die aufgrund der Bodenbeschaffenheit oder der klimatischen Bedingungen nur geringe Erträge abwerfen. Diese Flächenkulisse wurde im vergangenen Jahr ausgeweitet. Jetzt zählen auch Gebiete, in welchen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss, dazu. Allerdings erlaubt die Bundesregierung nicht die grundsätzliche Nutzung der Flächen, sondern gibt die Regelung weiterhin in die Hände der Bundesländer. Diese können entsprechende Regelungen vorgeben.
Mit Photovoltaik Moore wieder instandsetzen
Landwirtschaftlich genutzte Moorböden hingegen sollen als neue Flächenkategorie ins EEG aufgenommen werden. Voraussetzung für die Nutzung dieser Flächen für die Photovoltaik ist aber, dass die bisher entwässerten Moore wieder vernässt werden. Schließlich sind solche Flächen als natürliche CO2-Speicher wichtig für den Klimaschutz.
Kommunen können Naturschutzkriterien festlegen
Den Kommunen gesteht die Bundesregierung aber einen weiten Handlungsspielraum zu. Diese sollen bei allen Freiflächen selbst naturschutzfachliche Kriterien vorschreiben. Diese sollen in den Verträgen über die finanzielle Beteiligung der Standortkommune dem Anlagenbetreiber vorgegeben werden. Diese sollen sowohl für EEF-geförderten als auch für ungeförderte Anlagen gelten.
Genehmigungsprozesse werden verzögert
Unter anderem dieser Passus stößt beim Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW Solar) auf Unverständnis. Denn dann bestehe die Gefahr, dass sich der Genehmigungsprozess verzögert, weil die Kommunen erst langwierige Prüfungen anstellen. Außerdem sieht der Verband die Begrenzung auf Agriphotovoltaik als problematisch an. Denn die Doppelnutzung der Flächen sei zwar ein guter Ansatz, um keine Flächenkonkurrenz aufkommen zu lassen. Doch werde das konstruktionsbedingt zu Mehrkosten führen. Dies mache wiederum eine gezielte Förderung notwendig, die auch über ein stetig wachsendes Ausschreibungsvolumen abgedeckt werden muss. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen.
Landwirte sollen selbst über ihre Flächen entscheiden
Zudem ist nach Ansicht des Verbandes überfällig, endlich die immer noch bestehende restriktive Flächenkulisse aufzuheben. Diese wurde einst von den schwarz-gelben Bundesregierungen eingeführt und von den darauf folgenden Regierungen beibehalten, allein um den Ausbau der Photovoltaik zu behindern. Diese Beschränkungen seien angesichts der voranschreitenden Klimakrise und den neuen Ausbauzielen der Bundesregierung längst nicht mehr zeitgemäß. „Es liegt auf der Hand, dass es dafür zusätzlicher Flächen bedarf. Insbesondere Landwirten sollten künftig mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, auf ihren Flächen barrierefrei Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar.
Standortkorsett ist ein Relikt aus vergangener Zeit
Der BSW Solar fordert deshalb in einem ersten Schritt schon mal, dass bundeseinheitlich Solaranlagen grundsätzlich benachteiligten Flächen gebaut werden dürfen und diese auch an den Ausschreibungen teilnehmen können. Bisher unterliegt dies dem Wohlwollen der Landesregierungen. „Das Standortkorsett ist ein Relikt aus dem fossilen Zeitalter und droht zu einem Flaschenhals der Energiewende zu werden. Der Mangel an Solarparkstandorten wird absehbar zur Investitionsbarriere, Pachtpreise für deren Anmietung und damit letztlich auch Solarstrom teurer“, warnt Carsten Körnig.
Alle Restriktionen aufheben
Grundsätzlich sollten aber alle Standortrestriktionen aufgehoben werden. Ein Konkurrenz mit landwirtschaftlich oder naturräumlich wertvollen Flächen sieht der Verband nicht. Denn einerseits ist der Flächenbedarf grundsätzlich übersichtlich. Der BSW Solar geht davon aus, dass weniger als ein Prozent der gesamten Landfläche in Deutschland für den Bau von Solarparks gebraucht wird, wenn dort die Hälfte des von der Bundesregierung angestrebten Zubaus stattfinden soll.
Solarparks und Naturschutz sind vereinbar
Außerdem haben sich Naturschützer und die Solarbranche längst über Kriterien geeinigt, anhand derer die Standorte für Freiflächenanlagen ausgesucht werden sollen. In einem zusammen mit dem Nabu erstellten Leitfaden sind diese Kriterien für die naturverträgliche Planung und Installation von Solarparks festgeschrieben. Diese können die Kommunen auch als Orientierungshilfe nehmen.
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