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Virtuelles Treffen der Landesklima- und -energieagenturen

Länder forcieren Klimaneutralität mit Solarpflicht, Anreizen für Kommunen und kluger Stadtplanung 

Zunächst gab es eine Blitzumfrage unter den über 200 Klimaschutzmanagern aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, die auf Einladung von der Klimaschutzagentur KEA BW zum Online-Gedankenaustausch zusammengekommen waren. In der Umfrage zeigte sich, dass die die meisten Klimaschutzmanager davon ausgehen, dass Kommunen stark zum Klimaschutz beitragen können. In dem Zusammenhang werden vor allem PV-Kampagnen und  Klimastrategie als wirksame Maßnahmen genannt. 

Aber auch die Landesregierungen spielen eine wichtige Rolle. Ivo Fischer, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz der Landesregierung, die im Umweltministerium von Baden-Württemberg angesiedelt ist, stellte in dem Zusammenhang das novellierte Klimaschutzgesetz vor, das gerade vom Landtag verabschiedet worden ist. Das oberste Ziel lautet nun Klimaneutralität 2040 und minus 65 Prozent 2030. Die Landesverwaltung sollen schon dann klimaneutral sein. Laut Fischer sei es ein guter Ansporn für das Gesamtziel, darüber nachzudenken, was das für die eigene Verwaltung bedeutet.

Dafür wurde in der Novelle unter anderem die PV-Pflicht ausgeweitet. Nun gilt sie nicht nur für neue Gewerbegebäude, sondern auch für Wohngebäude. Außerdem gilt sich für umfangreiche Dachsanierungen.  Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Wind- und Solarenergie zur Verfügung stehen. 

Thomas Pensel, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz, berichtet, nach der Flutkatastrophe in Eifel und an der Ahr, wollten die Menschen dort in der Region nicht einfach nur einen Wiederaufbau, sondern sie wollen eine klimaneutrale Modellregion aufbauen. Die Katastrophe habe gezeigt, dass man sich gleichzeitig um Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel kümmern müsse. Man dürfe die CO2-Minderung angesichts der Katastrophe nicht vernachlässigen.  Seit Mai ist neue Regierung in RLP aktiv. Die Ampel-Koalition wird fortgesetzt. Ziel ist hier eine Klimaneutralität 2035 bis 2040. Auch hier soll die Landesverwaltung mit positivem Beispiel vorangehen und 2030 bereits klimaneutral sein; das heißt über 200.000 Tonnen CO2 pro Jahr ohne die Hochschulen müssen eingespart werden. Laut Pensel will man jährlich 500 MW Wind im Land neu installieren und 500 MW Solar. Dafür soll die Freiflächenverordnung auf größere Flächen angepasst werden. Außerdem soll es ein Klimaschutzgesetz geben, das auch Sektorkopplung und Monitoring beinhaltet.  

Entscheidende Kräfte gehen laut Pensel von den Kommunen aus bei der Steuerung der Energiewende. Die Kommunalen Spitzenverbände hätten hier große Bedeutung. Er spricht von freiwilligen Leistungsversprechen der Kommunen und im Gegenzug dafür Erleichterungen.

Klaus-Dieter Uhrhan, Referatsleiter im saarländischen Wirtschaftsministerium für Förderung des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien, betont die Herausforderung für das Saarland als Industrieland. Man wolle einen Energiefahrplan auf den Weg bringen. Er fokussiert das Thema Energieeffizienz und fragt, wie viele erneuerbare Energien ausgebaut werden sollten, es bliebe nur wenig Platz für Wind und Solar. Ziel der Landesregierung sei es, 2030 auf 40 Prozent erneuerbare Energien zu kommen. 8.000 Gigawattstunden seien das, wegen der Schwerindustrie.  Darauf soll ein Klimaschutzplan aufgebaut werden, der auch Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude einschließt. Es müsse viel passieren, vor allem eine kommunale Wärmeplanung müsse her. Erneuerbare Energien seien im Wärmebereich sehr wichtig. 

Interessant in dem Zusammenhang: Seit Juli 2020 gibt es die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, die „Kommunalrichtlinie“.  Ziel der Richtlinie ist es, die Anreize zur kostengünstigen Erschließung von Minderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren. Mit den durch diese Richtlinie geförderten investiven Vorhaben werden über die Wirkdauer der Maßnahmen jährliche zusätzliche Einsparungen in Höhe von mindestens 400 000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) angestrebt. Ziel ist zudem, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro pro Tonne (brutto) zu begrenzen.   

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