Die Bewertung der nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne durch die oberste Behörde der Europäischen Union (EU), die EU-Kommission, kritisierte die Experten-Gruppe aus der Parlamentsgruppe der Europäischen Grünen heftig. Die von der EU-Kommission bisher abgegebenen Stellungnahmen zu den eingereichten nationalen Plänen führten zur Besorgnis, dass diese nicht genug sicherstelle, „dass die nationalen Pläne mit dem Buchstaben – und dem Geist – des Gesetzes in Einklang stehen“. Sie selbst hätten dazu „viele Fälle identifiziert“, schreiben die EU-Parlamentarierer Ska Keller und Philippe Lambert, Damian Boeselager, Ernest Urtasun, Alexandra Geese, Jordi Solé und Bas Eickhout. In diesen nationalen Plänen seien „die detaillierten Anforderungen …. umgangen, ignoriert oder schlicht nicht adressiert worden – was zum Green-Washing und in manchen Fällen zu einem möglichen Bruch der Anforderung eines Ausgabeanteils von 37 Prozent für grünes Investment“ führe.
Die Grünen-Gruppe kritisiert hier die bereits abgegebenen nationalen Pläne, für deren Vorhaben die EU-Mitgliedsstaaten sich Gelder aus dem Finanzierungsrahmen für den Wiederaufbau der Wirtschaft und den Aufbau einer wirtschaftlichen Widerstandfähigkeit erhoffen. Dieser EU-weit Recovery and Resilienz Facility (RRF) genannte Finanzrahmen von 672 Milliarden Euro sieht die Auszahlung der Gelder jeweils zur Hälfte als Zuschuss und als Kredite vor. Dabei stellt der RRF die Bedingung, dass mindestens 37 Prozent der geplanten Ausgaben dieser nationalen Pläne für Reformen am und Investitionen in den Klimaschutz bestimmt sein müssen. Mindestens 20 Prozent müssen für die Digitalisierung bestimmt sein.
Im Einzelnen nennen die Grünen-Parlamentsangehörigen 38 Fälle von nicht tolerablen Verstößen. Dazu gehört für sie beispielsweise die Förderung von Gasboilern in Deutschland, Tschechien, Slowakei und Polen oder etwa die Förderung von Hybridautos, die nur zum Teil mit regenerativ erzeugtem Strom, zum Teil aber mit klassischem Treibstoff fahren. Oder die Förderung von Projekten „von zentraler Wichtigkeit für die Wirtschaft“ in Polen sowie die Förderung von Bewässerung für intensive Landwirtschaft in Tschechien, Polen, Italien, Slowenien, Lettland oder Ungarn sowie beispielsweise auch die Förderung für ein Wasserkraftwerk in Slowenien. Auch die Diskriminierung von Stromeigenverbrauch bei der Nutzung von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Italien oder ebenso in Italien der Aufbau einer Flotte von Wasserstofffahrzeugen der Feuerwehr ohne die Voraussetzung, dass der Wasserstoff grün und aus erneuerbaren Energien gewonnen sein muss.