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Energiewendebeschleunigung

Osterpaket: Ampel will Ausbautempo verdreifachen

Das Bundeskabinett hatte sich davor ebenfalls am Mittwoch auf ein 500-Seiten-Paket geeinigt, das als Osterpaket sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundesbedarfsplangesetz (BBPLG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (Nabeg) ändert. Nun soll es als erster Abschnitt einer zweiteiligen Reformkampagne ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren kommen. Ziel der rot-gelb-grünen Regierungskoalition ist eine Verabschiedung der reformierten Gesetze im Sommer. Dann will die nach den Parteifarben benannte Ampelregierung den zweiten Reformierungsabschnitt als Sommerpaket einleiten, das dann zum Beispiel speziell das Repowering beziehungsweise den Austausch alter gegen neue Windkraft- und PV-Anlagen fördern soll.

Im Einzelnen öffnet das Reformpaket beim Ausbau von Grünstrom-Erzeugungskapazitäten den Weg zu neuen Flächen für den Ausbau der Photovoltaik (PV), weitet die Beteiligung der Kommunen an PV- und Windkraftprojekten aus, verbessert die Rahmenbedingungen für Dach-PV-Anlagen, leitet eine weitere Erschließung windschwächerer Standorte für die Windkraftnutzung durch neueste Anlagentechnologie ein und lässt einen zusätzlichen Ausbaupfad der Offshore-Windkraft auf nicht durch den Staat vorerschlossenen Flächen zu. Die Neuregelungen sollen außerdem sowohl beim Netz- als auch beim Erneuerbaren-Ausbau weitere Hemmnisse abbauen sowie das Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken. Auch eine Aktualisierung des Bundesbedarfsplans für Übertragungsnetze steht nun an. Auch die schon angekündigte Abschaffung der EEG-Umlage will die Ampel bis zum Sommer gesetzlich klären – und dabei auch gleich den Strom-Eigenverbrauch durch Erneuerbare-Anlagenbetreiber und die Privilegierung der bisher teilweise von der EEG-Umlage befreiten Industrie vereinfachen. Und schließlich enthält das Frühlingspaket konkrete Regelungen zum Schutz der Endkunden vor einer übermäßigen und nachteiligen Preis- und Produktpolitik durch die Energielieferanten.

Besonders hob der Wirtschaftsminister die neue gesetzliche Formulierung hervor, wonach die Energiewende und der Erneuerbaren-Ausbau „im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“. Mit Verweis auf eine angestrebte höhere Unabhängigkeit der Energieversorgung insbesondere von russischen Rohstofflieferungen will die Bundesregierung damit eine in der Gesetzgebung vom vorigen Kabinett aus CDU und SPD zwischenzeitlich vorgesehene und dann doch wieder verworfene Formulierung durchsetzen.

„Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen. Insgesamt schaffen wir mit dem Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und die Energiesouveränität Deutschlands“, sagte Habeck zu dieser gesetzlich neu definierten Wertschätzung. Das auch für Energie zuständige Wirtschaftsministerium erklärte in einer Mitteilung zum Osterpaket, es sei die „größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten“, die „verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert. „Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Erneuerbaren Ausbau - zu Wasser, zu Land und auf dem Dach“, betonte Habeck.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lobte ebenfalls noch am Mittwoch die umfangreiche Gesetzgebungsinitiative als „guter Aufschlag“. Allerdings bleibe sie „in Teilen hinter unseren Erwartungen zurück. Wir sehen quer durch alle Erneuerbaren Energien noch den Bedarf, nachzusteuern. Diese Änderungen müssen spätestens mit dem Sommerpaket erfolgen.“ Insbesondere, dass das Paket die Interessen der Bundeswehr vom Vorrang der Erneuerbaren ausnimmt, wertete der BEE als „problematisch“. Auch für die Stärkung von Bürgerenergie und Kommunen in der Energiwende müsse die Regierung mehr leisten als jetzt vorgelegt. Der Sonnenenergie-Fachverband BSW Solar hatte zuvor schon einen „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ angemahnt.

Schon am Dienstag hatte das Kabinett außerdem eine Einigung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium für Erleichterungen von Windparkprojekten im näheren Umfeld von Wetterradaren und Flugsicherungseinrichtungen mitgeteilt. Demnach werden neue gesetzliche Regelungen schon ab Sommer sowie Nachbesserungen bei der technischen Ausrüstung der Radare und sogenannten Drehfunkfeuer eine Zulassung von rund fünf Gigawatt (GW) weiterer und bisher blockierter Windparkprojektierungen bewirken. Dabei soll rings um Wetterradare ein Mindestabstand für neue Windparkplanungen von nur noch 5 statt 15 Kilometern gelten und rings um die Drehfunkfeuer von möglicherweise sogar nur 6 bis 7 statt 15 Kilometern. Betroffen von den Regelungen sollen 17 Wetterradare und 40 Drehfunkfeuer sein. Die Schutzzonen um die technischen Luftraumüberwachungsanlagen sollen vermeiden, dass Windturbinen bei drehenden Rotoren zu gestörten Aufzeichnungen der Flugbewegungen oder der Wetterphänomene führen.

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