Von den 620 Abgeordneten im Deutschen Bundestag stimmten insgesamt 513 Parlamentarier von CDU/ CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für den Ausstieg aus der Atomkraft. Dagegen votierten bei acht Enthaltungen 79 Abgeordnete, darunter auch die Fraktion DIE LINKE. Der in dieser Frage gezeigte parlamentarische Schulterschluss hielt jedoch nicht lange an: Bei der folgenden Abstimmung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien – darunter die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – stimmte die Opposition wie erwartet einigen Vorlagen nicht zu.
Opposition: Förderhöhe nicht ausreichend
Uneins waren sich beide Lager bis zuletzt unter anderem über Höhe und Dauer der Förderung einzelner erneuerbarer Energieformen wie Photovoltaik und Biogas. Auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Förderung der Erneuerbaren über die Einführung einer sogenannten „Marktprämie“ marktorientierter zu gestalten, stieß bei der Opposition nicht auf Zustimmung.
Die Ausnahme machte ein Gesetz zur Änderung der so genannten Seeanlagenverordnung, das vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit gebilligt wurde. Es sieht vor, die Planungsverfahren für Offshore-Windenergieanlagen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zu bündeln und damit zu beschleunigen.
Bundesrat kann Einspruch einlegen
Am 8. Juli berät nun der Bundesrat die Gesetze. Dessen Zustimmung zum Atomausstieg gilt als sicher, nicht aber zum Gesetzespaket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. In diesem findet sich zwar kein „zustimmungsbedürftiges Einspruchsgesetz“, das eine Zustimmung des Bundesrates verlangt.
Allerdings kann der Bundesrat ein Vermittlungsverfahren einleiten und an dessen Ende Einspruch gegen die Gesetze einlegen. Daraufhin würden sie erneut in den Bundestag eingebracht, inklusive möglicher Änderungsanträge seitens des Bundesrates. In diesem Fall würde dann freilich die einfache Kanzlermehrheit genügen, um die Gesetze zu verabschieden.
(Daniel Seemann)