Die Bundesnetzagentur hat eine neue Runde der technologieoffenen Ausschreibungen von Solarpark- und Windkraftleistung begonnen. Sie versteigert Vergütungen für Strom aus solchen Kraftwerken mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt. Es ist die zweite Auktion dieser Art, bei der sich Projektierer der beiden Technologien gegeneinander um die Marktprämie für den eingespeisten Strom bewerben. In der ersten dieser Ausschreibungen konnte die Photovoltaik sämtliche Zuschläge ergattern. Allerdings warnen die beiden Branchenverbände davor, die Technologien gegeneinander auszuspielen. Sie sollten besser parallel zueinander ausgebaut werden, da sie sich vom Erzeugungsprofil her gut ergänzen.
Noch bis zum 2. November 2018 können Projektierer und Investoren ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur in Bonn abgeben. Wie bei der vorhergehenden Ausschreibung bekommen auch dieses Mal die Gewinner die Einspeisevergütung für den Strom, die sie geboten haben. Allerdings gilt eine Preisobergrenze von 8,75 Cent pro Kilowattstunde.
Verteilnetzkomponente gilt weiter
Außerdem gilt auch wieder eine Verteilnetzkomponente, die Projekte in bestimmten Regionen Deutschlands mit einem Gebotsaufschlag belegt. Damit soll verhindert werden, dass Projekte, die in Regionen mit einem hohen Bestand an Solar- oder Windkraftanlagen geplant werden, zum Zuge kommen und damit dort die Netz noch weiter belasten. Sowohl die Verteilernetzausbaugebiete als auch die Höhe der jeweiligen Verteilernetzkomponenten wurden im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur festgelegt und veröffentlicht. Sie haben sich mit Blick auf die vergangene technologieoffene Ausschreibung nicht verändert. Außerdem wird auch die jetzige Ausschreibung beim Zubau von Windkraftanlagen im Ausbaugebiet des Übertragungsnetzes berücksichtigt. Dort können nur Gebote bezuschlagt werden, bis eine Leistung von 121,653 Megawatt erreicht ist. Dieser Wert kann sich erhöhen, falls in der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land, die aktuell noch bis zum 1. Oktober läuft, die Obergrenze nicht erreicht wird.
Ackerflächenkontingente sind noch übrig
Im Übrigen gelten die Bedingungen, unter denen auch die separaten Ausschreibungen der einzelnen Technologien ablaufen. Projektierer von Windkraftanlagen, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen außerdem eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Generators und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 11. Oktober 2018 vorweisen. Auch in dieser Ausschreibung dürfen Projektierer in Baden-Württemberg und Bayern teilnehmen, die ihre Anlagen auf Ackerflächen planen. Für das Ländle ist noch ein Kontingent von 74,249 Megawatt möglich. In Bayern können noch vier solcher Anlagen einen Zuschlag bekommen.
Weitere Teilnahmevoraussetzung und Details über die Ausschreibung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. (Sven Ullrich)