Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für eine Marktprämie nach dem neuen EEG gestartet. Insgesamt versteigert die Bundesnetzagentur Marktprämien für Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt. Bis zum 1. Februar müssen die Gebote bei der Behörde in Bonn eingegangen sein. Das Höchstgebot ist im Paragraphen 37b des EEG 2017 festgelegt und beträgt 8,91 Cent pro Kilowattstunde. Gebote, die über dieser Grenze liegen, werden sofort ausgeschlossen.
Erstmals große Dachanlagen eingeschlossen
Voraussetzung für die Teilnahme ist dass die geplante Solaranlage eine Leistung von 750 Kilowatt überschreitet. Anders als bisher sind nicht nur Freiflächenanlagen betroffen. Ab kommendem Jahr müssen auch Dachanlage in dieser Größe ihre Einspeisevergütung auf dem Auktionsmarkt erkämpfen. Die Branche geht davon aus, dass dieses Segment im kommenden Jahr weiter zurückgehen wird, da es kaum realistisch ist, eine gesamte Gebäudeplanung auf das Risiko einer Teilnahme an einer Ausschreibung hin abzustimmen. Hingegen gibt es jetzt wieder gute Aussichten für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt.
Eine weiter Voraussetzung ist, dass es für geplante Freiflächenanlagen einen kommunalen Bauplan, einen Bebauungsplan, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss und einen Offenlegungsbeschluss gibt, der von der zuständigen Instanz – in der Regel ist das der Gemeinderat – abgesegnet ist. Für Dachanlagen muss ein solcher Bauplan nicht zwingen beigefügt werden. Außerdem brauchen die Planer keinen Umweltbericht oder Nachweise wie Gutachten zur Konversionsflächeneigenschaft des Geländes beifügen, auf dem ein Solarpark errichtet werden soll.
Ackerflächen wieder zugelassen
In der ersten Ausschreibung des kommenden Jahres werden auch wieder Anlagen auf Ackerfläche auf sogenannten benachteiligten landwirtschaftlichen Flächen einbezogen. Insgesamt darf die Bundesnetzagentur zehn Anlagen auf solchen Flächen bei der Vergabe der Marktprämien berücksichtigen. Alle weiteren Analgen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind von weiteren Geboten auszuschließen. Da solche Flächen in der Regel einfacher zu erschließen sind als Anlagen auf aufwändig zu sanierenden Konversionsflächen, ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Marktprämien an solche Projekte geht, die auf Ackerflächen errichtet werden. Insgesamt ist immerhin die Hälfte des gesamten Ausschreibungsvolumens für die Förderung von solchen Anlagen möglich, wenn man von einer maximalen Projektgröße von zehn Megawatt ausgeht. Diese Anlagen werden oft weit ab von jeglichem Verbraucher errichtet. Das hat entsprechende Zusatzkosten für den Transport des erzeugten Stroms zur Folge. Da das alleinige Kriterium im EEG aber der Preis ist, haben solche Analgen und der Transport des Stroms zum Kunden ein nachrangiges Problem ist, bleiben die Ackerflächen im Vorteil. Das haben die Ergebnisse der ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung mit Dänemark ganz deutlich gezeigt.
Lange Pause zwischen Ausschreibung und Netzanschluss
Immerhin wird es keine strategischen Gebote geben. Denn die Ausschreibung wird im sogenannten Pay-as-bid-Verfahren durchgeführt. Dabei bekommt jeder Gewinner einer Marktprämie genau den Tarif, den er im Verfahren geboten hat. Dennoch gibt es für die Planer mehrere strategische Möglichkeiten. So können sie beispielsweise auf die zukünftige Preisentwicklung für die Photovoltaikanlagen spekulieren. Immerhin haben die Planer nach erfolgreicher Teilnahme an der Auktion zwei Jahre Zeit, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Bis dahin wird sich preislich auf dem Photovoltaikmarkt noch einiges entwickeln. Die Planer nehmen diese Zeit auch umfänglich in Anspruch. Das zeigt schon die Tatsache, dass von den bis Oktober 2016 bezuschlagten Projekten mit einem Gesamtvolumen von 750 Megawatt bisher nur 21 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 121,3 Megawatt am Netz angeschlossen sind.
Akteursvielfalt weiterhin nicht gewahrt
Man haben beim Gesetzgebungsverfahren für die EEG-Novelle 2017 die Erfahrungen aus den bisherigen Pilotausschreibungen einfließen lassen, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dies haben zur Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt. Doch zur Wahrung der Akteursvielfalt werden auch die in Gesetzesform gegossene Regelungen nicht beitragen. Wie schon in der letzten Pilotausschreibung ersichtlich wird, beteiligen sich beispielsweise Energiegenossenschaften oder gar Privatpersonen schon längst nicht mehr an den Auktionen. Diese werden sich jetzt vor allem auf das Segment der mittelgroßen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt konzentrieren, um dem Risiko zu entgehen, in einer Ausschreibung das gesamten, in die bis dahin schon fertige Vorplanung investierte Geld zu verlieren. (Sven Ullrich)