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9 Tipps für einen sozial gerechten Klimaschutz 

Unter dem Motto „Was jetzt zu tun ist“ stellte die Stiftung Klimaneutralität kürzlich 55 Empfehlungen vor, wie der Klimaschutz in Deutschland vorangebracht werden muss. Die kommende Legislaturperiode sei entscheidend für das Klimaziel 2030 und den Weg zur Klimaneutralität 2045, hieß es dort. Deutschland stehe vor großen Aufgaben: „Wir müssen mehr in Infrastruktur und Klimaschutz investieren, unsere industrielle Basis sichern und Klimapolitik sozial gerecht gestalten.“

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Deutlich wurde auf der Konferenz, dass die bisherige CO2-Reduktion vor allem auf die Abschaltung von Kohlekraftwerken zurückzuführen ist und den Umstieg auf Erneuerbare. Jetzt aber wird das Geschäft wesentlich kleinteiliger, denn mit den Themen Wärme und Verkehr steht jede Verbraucherin vor massiven Umstellungen. In diesen Bereichen ist bisher kaum etwas passiert. Auf der Klimakonferenz der Stiftung wurden entsprechend auch deutlich, dass die soziale Komponente bei den künftigen Klimaschutzmaßnahmen eine zentrale Rolle spielt. 

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Wir stellen an dieser Stelle neun der 55 Empfehlungen vor, die auf die Frage eingehen, wie Klimaschutz gerecht dargestellt werden kann:

1 Die Finanzbedarfe der Klimatransformation absichern

Für die Erreichung der Klimaziele im Jahr 2030 entsteht ein zusätzlicher öffentlicher Finanzbedarf in Höhe von mindestens 406 Mrd. Euro. Die Mittel für Bund, Länder und Kommunen werden über einen Mix an Maßnahmen mobilisiert: Finanzielle Transaktionen, ein Sondervermögen, Priorisierungen im Haushalt, eine Reform der Schuldenbremse und moderate Steigerungen von öffentlichen Einnahmen.

2 Einführung einer einheitlichen Sozialstaffel

Eine einheitliche Sozialstaffel wird eingeführt, damit sozial gestaffelte Förderprogramme bürokratiearm umgesetzt werden können. Sie wird auf Basis der Einkommensdaten der Finanzämter entwickelt. Sie steht für alle nach Einkommen differenzierten Leistungen und Förderungen von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung. Das ermöglicht zielgenaue, sozial gestaffelte Maßnahmen bei minimalem zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Eine Kombination mit weiteren Fördertatbeständen ist möglich. 

3 Ein soziales Klimageld wird eingeführt

Durch ein nach Einkommen gestaffeltes soziales Klimageld werden 60 Prozent der Bevölkerung bei steigenden CO₂-Preise kompensiert. Die ausgezahlte Summe soll jährlich der Hälfte der Einnahmen aus der ETS II Bepreisung entsprechen. Eine bürokratiearme Prüfung des Anspruchs erfolgt über die Nutzung der neu eingeführten einheitlichen Sozialstaffel. 

4 Strompreise senken

Die Stromsteuer wird auf ihr EU-rechtlich zulässiges Minimum abgesenkt. Die Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien werden über alle Technologien hinweg auf maximal 10 Cent/kWh beschränkt: Die maximal zulässigen Pachtzahlungen für Windenergieanlagen werden auf jährlich 60.000 Euro festgesetzt. Neue zusätzliche Hochspannungsleitungen werden wieder als Freileitungen gebaut. Durch Zuwendungen des Bundes werden die Kosten des Übertragungsnetzes für alle Kunden diskriminierungsfrei gesenkt

5 Mehr Angebote im Nahverkehr

Der Bund verständigt sich mit den Ländern und Kommunen auf eine Offensive zum Ausbau des Nahverkehrsangebots. Ziele sind eine dichtere Taktung, erhöhte Pünktlichkeit, besser erreichbare Haltestellen, vereinfachte Tarifgestaltung sowie vernetzte und flexible Angebote.

6 Verstetigung des Deutschlandtickets

Das Deutschlandticket wird verstetigt und zu einem verlässlichen Mobilitätsangebot ausgebaut. Der Bund übernimmt die Kosten und legt den Preis auf 49 Euro pro Monat fest.

7 Einführung von Sozial-Leasing

Es wird ein staatlich gefördertes Sozial-Leasing-Angebot für kleine E-Autos eingeführt. Durch die Anwendung der einheitlichen Sozialstaffel wird sichergestellt, dass Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen zielgenau erreicht werden.

8 BEG-Förderung sozial staffeln und am Standard Nullemissionsgebäude ausrichten

Die Bundesregierung wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zukünftig stärker nach Einkommen differenzieren. Dazu wird die einheitliche Sozialstaffel angewandt. Die Förderung orientiert sich an der kostengünstigsten Erreichung des Nullemissionsstandards der Gebäude.

9 Strategie zur Dekarbonisierung und Klimaanpassung sozialer Infrastrukturen

Die Bundesregierung legt eine Strategie zur Dekarbonisierung und Klimaanpassung der sozialen Infrastruktur – wie z.B. Pflegeheimen und Krankenhäusern – vor. Die Mittel für die bereits vorhandene BMUV-Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ werden ausgeweitet. Klimaanpassung und der damit verbundene Personal- und Investitionsbedarf wird als betriebsnotwendig und wirtschaftlich anerkannt. Es werden Förderprogramme für Gebäudeeffizienz geschaffen, die auf gemeinnützige Träger zielen.

Ausführliche Infos zu den einzelnen Punkten und die weiteren 45 Empfehlungen finden Sie hier.