Der Umweltausschuss des Bundesrates hat heute mehrheitlich beschlossen, sich für Nachbesserungen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einzusetzen. Damit wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses in dieser Frage immer wahrscheinlicher. Zwar ist das EEG in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, doch wenn am 11. Mai eine Mehrheit der Ländervertreter gegen die Novelle stimmt, ist es Sache des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat, eine Einigung zu erzielen.
„Es geht um Schadensbegrenzung“
Aus den Ländern kam schon seit Beginn der Debatte um die Kürzung der Solarstromförderung heftiger Widerstand aus den Bundesländern. Auch unionsgeführte Bundesländer verweigerten den Bundesministern in Berlin die Gefolgschaft. Vor allem Länder mit großen Photovoltaikproduktionsstandorten befürchten den Zusammenbruch der Branche und viele Arbeitslose. Nicht unbegründet, wie die Insolvenzen und angekündigten Betriebsschließungen in den vergangenen Wochen gezeigt haben. „Es geht jetzt um eine schnelle Schadensbegrenzung, um Zehntausende Jobs im Produktion, Handel und Handwerk und um die Existenz vieler mittelständischer Solarunternehmen“, sagt Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW-Solar). Nach Angaben des Branchenverbandes verzeichnen jetzt schon viele Firmen einen starken Auftragsrückgang. Tausende Arbeitsplätze wurden in der Solarbranche in den letzten Wochen bereits gestrichen. Weltweite Überkapazitäten und ein starker Wettbewerbsdruck verschärfen die Situation zusätzlich.
Branche mit Entscheidung zufrieden
Vor allem Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland haben sich stark für die Photovoltaikbranche eingesetzt. Die zeigt sich nicht nur zufrieden mit der heutigen Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, sondern fühlt sich in seinen Forderungen bestärkt, die Fördersätze weniger schnell als von der Bundesregierung geplant zurückzufahren. Nachbesserungen erhofft sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) vor allem bei Solarstromanlagen in der Größenklasse zwischen zehn und hundert Kilowatt. Hier plant die Bundesregierung bis Anfang 2013 mit bis zu 45 Prozent besonders starke Fördereinschnitte. Dadurch befürchtet die Branche, dass sich der Betrieb neuer Solarstromanlagen in diesem Segment kaum noch rentiert. Immerhin wäre das etwa die Hälfte des gesamten deutschen Photovoltaikmarktes. Betroffen sind Solarstromanlagen auf Schuldächern, Mehrfamilienwohnhäusern, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben. „Hier haben sich in der letzten Zeit viele Genossenschaften und Bürgerbeteiligungen gebildet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar das besondere Interesse. „Diesen darf die Politik jetzt nicht die Grundlage entziehen. Für den Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft Menschen mit kleinem Geldbeutel oder Mieter ohne eigenes Hausdach an der Energiewende teilhaben können.“ Deshalb fordert der BSW-Solar, die Einspeisevergütung für solche Anlagen nicht wie vorgesehen von bisher 24,4 auf 16,5 Cent pro Kilowattstunde zu reduzieren. Statt dessen sollte die Förderung in diesem Frühjahr zunächst auf maximal 18,5 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Außerdem will die Branche verhindern, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt zehn Prozent des produzierten Stroms selbst verbrauchen oder vermarkten müssen. Der BSW-Solar hält an dem Argument fest, dass dies einer zusätzlichen Förderkürzung gleichkommt, da der Eigenverbrauch hier in der Regel nicht möglich ist und das System des Stromvertriebs nicht auf eine Eigenvermarktung zugeschnitten ist. (Sven Ullrich)