Nachdem die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer von der Bundesregierung Änderungen in der EEG-Novelle gefordert hatten, hat die Regierungskoalition einen neuen Entwurf der EEG-Novelle beschlossen. Diese soll morgen abschließend im Umweltausschuss des Bundestages beraten werden, bevor der Bundestag am Donnerstag und Freitag noch einmal debattiert. Am Freitag nach der letzten Lesung folgt auch gleich die Abstimmung.
Neue Übergangsregelungen
Zwar hat man im neuen Gesetzentwurf mehrere Forderungen aus den Ländern berücksichtigt, an anderer Stelle die Novelle aber erheblich verschärft. So ist unter anderem die Regelung herausgefallen, dass Anlagen, die in einem Abstand von vier Kilometern innerhalb eines Jahres von ein und demselben Betreiber errichtet werden, aber in unterschiedlichen Gemeinden stehen, als eine Anlage gerechnet werden. Auch hat man die Verlängerung der Übergangsfristen durchgesetzt, allerdings bei den Freiflächenanlagen nur halbherzig. Denn diese bekommen die gesamte Einspeisevergütung nach den Regelungen im bisher geltenden EEG nur, wenn der Solarstromgenerator bis zum 1. Juli in Betrieb gegangen ist und ein Aufstellungsbeschluss schon zum 1. März existierte. Sollten es die Installateure bis dahin nicht schaffen, die gesamte Anlage aufzustellen, so haben sie noch bis zum 1. Oktober Zeit. Allerdings bekommt der Betreiber nicht mehr die bisher vorgesehenen 21,11 Cent pro Kilowattstunde, sondern nur 15,95 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Immerhin ist das etwas mehr als die 13,5 Cent, die danach in die Kasse der Anlagenbetreiber fließen. Die Regierung nennt eine solche Regelung Vertrauensschutz. „Hierdurch wird sichergestellt, dass getätigte Investitionen, die sich bereits zu schutzwürdigen Rechtspositionen verfestigt hatten, geschützt werden“, lautet die amtsdeutsche Formulierung im Gesetzesantrag. Auch die künftigen Betreiber einer Dachanlage oder eines Generators an Lärmschutzwänden haben jetzt etwas mehr Zeit. So will die Regierung ihnen noch bis zum 1. Juli Zeit geben, die Anlage in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum 24. Februar 2012 schon ein Netzanschluss beantragt wurde. Die Regierung will damit die Investitionen in große Dachanlagen schützen, die ja nicht so schnell zu installieren sind, wie eine kleine Anlage auf einem Eigenheimdach. Sie geht dabei „davon aus, dass relevante Investitionen für solche größeren Anlagen in der Regel nicht getätigt werden, bevor ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages.
Jährliche Degression bis zu 29 Prozent
Sollten die Anlagen innerhalb dieser Übergangsfristen nicht in Betrieb gegangen sein, so trifft die Betreiber die volle Härte der Förderungskürzung, wie sie von der Bundesregierung vorgesehen war. Allerdings wird die Einspeisevergütung nicht wie bisher vorgesehen monatlich um 0,15 Cent pro Kilowattstunde gekürzt, sondern es bleibt der atmende Deckel erhalten. Die monatliche Degression beträgt ab 1. Mai dieses Jahres ein Prozent. Die Basisdegression beläuft sich nach Angaben der Regierung insgesamt auf 11,4 Prozent pro Jahr. Diese kann sich aber weiter erhöhen, wenn die Solarbranche den von der Regierung vorgegebenen Zubaukorridor nicht einhält. Der sieht für dieses und nächstes Jahr eine neu installierte Leistung von 2,5 bis 3,5 Gigawatt vor. Wenn man also wieder Solarstromanlagen in der Größenordnung der letzten beiden Jahre ans Netz bringt, dann beträgt die jährliche Gesamtdegression 29 Prozent – bisher waren 28 Prozent im Gespräch. Dazwischen gibt es noch Abstufungen. Sollte der Zubaukorridor unterschritten werden, fällt die monatliche Degression geringer aus, bis hin zur Steigerung der Einspeisevergütung, wenn kaum Photovoltaikanlagen gebaut werden. So würden die Tarife nicht gekürzt, wenn der Zubau in diesem und im nächsten Jahr nur ein bis zwei Gigawatt beträgt. Da die Berechnung der Einspeisevergütung auf der Basis des Zubaus des vorangegangenen Quartals erfolgt, wäre das ein Ausbau der Photovoltaikleistung in Deutschland von gerade mal 250 bis 500 Megawatt innerhalb von drei Monaten. Für die Jahre nach 2013 sind noch keine Regelungen für den atmenden Deckel vorgesehen.
"Marktintegrationsmodell“ weiter verschärft
Sollte der Änderungsantrag in Kraft treten, würde das neue sogenannte Marktintegrationsmodell vor allem die Besitzer von Eingenheimen hart treffen, denn die betreiben in der Regel kleine Dachanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt. Für solche Solarstromgeneratoren soll es in Zukunft nur noch für 80 Prozent des erzeugten Stroms eine Vergütung nach dem EEG geben – bisher waren es wenigstens 85 Prozent. Das restliche Fünftel des Stroms muss man dann entweder selbst verbrauchen oder selbst vermarkten. Allerdings enthält das EEG weder praktikable Regelungen für den Eigenverbrauch, noch einen gesicherten Marktanreiz für den Bau von Stromspeichern, womit sich der Eigenverbrauch auch gut regeln ließe. Auch die Regelungen für die Bemessung der 80 Prozent, die vergütet werden, sind schwammig und kaum in der Praxis umsetzbar. Es bleibt also im Grunde zunächst einmal eine weitere Vergütungsabsenkung durch die Hintertür. Dabei liegt der Nachweis über die gesamte, in einem Jahr erzeugte Strommenge auch noch beim Anlagenbesitzer. Kann oder will er das nicht tun, so gilt ausschließlich die eingespeiste Strommenge als Grundlage. Von der bekommt der Analgenbetreiber nur vier Fünftel vergütet, würde also 20 Prozent des Ertrags einfach verschenken, wenn er sich nicht noch einen zusätzlichen Zähler einbaut, der die insgesamt erzeugte Strommenge messen kann. Für Anlagen zwischen zehn Kilowatt und einem Megawatt Gesamtleistung beträgt die vergütete Strommenge wie bisher vorgesehen 90 Prozent. Die Betreiber noch größerer Anlagen mit einer Gesamtleistung bis zehn Megawatt bekommen ihren gesamten Strom nach dem EEG vergütet. Alle Generatoren, deren Leistung darüber liegt, fallen sowieso ganz aus der Förderung nach dem EEG raus. „Die Unions-Ministerpräsidenten haben sich mit Erfolg für ihre eigenen Interessen sowie für die der großen Anlagenbesitzer eingesetzt. Die kleinen Anlagenbetreiber und Handwerker müssen hingegen schauen, wo sie bleiben, ebenso wie die Solarindustrie, die weiterhin unter Herstellungspreisen verkaufen müssen, um noch Anlagen absetzen zu können“, kommentiert der energiepolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Bundestag Hans-Josef Fell diese Regelung. „Die Bürgerinnen und Bürger, Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter haben bei dieser Regierung offensichtlich keine Lobby“, kritisiert Fell.
Wenigstens bei der Forderung der Streichung der heftig umstrittenen Vergütungsermächtigungen zeigt sich die Bundesregierung einsichtig. Diese sind aus dem neuen Gesetzentwurf vollständig gestrichen. (Sven Ullrich)