Drei Senvion-Anlagen mit jeweils exakt zwei Megawatt (MW) Erzeugungskapazität des Typs MM100 wird Innogy als Projektierer und Investor im Landkreis Steinburg an dem Standort zwischen Itzehoe und Hamburg nun errichten. Die ersten Bauarbeiten haben laut der Ankündigung von Anfang dieser Woche gerade begonnen. Die Komplettinbetriebnahme der drei neuen Anlagen mit jeweils Nabenhöhen von 100 Meter sowie mit Rotoren von 100 Meter Durchmesser sei für Frühjahr kommenden Jahres vorgesehen, teilte Innogy mit. Die Konzerntochter des Stromriesen RWE hat das Projekt als Repowering-Vorhaben klassifiziert und baut dafür vier schon 1999 errichtete Enercon-Windenergieanlagen mit je 1,5 MW Nennleistung ab. Im Anlagenregister der Bundesnetzagentur hatte Innogy das Projekt noch für eine geplante Inbetriebnahme zu Mitte Februar eingetragen.
Weil die Genehmigung erst seit 21. März in diesem Jahr vorlag, nahm Innogy das Projekt im Mai in die erste Ausschreibungsrunde für Onshore-Windparks in Deutschland. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 bestimmt, dass nur die vor dem 1.1.2017 noch genehmigten Windparkprojekte die bisher gesetzlich festgelegten Vergütungssätze erhalten. Sofern sie bis Ende 2018 ans Netz angeschlossen sind. Wie bei allen früheren Windenergieprojekten in Deutschland ist jedem dieser Windparks mit der Genehmigung auch eine Vergütung deutlich über dem Börsenstrompreisniveau sicher. Zuletzt betrug diese EEG-Vergütung mit rund 8,5 Cent fast das Dreifache der an der Strombörse erzielbaren Preise. Die erst ab 2017 genehmigten Projekte hingegen müssen sich in Ausschreibungen für begrenzte neue Erzeugungskapazitäten durch niedrige Strompreise gegen konkurrierende Projekte durchsetzen. Der durchschnittliche Vergütungspreis der in der ersten Ausschreibungsrunde bezuschlagten Projekte betrug 5,71 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Der Windpark Sommerland von Innogy entsteht allerdings in Schleswig-Holstein und damit im fast ganz Norddeutschland einbeziehenden sogenannten Netzausbaugebiet. Dort dürfen laut EEG-Auktionsregeln jährlich nur noch 902 MW Windkraft zusätzlich ans Netz gehen – etwa 58 Prozent dessen, was hier in den vergangenen Jahren jährlich neu hinzukam. Im Netzausbaugebiet ermittelt die Ausschreibungsbehörde zudem die Auktionspreise durch einen separaten Wettbewerb, in dem nur die Netzausbaugebietsprojekte gegeneinander bieten. Das höchste Gebot lag hier bei 5,58 Cent pro kWh. Innogy selbst verrät auch auf Anfrage nicht, wie hoch der Zuschlag für die Vergütung von Sommerland ausfiel. Doch wäre ein Zuschlag unter 5,58 Cent pro kWh plausibel. Denn eine Sonderregel des EEG 2017 sieht vor, dass Bürgerwindparks anders als andere Projekte auch schon ohne abschließende Genehmigungen in die Ausschreibungen geschickt werden dürfen – und dass sie allesamt den höchsten gerade noch in der Auktion siegreichen Strompreis erhalten unabhängig davon, was die Bürgergesellschaften jeweils tatsächlich geboten haben. Dabei gab es innerhalb wie außerhalb des Netzausbaugebiets die allermeisten Zuschläge für Bürgerwindprojekte, zu denen 65 der 70 siegreichen Vorhaben gehörten. Es müsste daher schon ein gewisser Zufall im Spiel sein, hätte ausgerechnet Innogy mit 5,58 Cent das höchste der Gebote im Netzausbaugebiet eingereicht.
Die tatsächliche Vergütung wird laut Anlagenregister ohnehin etwas unter dem 5,58-Cent-Niveau stattfinden. Denn im Register sind Referenzertragschancen für den Standort von 103, 104 und 110 Prozent angegeben – dank guter Windhöffigkeit von 7,28 Meter pro Sekunde durchschnittlicher Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe. Die Vergütungszuschläge aber beziehen sich immer nur auf einen rechnerischen Referenzertragswert von 100 Prozent: Je mehr Prozentpunkte darüber der Referenzertragswert eines Standorts ausfällt, umso mehr senken Korrekturfaktoren den tatsächlichen Vergütungspreis ab. Für Sommerland ergäben sich demnach maximal Werte von 5,25 bis 5,48 Cent pro kWh.
Genau genommen ist das Innogy-Projekt Sommerland kein neuer Windpark, sondern eine Windparkerweiterung. Bis 21. Dezember 2016 hatte Innogy bereits drei MM100 ans Netz angeschlossen. Der Sommerland 2 genannte Windpark wurde am 2. Januar 2017 außerdem noch durch eine Bürgerwindanlage ergänzt, deren Genehmigung und Rechte Innogy zuvor an eine Bürgerwindgesellschaft verkauft hatte und deren Bau laut Anlagenregister eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2016 geplant war.
Hans Bünting, der Vorstand für Erneuerbare Energien bei Innogy, kommentierte den Baustart des Windparks Sommerland: „Wir hatten in der ersten deutschen Onshore-Auktion eines der wettbewerbsfähigsten Gebote vorgelegt und waren als einer von ganz wenigen Projektierern mit einem eigenen Projekt erfolgreich. Schließlich entfielen 96 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Damit haben wir bewiesen, dass wir uns auch in einem sehr kompetitiven Marktumfeld erfolgreich behaupten können.“
(Tilman Weber)