Die Vergütungssätze für neu gebaute Photovoltaikanlagen bleiben weiterhin konstant. Das teilt die Bundesnetzagentur mit. Der Grund ist der zu geringe Neubau von Anlagen in den vergangenen zwölf Monaten. Zwischen Dezember 2014 und November 2015 wurden Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,419 Gigawatt neu ans Netz. Da dieser Wert um mehr als 900 Megawatt unter dem von der Bundesregierung anvisierten Zubaukorridor von 2,4 bis 2,6 Gigawatt liegt, sinken die Einspeisetarife für Solarstrom in den Monaten Januar bis März dieses Jahres wie schon in den vergangenen drei Monaten nicht.
Nur gut 60 Megawatt im November
So lag der Zubau im vergangenen Jahr in jedem Monat weit unter den Werten des Jahres 2014. Auch der November war für die Photovoltaikbranche in Deutschland ein Desaster. Mit offiziellen 69,747 Megawatt sank der Markt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um gut ein Drittel. In diesem Wert ist zudem noch die Freiflächenanlagen in Oberröblingen, einem Ortsteil von Sangerhausen im südlichen Harz, mit einer Leistung von 8,865 Megawatt eingerechnet. Diese Anlage wurde aber schon im August des vergangenen Jahres gebaut und ging erst im November ans Netz, so dass sie auch erst ab Anschlussdatum eine Einspeisevergütung bekommt. So reduziert sich aber der Zubau auf deutschen Dächern auf 60,882 Megawatt reduziert.
Durchschnittliche Anlagenleistung sinkt
Dabei entwickelt sich der Markt gleichmäßig. Der Anteil der Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt, die unter die Sonnensteuer fallen, bleibt konstant bei gut 14 Prozent. Von den 4.046 im November 2015 gebauten Anlagen haben 573 Generatoren eine Leistung von mehr als zehn Kilowatt. Die restlichen Anlagen liegen alle unter dieser Leistungsgrenze. Allerdings deutet der Rückgang der durchschnittlichen Anlagenleistung darauf hin, dass im November des vergangenen Jahres vor allem die größeren kommerziellen Anlagen für den Eigenverbrauch seltener gebaut wurden und dafür mehr kleinere Anlagen zur Netzeinspeisung.
Direktvermarktung ab 100 Kilowatt Leistung
Von Januar bis Ende März bekommen die Betreiber von kleinen Dachanlagen mit einer Leistung von weniger als zehn Kilowatt auch weiterhin eine Einspeisevergütung von 12,31 Cent pro Kilowattstunde. Die Betreiber von Dachanlagen mit einer Leistung von zehn bis 40 Kilowatt bekommen weiterhin 11,97 Cent pro Kilowattstunde für ihren eingespeisten Solarstrom. Beträgt die Anlagenleistung bis zu 100 Kilowatt, liegt der Einspeisetarif bei 10,71 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen ihren Strom direkt vermarkten. Dafür bekommen sie maximal 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Wert gilt für alle Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt.
Gewerbebetriebe benachteiligt
Betreiber von Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden sowie Generatoren mit einer Leistung von bis zu zehn Megawatt bekommen 8,91 Cent pro Kilowattstunde für ihren Solarstrom. Der Begriff Nichtwohngebäude ist im EEG selbst nicht definiert. Doch in der Bauwirtschaft werden damit Gebäude bezeichnet, die hauptsächlich für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Darunter fallen nicht nur Produktionshallen von Unternehmen, sondern auch Büro-, Verwaltungs-, Schul- oder andere öffentlichen Bauten. Eine Marktprämie für Freiflächenanlagen weist die Bundesnetzagentur nicht mehr aus, da diese jetzt ausschließlich im Ausschreibungsverfahren ermittelt wird. Sind die Anlagen allerdings bis zum 1. September 2015 in Betrieb gegangen aber noch nicht ans Netz angeschlossen sind, bekommen beim tatsächlichen Netzanschluss eine Vergütung von 8,79 Cent pro Kilowattstunde. (Sven Ullrich)