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Eigenverbrauch von Solarstrom

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch verheerend

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) hat die Auswirkungen berechnet, die eine Einbeziehung des Eigenverbrauchs von Solarstrom auf die Branche, die Investoren und die Stromkunden haben. Der Verband befürchtet, dass das Segment der Anlagen zwischen zehn Kilowatt und einem Megawatt Leistung drastisch zurückgehen wird, wenn der Eigenverbrauch von Solarstrom mit einer EEG-Umlage belegt wird. Der Branchenverband rechnet für das Jahr 2015 zwar mit einem Anstieg des Zubaus im Segment der Kleinanlagen bis zehn Kilowatt Leistung, und auch das Segment der Großanlagen wird wieder belebt werden, wenn die Bundesregierung tatsächlich das Ausschreibungsmodell für Solarkraftwerke umsetzt. „Doch das ist in einer Größenordnung von nur 400 Megawatt pro Jahr angedacht“, sagt Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar, während der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. „Damit wird der Zubau im kommenden Jahr unter dem von der Bundesregierung anvisierten Zielkorridor bleiben. Denn wir befürchten, dass das Segment der Kleinanlagen den Zubau allein nicht stemmen kann, selbst den jetzt von der Regierung veranschlagten geringeren Ausbau von 2.500 Megawatt.“ Damit würde die Einspeisevergütung langsamer sinken als bisher, was letztlich Folgen für die Stromkunden hat, die das mit einer höheren EEG-Umlage bezahlen müssten.

Zurück zur Volleinspeisung

„Das ursprünglich von der Bundesregierung verfolgte Ziel, mit der Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage die Stromkosten für die Verbraucher zu senken, geht dann nicht mehr auf“, kritisiert Körnig. Dazu hat der BSW Solar die Summen berechnet, die Anlagenbetreiber auf das EEG-Konto einzahlen würden, wenn der Anstieg des Eigenverbrauchs in der Größenordnung weiter geht, wie bisher. Dann würden im kommenden Jahr etwa 22 Millionen Euro zusätzlich auf das EEG-Konto fließen. Bis zum Jahr 2018 würden die Einzahlungen der Analgenbetreiber mit Eigenverbrauch auf 100 Millionen Euro steigen. Das wären 0,4 Prozent der in dem Jahr insgesamt gezahlten EEG-Umlage und würde die Stromrechnung eines Drei-Personen-Haushalts um 75 Cent im Jahr entlasten. Durch das Umschwenken des bisherigen Eigenverbrauchs dann wieder auf die Volleinspeisung würden hingegen Mehrkosten von 300 Millionen Euro durch die steigende Menge des über die Einspeisetarife zu vergütenden Stroms. „Außerdem wird dadurch die Abhängigkeit des Solarstroms von der Förderung wieder erhöht, weil die Gewerbebetriebe dann wieder voll einspeisen müssten“, betont Carsten Körnig. „Das verstehen wir nicht. Die Regierung hat früher immer gesagt, die Photovoltaik soll so schnell wie möglich aus der EEG-Förderung raus mit möglichst viel Vor-Ort-Verbrauch. Jetzt geht es wieder zurück in Richtung Volleinspeisung.“

Amortisationszeiten sind entscheidend

Neben der Volleinspeisung des Solarstroms aus neu gebauten Anlagen auf Gewerbebetrieben sieht der BSW-Solar noch eine zweite Option: Die Anlagen werden nicht mehr gebaut. „Denn die entscheidende Frage, die sich ein Unternehmer stellt, ist die nach der Amortisation seiner Investition“, erklärt Carsten Körnig. Bei den derzeitigen durchschnittlichen Preisen für die Anlage und den durchschnittlichen Erlösen amortisiert sich ein Solarstromgenerator innerhalb von gut zehn Jahren, wenn der Gewerbebetrieb etwa 70 Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen kann. Wird der Eigenverbrauch wie von der Bundesregierung geplant mit einer EEG-Umlage in Höhe von 70 Prozent des Regelsatzes bestraft, verlängert sich die Amortisationszeit auf 17,1 Jahre. „Zwar geht man immer davon aus, dass eine Solaranlage 20 Jahre hält, aber für einen Unternehmer muss sich eine Investition in die Energieeinsparung innerhalb von sieben bis acht Jahren rechnen“, sagt Carsten Körnig. „Wenn die Amortisationszeit länger ist, dann wird er eher in sein Kerngeschäft investieren. Da sind schon die Amortisationszeiten von zehn Jahren zu lang und wirken bremsend auf den Ausbau.“

Am Ziel vorbei

Der Branchenverband sieht zwar auch ein, dass die Finanzierung der Energiewende auf breitere Schultern verteilt werden muss. Doch das über die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch machen zu wollen, geht am eigentlichen Ziel vorbei. „Der richtige Schritt wäre, die Bagatellgrenze anzuheben und vor allem fossilen und solaren Eigenstromverbrauch zu unterscheiden“, fordert Körnig. Wenn die EEG-Umlage schon auf breitere Schultern verteilt werden soll, dass sollten die Ausnahmen für die Kohlekraftwerke und den Kohlebergbau, der von der Zahlung der EEG-Umlage befreit ist, abgeschafft werden. Das seien immerhin 20.000 Gigawattstunden im Jahr, rechnet Carsten Körnig vor. Dadurch wird die Energiewende auf den Kopf gestellt, wenn die Stromverbraucher über die erhöhte EEG-Umlage die Stromproduktion aus fossilen Brennstoffen subventionieren.

Immer mehr Ausnahmen

Doch statt die Industrieausnahmen einzuschränken, sind diese für 2014 zunächst einmal ausgeweitet worden. Denn die Zahl der von der Zahlung der EEG-Umlage befreiten Unternehmen ist von 1720 im vergangenen Jahr auf 2098 gestiegen, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekanntgegeben hat. Die privilegierte Strommenge wird in diesem Jahr beträgt 107.101 Gigawattstunden betragen. Im vergangenen Jahr waren es noch 94.181 Gigawattstunden. Das belastet die nicht privilegierten Verbraucher wie kleine und mittelständische Unternehmen und die privaten Haushalte mit zusätzlichen 5,1 Milliarden Euro. „Die Steigerung auf 2098 begünstigte Unternehmen ist mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden“, beschwichtigt Arnold Wallraff, Präsident des BAFA. Entgegen der Forderung der Verbraucher und der Branchen der erneuerbaren Energien, statt den Eigenverbrauch mit einer EEG-Umlage zu bestrafen, endlich die Ausnahmeregelungen einzudämmen, steigt der privilegierte Stromverbrauch trotzdem. Auch die von der Europäischen Kommission eingeleitete Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Ausnahmen für stromintensive Unternehmen wird damit vollkommen ignoriert. Die Bewilligung der Ausnahmen für das Jahr 2015 werden aber beim BAFA zunächst erst einmal liegen bleiben, bis das Beihilfeprüfverfahren der Europäischen Kommission abgeschlossen ist. (Sven Ullrich)