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Kann ein Gebäudeklimageld die Wärmewende retten?

Dass es bei der Wärmewende viel zu langsam voran geht, ist ein Problem, das das Erreichen der Klimaziele gefährden könnte. Gleichzeitig drohen vielen Hausbesitzern oder Mietern durch steigende C02-Preise auf Gas oder Heizöl künftig hohe Kosten. Das Pro-Kopf-Klimageld, dass diese Kosten kompensieren soll, gleiche aber nur die Belastung im Durchschnitt aus, kritisieren Wissenschaftler des Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change). Nicht adressieren lasse sich dadurch die große Heterogenität in der Belastung durch den CO2-Preis bis zum Umstieg auf erneuerbare Heiztechnologien.

Gebäudebestand in homogene Gruppen einteilen

Sie schlagen als Alternative ein Gebäudeklimageld vor, dass soziale Härten besser ausgleichen soll und gleichzeitig Anreize schaffe, Immobilien schneller CO2-neutral zu machen.

Und so funktioniert das Gebäudeklimageld. Alle Gebäude werden zu einem Stichtag in Gruppen eingeteilt. Kriterien dafür sind der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und der Zeitpunkt, an dem – wirtschaftlich rationales Verhalten vorausgesetzt – die Heizungsanlage getauscht werden wird. Ziel ist, möglichst homogene Gruppen zu schaffen.

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Das Gebäudeklimageld sollte nun erstens relativ zur Wohnfläche und zweitens unter Berücksichtigung des optimalen Wechselzeitpunkts ausgezahlt werden, schlägt das MCC vor. Letzteres sorge dafür, dass die auf ein Gebäude anfallenden CO2-Preis-Kosten exakt so lange kompensiert werden, bis es aus wirtschaftlicher Sicht der Eigentümerin oder des Eigentümers optimal ist, auf eine emissionsneutrale Heizung zu wechseln. Um die Höhe zu bestimmen, werden nach dem Vorschlag des MCC die CO2-Preis-Einnahmen für jede Gruppe separat erfasst und innerhalb der jeweiligen Gruppe vollständig ausgeschüttet. Je mehr Gebäude umgerüstet werden, desto kleiner wird das Budget, das verteilt werden kann, aus dem ausgezahlt werden kann. Dies funktioniere  für die Einzelnen als Signal, dass der optimale Umrüst-Zeitpunkt erreicht ist. Trotzdem sei eine begleitende Investitionsförderung angezeigt, so die Wissenschaftler. Sie müsse dann aus Steuermitteln finanziert werden.

Vermieter zahlen den vollen CO2-Preis und bekommen dafür auch das komplette Klimageld

Für vermieteten Wohnraum schlagen die Wissenschaftler vor, dass künftig die Vermieter die CO2-Preis-Kosten etwa für Heizöl oder Erdgas tragen und sie nicht über die Nebenkosten abrechnen dürfeb. Zum Ausgleich erhalten sie dann auch das entsprechende Gebäudeklimageld.

„Der Klimaschutz im Heizungskeller erweist sich als politisch so schwierig, dass die Kompensation der Härtefälle der Ausgangspunkt sein sollte“, sagt Matthias Kalkuhl, Co-Leiter des MCC und Leitautor der Studie. Seiner Ansicht nach sei mit dem Konzept eine Wärmewende ohne Zumutungen möglich.

Nachteil: Der admminstrative Auswand ist zunächst hoch

Gleichzeitig räumen die Wissenschaftler ein, dass aufgrund der notwendigen Typisierung des Gebäudebestands und der Zuordnung in Gruppen vorab ein höherer administrativer Aufwand betrieben werden müsste. So müsste einmalig der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter erfasst werden, etwa über den bereits vorhandenen Energieausweis oder den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu einem Stichtag. Zudem müssten leicht zu beobachtende Kriterien ermittelt werden, die Auskunft über den individuell kostenoptimalen Wechselzeitpunkt liefern: etwa Art und Alter der zum Stichtag installierten Heizung, Energieeffizienzklasse, Wohnfläche und Bauform des Gebäudes oder die (perspektivische) Erschließung durch Fernwärme. Diese Kriterien könnten etwa von Schornsteinfegerbetrieben erfasst werden, heißt es in dem MCC-Vorschlag. (kw)

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