Die italienische Regierung plant die rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung für bestehende Solarstromanlagen. Die Regierung in Rom stellte den Plan auf eine Pressekonferenz vor. „Betroffen von den Änderungen sind rund 8.600 der insgesamt etwa 200.000 Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Größe von über 200 Kilowatt“, erklärt Andreas Lutz, Geschäftsführer des Münchner Management- und Beratungsunternehmen New Energy Projects, das sich auf den italienischen Photovoltaikmarkt spezialisiert hat. „Diese erhalten rund 60 Prozent der insgesamt von der GSE gezahlten Vergütung.“ So soll die für die Einspeisevergütung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) ab der zweiten Jahreshälfte 2014 nicht mehr die tatsächliche monatliche Solarstromproduktion vergüten, sondern konstante monatliche Abschlagszahlungen leisten. Allerdings wird die GSE nicht die volle Summe auf den prognostizierten Jahresertrag berechnet auszahlen, sondern nur 90 Prozent. Im Juni des darauf folgenden Jahres erfolgt dann eine Abrechnung auf der Basis des tatsächlich im gesamten Jahr erzeugten Solarstroms. Damit wolle die Regierung verhindern, dass die Förderung ausschließlich auf Prognosen ausgezahlt wird, sondern nur auf den tatsächlichen Jahresertrag, begründet das Kabinett im entsprechenden Dekret.
Anlagenbetreiber müssen wählen
Das wäre noch nicht das Schlimmste. Die Regierung plant eine weitere Veränderung der Spielregeln. Denn die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von über 200 Kilowatt müssen sich bis zum 30. November dieses Jahres entscheiden, ob sie einen Abschlag von zehn Prozent der Einspeisevergütung in Kauf nehmen oder die Laufzeit der Einspeisevergütung um vier Jahre verlängern. Sollte sich ein Anlagenbetreiber für die zweite Option entscheiden, wird die jährliche Vergütung des Solarstroms um einen bestimmten Prozentsatz abgesenkt, so dass er am Ende der verlängerten Laufzeit die gleiche Gesamtförderung erhält. So beträgt die Restlaufzeit einer Anlage, die 2011 in Betrieb gegangen ist, eigentlich 17 Jahre. Verlängert der Betreiber die Förderung um vier Jahre, beträgt die Restlaufzeit dann 21 Jahre. Über diesen gesamten Zeitraum bekommt der Betreiber nur noch 81 Prozent der Einspeisevergütung jährlich ausgezahlt. Am Ende der Laufzeit hat er aber immerhin die gesamte Fördersumme wieder in seiner Kasse liegen. Die jährlichen Kürzungen betragen insgesamt abhängig von der Restlaufzeit zwischen 25 und 17 Prozent. Damit verlängert sich aber auch die Laufzeit der Amortisation der Anlagen, was wiederum auf die Liquidität der Anlagenbetreiber durchschlägt. Dazu kommt noch, dass die gesamten Kredit- und Flächenpachtverträge auf die ursprüngliche Laufzeit von 20 Jahren festgelegt sind. Deshalb ist es für einige Anlagenbetreiber noch gar nicht klar, ob sie die Laufzeit überhaupt so einfach verlängern können.
Schlechte Industriepolitik
Für den italienischen Photovoltaikverband ist das Vorhaben eine Katastrophe vor allem mit Blick auf die Industriepolitik der italienischen Regierung. „Eine solche rückwirkende und inakzeptable Maßnahme untergräbt die Glaubwürdigkeit des Landes, verrät die Rechtssicherheit und vertreibt die Investitionen endgültig aus Italien, die ja schon seit 2007 um 58 Prozent gesunken sind“, wettert Asso Rinnovabili, der Verbrand der Hersteller, Industrie und Dienstleistungen der erneuerbaren Energien in Italien. Die Regierung begründet ihre Maßnahme allerdings damit, dass gerade in diesem Anlagensegment 60 Prozent der jährlichen Fördersummen investiert werden, es aber nur vier Prozent der gesamten Industrie ausmacht. Die Branchenverbände und auch die finanzierenden Banken drohen dennoch mit einer Verfassungsklage. Jetzt hat das Parlament 60 Tage Zeit, das von der Regierung vorgelegte Dekret zu prüfen. „Es bleibt also die Hoffnung, dass das Parlament noch Änderungen im Interesse der Investoren durchsetzt“, sagt Andreas Lutz.