In Italien läuft die Förderung von Solarstrom im Rahmen des Conto Energia V weiter. Nachdem die für die Einspeisevergütung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) schon vorzeitig die Ergebnisse des zweiten Registers des Conto Energia V veröffentlicht hat, wird klar, dass die Mittel nicht ausgeschöpft sind. Zwar hatte das zweite Register nur einen Umfang von 70,46 Millionen Euro. Aber die bewilligten Anträge belaufen sich nur auf eine jährliche Einspeisevergütung von 58 Millionen Euro. Damit stehen für das dritte Register noch 4,5 Millionen Euro bereit.
Durchschnitt liegt bei 200 Megawatt
Insgesamt haben in Italien im Rahmen des dritten Registers 3.690 Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 727 Megawatt Anspruch auf Einspeisevergütung. „Davon sind bereits 491 Anlagen in Betrieb“, weiß Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects in München und Kenner der italienischen Branche. „Der Rest muss noch gebaut werden.“ Der größte Teil der neuen Anlagen hat eine Leistung von weniger als 100 Kilowatt. Aber auch Entwickler großer Projekte mit einer Leistung von vier, fünf oder sogar zehn Megawatt haben ihre Anlage auf die Liste eintragen lassen und bekommen ihren Solarstrom vergütet. „Der Durchschnitt liegt bei rund 200 Kilowatt“, sagt Andreas Lutz. Für 79 Anlagen, für die ein Einspeisetarif beantragt wurde, hat die GSE die Vergütung abgelehnt.
Deckel bald erreicht
„Für Investoren, die Projektrechte und fertige Anlagen kaufen möchten, besteht nun also wieder mehr Sicherheit, welche Anlagen eine Vergütung erhalten und welche nicht“, sagt Lutz. Aber das Ende der Förderung von Solarstrom in Italien naht dennoch mit großen Schritten. Die Regierung in Rom will für die Photovoltaikförderung nicht mehr als 6,7 Milliarden Euro pro Jahr ausgeben. Bisher steht der Zähler bei einer Einspeisevergütung von knapp 6,696 Milliarden Euro, woraus sich die Restsumme von 4,5 Millionen errechnet. Ist der Deckel erreicht, haben alle Anlagen mit einer Leistung von weniger als 14 Kilowatt noch Anspruch auf eine Einspeisevergütung, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen des Deckels in Betrieb gegangen und die Vergütung in diesem Zeitraum bei der GSE beantragt wurde. Anlagen mit einer größeren Leistung haben Anspruch auf Vergütung, wenn die auf der Liste A der GSE stehen und sie innerhalb der angegebene Frist auch in Betrieb gehen. (Sven Ullrich)