Der Schweizer Bundesrat in Bern hat mit der Novelle der Energieverordnung die radikale Absenkung der Solarstromvergütung zum Jahreswechsel beschlossen. Allerdings fällt die Kürzung der Photovoltaikförderung über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) weniger drastisch aus als vorher befürchtet. Auch die Verkürzung der Vergütungsdauer fällt nicht so heftig aus, wie ursprünglich geplant. Denn in seiner Vorlage hatte der Bundesrat vorgesehen, die Einspeisevergütung nur noch für 15 statt bisher 25 Jahre zu zahlen. Die Regierung in Bern begründete das mit den gesunkenen Preisen für Solarstromanlagen. Über die restliche Betriebszeit der Anlage könnte sich der Betreiber selbst mit Solarstrom versorgen und würde dadurch Strombezugskosten sparen. Die Regierung geht davon aus, dass der Betreiber mit seiner Solarstromanlage immerhin 20 Prozent seines Strombedarfs decken kann. Das müsse in das Berechnungsmodell der Kostendeckung mit einbezogen werden, argumentiert die Regierung. Mit der Begründung, die Verkürzung der Vergütungsdauer um zehn Jahre würde zu einer erheblichen Markterschütterung führen, ruderte die Regierung in Bern zurück. Jetzt ist die Vergütung für 20 Jahre gesichert. Mit dem Zwischenschritt auf 20 Jahre können die Marktanpassungen sanfter erfolgen und bis zum Inkrafttreten des ersten Maßnahmenpakets der Energiestrategie 2050, das eine maximale Vergütungsdauer von 15 Jahren vorsieht, umgesetzt werden“, erklärt der Bundesrat.
Bonus für Gebäudeintegration bleibt teilweise erhalten
Insgesamt bleiben die Einspeisetarife in der Schweiz trotz Absenkung noch attraktiv. So bekommt der Betreiber einer kleinen Aufdachanlage mit einer Leistung bis 30 Kilowatt 26,4 Rappen (21,47 Cent). Bisher betrug die Einspeisevergütung für eine solche Anlage zwischen 36,1 und 29,4 Rappen (29,36 bis 23,91 Cent). Die Regierung hat das Segment der Kleinstanlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt abgeschafft. Die kleinste Anlagenleistung beträgt jetzt 30 Kilowatt. Die Einspeisevergütung für Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt sinkt von bisher 26,9 Rappen (21,88 Cent) auf 22 Rappen (17,89 Cent). Für diese Anlagengrößen zahlt Bern weiterhin einen Bonus zwischen 13 und 15 Prozent, wenn sie als gebäudeintegrierte Photovoltaikanlage ausgeführt ist. Der bisherige Bonus für größere gebäudeintegrierte Anlagen entfällt. Sie werden als normale Aufdachanlagen behandelt. Deren Einspeisevergütung geht aber ebenfalls zurück. So wird der Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis zu einem Megawatt mit 21,3 Rappen (17,32 Cent) vergütet. Bisher bekam der Betreiber einer solchen Anlage 25,1 Rappen (20,41 Cent). Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt zahlt Bern ab 2014 nur noch 19,1 Rappen (15,53 Cent) statt bisher 23,5 Rappen (19,11 Cent). Auch die Einspeisevergütung von Freiflächenanlagen sinken in einer ähnlichen Größenordnung. So bekommen Betreiber einer Solarstromanlage mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt, die auf einer freien Fläche errichtet wurde, ab 2014 nur noch 17,2 Rappen (13,99 Cent) statt bisher 21,6 Rappen (17,57 Cent). Für Strom aus einer Freiflächenanlage mit einer Leistung bis zu einem Megawatt zahlt Bern im kommenden Jahr nur noch 19,2 Rappen (15,61 Cent). Bisher bekamen die Betreiber solcher Systeme 23,1 Rappen (15,61 Cent).
Pauschale Degression entfällt
Für die Investoren in Solarstromanlagen werden durch die Novelle der Energieverordnung die Rahmenbedingungen unsicherer. Zwar entfällt die bisher übliche Absenkung der Einspeisevergütung um acht Prozent zu jedem Jahreswechsel. Doch war das für die Investoren zumindest eine Größe, mit der sie rechnen und planen konnten. Statt dessen wird der Bundesrat die Energieverordnung zum 1. Januar 2015 abermals novellieren und die Einspeisevergütungen dann neu berechnen. Wie hoch die Degression dann ausfällt, kann niemand vorhersehen, da die Berechnung der Vergütungssätze dann wieder an die Marktentwicklungen angepasst wird. (Sven Ullrich)