Mit dem Start für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw hat das Bundesverkehrsministerium auch die geplanten Regeln an diesen Ladesäulen sowie eine Verteilung der Standorte veröffentlicht. Außerdem stehen im veröffentlichten Projektexposé auch die Regeln für die Ausschreibung, die noch in diesem Jahr beginnen sollen.
25 Standorte pro Los
So erfolgt die Auftragsvergabe in Form von Losen. Das heißt, ein Bieter bewirbt sich um den Bau von Ladesäulen an mehreren Standorten. Dabei umfasst jedes Los 25 Standorte. In jedem der Lose sind sehr attraktive und weniger attraktive Standorte enthalten. Allerdings werden Standorte an gegenüberliegenden Autobahnraststätten im gleichen Los vergeben, um Synergien beim Bau zu nutzen.
Leistung der Ladesäulen wird vorgegeben
Die Betreiber müssen das Laden mit CCS-Anschlüssen und einer Ladeleistung von mindestens 400 Kilowatt oder das Laden an MCS-Säulen mit mindestens einem Megawatt Leistung ermöglichen. Welche Ladesäulentechnik zu errichten ist, wird für jeden Standort vorgegeben. Nach dem Bau der Ladesäulen müssen die Bieter die Anlagen auch betreiben. Die Vertragslaufzeit mit dem Bund beträgt dabei voraussichtlich acht Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere vier Jahre.
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Einfaches Laden ermöglichen
Die Betreiber müssen den Ladevorgang und vor allem die Abrechnung so einfach wie möglich gestalten. Die Lkw-Fahrer müssen auch ohne vorherigen Vertragsabschluss mit dem Betreiber laden können. In diesem Fall sind die Betreiber für den Stromeinkauf und die Stromverkauf verantwortlich. Es muss aber auch das vertragsbasierte Laden über einen Elektromobilitätsdienstleister (EMP) möglich sein. Dazu muss der Betreiber einen diskriminierungsfreien Zugang des EMP zur Ladesäule verschaffen. Den Stromeinkauf übernimmt der Betreiber der Ladesäule, den Stromverkauf der EMP. Danach rechnen beide untereinander ab.
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Durchleitungsmodell gewährleisten
Eine dritte Möglichkeit kommt einer Revolution im deutschen Ladenetz gleich. Denn die Betreiber müssen das Durchleitungsmodell erlauben. Dann kann der Lkw-Fahrer seinen eigenen Stromvertrag nutzen und den Strom über seinen Lieferanten beziehen. Die geladenen Strommengen werden dabei bilanziert. Der Betreiber der Ladesäule bekommt dafür ein Durchleitungsentgelt.
Fairer Wettbewerb wird möglich
Dieses Modell stößt bei Ökostromanbietern auf Begeisterung. „Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird Historisches geschaffen“, erklärt Markus Adam, Chefjurist des Ökoenergieanbieters Lichtblick. „Beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur wird erstmals fairer Wettbewerb an der Ladesäule berücksichtigt. Die Angebotsvielfalt sorgt für mehr Akzeptanz und transparente Preise beim Laden von großen Strommengen unterwegs. Das wird sich als wahrer Booster für den klimafreundlichen Güterverkehr erweisen“, ist sich Adam sicher.
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Wettbewerb sorgt für sinkende Preise
Lichtblick fordert schon seit Jahren die flächendeckende Einführung des Durchleitungsmodells. Mit der Ausschreibung der Ladeinfrastruktur für Elektro-Lkw nimmt das Bundesverkehrsministerium diese Vorschlag auf. Der Vorteil: Damit können Fahrer:innen von E-Lkws und E-Pkws an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede Ladesäule mitnehmen. Das Chaos aus verschiedenen Zugangsmöglichkeiten werde aufgelöst, Preise und Stromqualität werden transparent, betont Markus Adam. Dieser Wettbewerb werde zudem für verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen sorgen.
Interessierte Bieter können Änderungsvorschläge machen
Allerdings ist diese Regelung noch nicht festgelegt. Denn alle an der Ausschreibung interessierten Unternehmen können online noch Vorschläge für Veränderungen einreichen. Das Projektexposé mit dem Titel „Planung, Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für E-Lkw an unbewirtschafteten Rastanlagen entlang der Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie ein Antwortformular für die Onlinebefragung und die Standortliste finden Sie auf der Webseite der Autobahn GmbH. (su)