Der Zubau von Solarstromanlagen in Deutschland hat wieder Fahrt aufgenommen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden ein Drittel mehr Photovoltaikleistung errichtet als noch im vergangenen Jahr. Dabei war der März mit 111.084 Megawatt neu installierter Anlagenleistung bisher der schlechteste Monat dieses Jahres. Doch immerhin lag der Zubau noch 30 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Denn im März 2016 haben die Installateure in Deutschland nur knapp 78 Megawatt neue Photovoltaikleistung aufgebaut.
Solarmarkt entwickelt sich stabil
Der in diesem Jahr bisher beste Monat war der Februar, vor allem aufgrund der Inbetriebnahme vieler Anlagen, die in den Ausschreibungen eine Marktprämie gewonnen haben. Immerhin zwölf Solarparks mit einer Gesamtleistung von fast 49 Megawatt gingen in diesem Monat in Betrieb. Das ist fast genauso viel, wie der gesamte Zubau im Februar 2016. In diesem Jahr registrierte die Bundesnetzagentur zusätzlich noch etwa 4.000 neue Dachanlagen mit einer Leistung von 73,6 Megawatt. Damit lag der Zubau im Februar insgesamt bei 122,5 Megawatt – mehr als Doppelt so viel wie im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres.
Trotz des Rückgangs im März zeigt sich der Solarmarkt allerdings stabil, da die hohe Leistung im Februar vor allem auf den durch die Bundesregierung künstlich begrenzten Zubau der Freiflächenleistung beruht. Im Vergleich zum Januar dieses Jahres lag die neu installierte Leistung nur etwa sechs Megawatt niedriger. Denn im ersten Monat dieses Jahres gingen 117,3 Megawatt neue Solarstromleistung in Betrieb. Doch auch mit Blick auf die letzten Monate des vergangenen Jahres ist der Markt relativ stabil – abgesehen von den beiden Ausnahmemonaten November und Dezember. Denn in diesen beiden Monaten mussten sich die Installateure beeilen, um noch schnell vor allem die großen Dachanlagen fertig zu bekommen, bevor diese in die Ausschreibungen müssen.
Gut 350 Megawatt im ersten Quartal installiert
Insgesamt gingen damit im ersten Quartal dieses Jahres 12.976 neue Solarstromanlagen in Betrieb. Diese haben eine Gesamtleistung von 350,86 Megawatt.. Davon wurde mit 289,753 Megawatt der größte Teil auf Dächern installiert. Nur 61,103 Megawatt wurden als Freiflächenanlagen realisiert.
Doch der vergleichsweise gute Start ins neue Jahr hat aber auch einen eher hinderlichen Effekt: Denn die Einspeisevergütung sinkt für die ab Mai dieses Jahres neu in Betrieb genommenen Anlagen um 0,25 Prozent. Das bedeutet, dass Investoren in neue Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt nicht mehr 12,3, sondern nur noch 12,27 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Im Juni sinkt die Einspeisevergütung für dann neu errichtete Anlagen auf 12,24 Cent pro Kilowattstunde und im Juli bekommen die Betreiber von neuen Anlagen nur n0ch 12,21 Cent pro Kilowattstunde.
Vergütungssätze in Cent pro Kilowattstunde Inbetriebnahme der Anlage Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach §48 Absatz 3 EEG Sonstige Anlagen (Solarparks etc.)Bis 10 kW Bis 40 kW Bis 100 kW Bis 100 kW
Ab 1.4.2017 12,30 11,96 10,69 8,51 Ab 1.5.2017 12,27 11,93 10,66 8,49 Ab 1.6.2017 12,24 11,90 10,63 8,47 Ab 1.7.2017 12,21 11,87 10,60 8,45 Quelle: Bundesnetzagentur
Für Investoren in neue Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und 40 Kilowatt sinkt der Tarif von bisher 11,96 auf 11,93 Cent pro Kilowattstunde. Die Degression in diesem Segment geht auch in den kommenden Monaten weiter. Im Juni sinkt der Tarif auf 11,9 und im Juli auf 11,87 Cent pro Kilowattstunde. Für Generatoren mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt geht die Einspeisevergütung von derzeit 10,96 auf 10,66 Cent pro Kilowattstunde zurück. Im Juni sinkt sie auf 10,63 und im Juli auf 10,6 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung für kleine Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 750 Kilowatt, die nicht in die Ausschreibungen gehen müssen, geht von einst 8,51 auf 8,49 Cent pro Kilowattstunde zurück. Ab Juni bekommen die Betreiber dieser Anlagen, wenn sie dann neue in Betrieb gehen, nur noch 8,47 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms. Im Juli sinkt der Tarif auf 8,45 Cent pro Kilowattstunde.
Erlösobergrenze für Direktvermarktung sinkt
Von der Degression sind auch die Erlösobergrenzen im Marktprämienmodell betroffen. Vermarktet ein Betreiber einer neuen Anlage seinen Strom selbst, bekommt er den Betrag, den der Direktvermarkter an der Strombörse erlöst. Zusätzlich dazu bekommt er eine Marktprämie, so dass er mit seinem Erlös am Ende um vier Cent höher liegt als die Einspeisevergütung. Da die Einspeisevergütung sinkt und der Erlös weiterhin maximal um vier Cent höher liegen darf als der Einspeisetarif, sinken die Erlösobergrenzen in der Direktvermarktung im Marktprämienmodell parallel zur Vergütung.
Erlösobergrenze im Marktprämienmodell in Cent/kWh (ab 100 kW verpflichtend) Inbetriebnahme der Anlage Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach §48 Absatz 3 EEG Sonstige Anlagen (Solarparks etc.)Bis 10 kW Bis 40 kW Bis 100 kW Bis 750 kW
Ab 1.4.2017 12,70 12,36 11,09 8,91 Ab 1.5.2017 12,67 12,33 11,06 8,89 Ab 1.6.2017 12,64 12,30 11,03 8,87 Ab 1.7.2017 12,61 12,27 11,00 8,85 Quelle: Bundesnetzagentur
Allerdings bleibt die Absenkung der Einspeisevergütungen und Erlösobergrenzen im Marktprämienmodell unter der im EEG festgelegten Basisdegression von 0,5 Prozent monatlich. Das liegt daran, dass der Zubau immer noch rechnerisch immer noch 200 Megawatt unter dem Ziel von 2,5 Gigawatt pro Jahr liegt, das die Bundesregierung im EEG festgelegt hat. Dabei werden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt, für die Meldedaten existieren – in diesem Falle die Monate Oktober 2016 bis einschließlich März 2017. In diesem halben Jahr betrug der Zubau insgesamt gut 1,074 Gigawatt. Dieser Wert wird verdoppelt, um den Ausbau der Photovoltaik auf ein gesamtes Jahr beziehen zu können. Damit beträgt der rechnerisch ermittelte Zubauwert des vergangenen Jahres 2,148 Gigawatt – 352 Megawatt weniger als die Zielmarke im EEG vorgibt.
Zubauzahlen sind verzerrt
Liegt der Zubau im vergangenen Jahr wiederum mehr als 200 Megawatt unter dem Ziel der Bundesregierung, wird die Basisdegression von 0,5 Prozent pro Monat halbiert. Erst ab mehr als 400 Megawatt zu geringem Zubau wird die Degression für drei Monate vollständig ausgesetzt. Dies wäre allerdings passiert, wenn die Bundesregierung im EEG nicht mehr die rechnerische Ermittlung des Zubaus eines Jahres auf der Basis der neu installierten Leistung von nur sechs Monaten zugrunde gelegt hätte Denn der tatsächliche Ausbau der Photovoltaik in Deutschland in den Monaten März 2016 bis März 2017 lag nur bei gut 1,462 Gigawatt und damit um 686 Megawatt niedriger als der rechnerisch ermittelte Wert. Damit liegt der tatsächliche Ausbau um mehr als ein Gigawatt unter dem von der Bundesrepublik festgelegten Ziel, was wiederum bedeutet, dass die Einspeisevergütung im Mai nicht gesunken, sondern erstmals angestiegen wäre. Denn wenn der Zubau um mehr als 800 Megawatt unter dem Ziel liegt, steigt die Einspeisevergütung zum Anfang des jeweiligen Quartals einmalig um 1,5 Prozent. (Sven Ullrich)