Kurz vor den Feiertagen hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für die Ausschreibungen im kommenden Jahr bekannt gegeben. Demnach wird es für
- Freiflächen-Solaranlagen maximal 6,8 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh),
- für Windenergieanlagen an Land 7,35 ct/kWh festgelegt
- für Anlagenkombinationen in der Innovationsausschreibung 9ct/kWh
- und für Aufdach-Solaranlagen wurde auf 10,40 ct/kWh geben.
„Die neu festgelegten Höchstwerte setzen verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Sie sorgten dafür, dass die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien erreicht werden können.
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„Keine deutliche Reduktion der Zuschlagswerte“
Damit bleibt der festgelegte Wert bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land dem in 2024 geltenden Wert. Grund dafür sei, dass „der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Gebotsmengen bislang noch nicht zu einer deutlichen Reduktion der Zuschlagswerte geführt hat“, heißt es in einer Presseinformation der Bundesnetzagentur. Zudem seien die prognostizierten Stromgestehungskosten gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben.
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Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie (BWE) begrüßte die Entscheidung. Sie sei ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit und schaffe eine starke Motivation, neue Projekte anzupacken. „Trotz steigender Preise für Anlagen und Bauleistungen ist so eine Grundlage für die Realisierung künftiger Projekte gelegt“, so Heidebroek. Laut BWE werden im kommenden Jahr voraussichtlich fast 14.000 Megawatt ausgeschrieben.
Gesunkene Stromgestehungskosten für PV
Bei den Ausschreibungen für Solar-Freiflächenanlagen, Solar-Dachanlagen sowie den Innovationsausschreibungen liegen die festgelegten Höchstwerte für das kommende Jahr 2025 etwas unterhalb des diesjährigen Niveaus. In die Entscheidung seien insbesondere die gesunkenen prognostizierten Stromgestehungskosten, die Ergebnisse der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden sowie das bei den beiden Solarausschreibungen höhere Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr eingeflossen, hieß es von der Bundesnetzagentur.
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Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sind eigentlich deutlich niedrigere Höchstwerte festgelegt. Demnach hätte der Höchstwert für Wind an Land bei 5,76 ct/kWh gelegen. Die Bundesnetzagentur begründete ihre Entscheidung, davon abzuweichen, mit dem Risiko, dass das jeweilige Ausschreibungsvolumen im kommenden Jahr bei niedrigeren Werten nicht ausgeschöpft würden. (kw)