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Solares Bauen

Neues Prüfverfahren für Brandschutz entwickelt

Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sollen als geregelte Bauelemente in die Bauregelliste aufgenommen werden. Das hat das dafür verantwortliche Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) angekündigt. Wie der TÜV Rheinland mitteilt, erwartet man eine Änderung der entsprechenden Bauregelliste bis Ende 2012. „Hersteller von Solarmodulen und Kollektoren erhalten mehr Rechtssicherheit, müssen aber auch neue Anforderungen erfüllen“, erklärt Jörg Althaus, Geschäftsfeldleiter Solarenergie beim TÜV Rheinland. „Hersteller von Solaranlagen müssen über eine Herstellerklärung die Normalentflammbarkeit als Mindestanforderung der Produkte deklarieren. Diese Herstellererklärung ist zusätzlich zur CE-Deklarierung der gängigen europäischen Richtlinien zu erbringen.“

Genehmigung im Einzelfall

Bisher bedürfen zwar Photovoltaikmodule und Solarkollektoren für die Aufdach-, Indach- oder Freiflächenmontage keinen Verwendbarkeitsnachweis, wenn die Fläche des Moduls nicht größer als zwei Quadratmeter und die Fläche des Kollektors nicht größer als drei Quadratmeter ist. „Das DIBt hat diese Größen festgelegt, weil mit Modulen und Kollektoren mit solchen Dimensionen ausreichend Erfahrungen existieren“, sagt Jörg Althaus. Allerdings gilt das nur bei einer Installation mit einem Neigungswinkel von maximal 75 Grad. Bei der Integration des Moduls oder Kollektors in der Fassade war bisher immer eine Genehmigung im Einzelfall erforderlich. Dazu musste der Projektierer einen Sachverständigen der Obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes bestellen, um ein Gutachten zu erhalten, dass er das Modul auch an die Fassade anbringen oder in die Fassade integrieren kann. Dazu ist neben verschiedenen DIN-Vorschriften unter anderem der Normentwurf „VDE 0126-21 Photovoltaik im Bauwesen“ aus dem Jahr 2007 maßgeblich. Der listet alle Kriterien wie elektrische Sicherheit, Produktnachweis nach Bauproduktenrichtlinie, ergänzende anwendungsspezifische Anforderungen, Qualität und Zuverlässigkeit der elektrischen Eigenschaften sowie Planung und Montage auf, die Photovoltaikelemente oder Solarkollektoren zur Gebäudeintegration erfüllen müssen, um im Sinne des Baurechts normgerecht zu sein. Diese zeitraubende und kostspielige Prozedur könnte in Zukunft obsolet werden, wenn das DIBt tatsächlich Kollektoren und Module als geregelte Bauelemente zulässt.

Maximal 20 Minuten bis das Modul in Flammen stehen darf

Bis dahin müssen die Hersteller aber noch einige zusätzliche Nachweise erbringen, die in den einschlägigen DIN-Vorschriften geregelt sind. Neben den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, die Solarkollektoren erfüllen müssen, und den Regelungen der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG, die für Photovoltaikmodule gilt, müssen die Produkte auch den Nachweis der Normalentflammbarkeit erbringen. Das ist die Mindestanforderung für Bauprodukte, um im Falle eines Brandes im Gebäude nicht als Brandbeschleuniger zu wirken. Von der Brandentstehung bis hin zur Vollbrandphase müssen mindestens zehn bis 20 Minuten vergehen, um dieser Einstufung zu genügen. Vor allem diese Regelung stellt die Hersteller vor große Probleme, da die bisherigen Prüfverfahren nur für Prüfkörper mit einer Größe von 90 mal 250 Millimeter vorgesehen sind. Die Produzenten müssten also ein Modul oder einen vollständigen Kollektor in dieser Größe herstellen, um das Produkt dann einer Prüfung zu unterziehen. „Das DIBt fordert zwar nur einen Herstellernachweis. Eine externe Prüfung ist nicht notwendig“, erklärt Jörg Althaus. Aber diesen Nachweis müssen die Hersteller auch irgendwie erbringen.

Der TÜV Rheinland gibt aber jetzt Entwarnung. Das Prüfinstitut mit Hauptsitz in Köln hat zusammen mit Currenta aus Leverkusen ein neues Prüfverfahren entwickelt, das auch Aussagen zur Entzündbarkeit von Modulen und Kollektoren erlaubt und das dann als Zertifikat gilt, wie Althaus  bestätigt. „Ziel ist es, Herstellern weltweit auf diesem Weg verlässliche Aussagen zum Brandverhalten ihrer Produkte zu geben“, so Althaus zum neuen Verfahren. „So erhalten sie eine belastbare Prognose, dass die Materialverbünde bei der Erfüllung der kommenden baurechtlichen Anforderungen in Deutschland geeignet für die Einstufung zur Normalentflammbarkeit sind.“ Dem Prüfverfahren liegen Erkenntnisse aus einem Forschungsvorhaben zum vorbeugenden Brandschutz zu Grunde. Diese Forschungen, an denen neben dem TÜV Rheinland und Currenta auch das Fraunhofer ISE, die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Bundesverband für Solarwirtschaft (BSW-Solar) beteiligt sind, läuft noch bis 2014. (Sven Ullrich)