Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss bei der Kürzung der Solarstromförderung geeinigt. Nach den bisher vom Bundesrat veröffentlichten Angaben, bleibt die vom Bundestag beschlossene zum 1. April rückwirkende Absenkung der Fördersätze erhalten. Allerdings konnten die Bundesländer einige Änderungen durchsetzen. So bleibt es bei dem bisher gültigen jährlichen Ausbaukorridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt. Der Bundestag wollte die jährliche Zubaugrenze nach und nach verringern, was jetzt vom Tisch ist. Jedoch ziehen Bund und Länder einen absoluten Deckel ein. Bei einer installierten Gesamtleistung von 52 Gigawatt endet die gesamte Förderung von Solarstrom in Deutschland. Nach Angaben des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist bisher in Deutschland eine Photovoltaikgesamtleistung von etwa 27 Gigawatt installiert. Bei einem Zubau von 7,5 Gigawatt, wie er in den letzten beiden Jahren realisiert wurde, wäre in etwa drei Jahren Schluss. Beim Einhalten des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzten Zubaukorridors würde die Förderung immerhin zwischen sieben und zehn Jahre weiterlaufen. Bis dahin werden die Einspeisetarife monatlich angepasst. Insgesamt wird die Förderung abhängig vom tatsächlichen Zubau um bis zu 29 Prozent pro Jahr gekürzt. Sind die 52 Gigawatt erreicht, wird der Solarstrom zu gängigen Marktpreisen verkauft. Immerhin bleibt der Einspeisevorrang erhalten.
Kleinanlagen werden geschont
Neu ist eine Leistungsklasse von zehn bis 40 Kilowatt, für die es eine Einspeisevergütung vom 18,5 Cent pro Kilowattstunde geben wird. Im ursprünglichen Beschluss des Bundestages fielen solche Anlagen in die Klasse zwischen zehn Kilowatt und einem Megawatt. Der Strom aus diesen Anlagen sollte mit 16,5 Cent pro Kilowattstunde vergütet werden. Dieser Tarif gilt jetzt für Anlagen zwischen 40 Kilowatt und einem Megawatt Leistung. Solarstrom aus kleinen Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt wird mit 18,92 Cent pro Kilowattstunde vergütet.
Für Großanlagen fahren die Politiker die Förderung aber erheblich zurück. So bleibt es bei der Absenkung der Einspeisevergütung, wie sie vom Bundestag beschlossen wurde. Auch die Begrenzung der Förderung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf zehn Megawatt bleibt erhalten. Alle Anlagen, die mit ihrer Leistung darüber liegen, bekommen keine Einspeisevergütung mehr. Für Solarparks auf Konversionsflächen soll es per Rechtsverordnung Ausnahmeregelungen geben. Großanlagen, die von ein und demselben Betreiber installiert werden und nur zwei Kilometer auseinander liegen, werden dabei als eine Anlage gezählt. Bisher galt dafür ein Abstand von vier Kilometern.
Marktintegrationsmodell nachgebessert
Der Vermittlungsausschuss ändert auch das vom Bundestag beschlossene Marktintegrationsmodell. So bekommen Betreiber von Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung ihren gesamten eingespeisten Strom vergütet. Für Anlagen über zehn Kilowatt gilt aber weiterhin die Regel, dass sie nur 90 Prozent ihres Stroms nach EEG-Tarifen vergütet bekommen. Den Rest müssen die Anlagenbetreiber entweder selbst verbrauchen oder selbst vermarkten.
Marktanreizprogramm für Stromspeicher versprochen
In der Frage der Stromspeicher sichert die Bundesregierung ein technologieoffenes Marktanreizprogramm zu. So will sie ab nächstes Jahr 50 Millionen Euro zur Verfügung stellen, mit denen dezentrale Speicher über zinsverbilligte Kredite bei der KfW-Bank gefördert werden sollen. Die entsprechende von der Bundesregierung abgegebene Protokollerklärung ist allerdings nicht Bestandteil des Vermittlungsvorschlags und damit auch bei der Billigung von Bundestag und Bundesrat nicht rechtsverbindlich.
Die Branche begrüßt zwar die Nachbesserungen des Vermittlungsausschusses. Allerdings gehen sie dem BSW-Solar nicht weit genug. „Der erste Gang ist damit vielleicht wieder eingelegt, die Handbremse bei der Energiewende aber nicht gelöst“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar, den Kompromiss des Vermittlungsausschusses. Grundsätzlich spricht er sich nicht gegen einen weiteren Abbau der Solarstromförderung aus, hält die geplanten Einschnitte aber nach wie vor für zu hoch. Der Branchenverband befürchtet, dass die Kostenentwicklung der Photovoltaik auf Dauer nicht mit der Maximaldegression von 29 Prozent pro Jahr Schritt halten kann.
Der Vermittlungsvorschlag muss jetzt noch formell vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. Beide Häuser kündigen an, sich noch in dieser Woche mit dem Gesetz zu beschäftigen. (Sven Ullrich)