Wie bereits Anfang März angekündigt, senkt Paris die Einspeisetarife für Solarstrom zum zweiten mal in diesem Jahr. Das ist der erste Schritt der vierteljährlichen Degression, die im Regierungserlass vom 4. März vorgesehen ist. Die neuen Tarife gelten für Anlagen, deren Netzanschluss zwischen 1. Juli und 30. September dieses Jahres bei der französischen Energieregulierungsbehörde (CRE) angemeldet wird. Insgesamt sinken die Einspeisetarife um 7,5 bei Anlagen auf oder in Wohngebäuden. Für alle anderen Anlagen sinkt die Einspeisevergütung um bis 9,5 Prozent. Das ist die maximal mögliche Degression, da die im Erlass vom 4. März zulässige Höchstgrenze für den Zubau pro Quartal von 65 Megawatt überschriten wurde. Die Degression berechnet die CRE nach der Gesamtleistung der Photovoltaikanlagen, die im vorherigen Quartal einen Netzanschluss beantragt haben. Die neuen Tarife treten im September in Kraft.
Die bisherigen Kategorien bleiben bestehen. Für gebäudeintegrierte Photovoltaik (BIPV) gibt es mehr Geld als für normale Aufdachanalgen. Außerdem spielt die Leistung der Anlage eine Rolle bei der Vergütung. Dabei unterscheidet Paris zwischen Anlagen bis zu neun Kilowatt, bis zu 36 Kilowatt und bis 100 Kilowatt. Die maximale Größe einer Photovoltaikanlage, die einen Einspeisetarif bekommt, liegt auch weiterhin bei 250 Kilowatt. Als drittes Kriterium unterscheidet die französische Regelung zwischen Wohngebäuden, Schulgebäuden und Krankenhäusern sowie Nichtwohngebäuden.
Bonus für Gebäudeintegration
Den höchsten Einspeisetarif bekommt auch weiterhin eine gebäudeintegrierte Anlage mit einer Leistung bis neun Kilowatt in Wohngebäuden. Hier sinkt der Tarif von 46,4 auf 42,55 Cent pro Kilowattstunde. Für BIPV-Anlagen zwischen neun und 36 Kilowatt in Wohngebäuden kürzt Paris die Vergütung von 40,6 auf 37,23 Cent pro Kilowattstunde. Für Strom aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 36 Kilowatt, die in Schulgebäuden und Gesundheitseinrichtungen integriert sind, bekommt der Betreiber 36,74 Cent pro Kilowattstunde. Bisher gab es 40,6 Cent pro Kilowattstunde. Auch der Tarif für BIPV-Anlagen auf allen anderen Gebäuden sinkt weiter von 35,2 auf 31,85 Cent pro Kilowattstunde. In diesen Tarif fallen aber nur Systeme mit einer Leistung bis zu neun Kilowatt.
Bei Aufdachanlagen ist der Tarif für alle Gebäudekategorien gleich. Für dieses sogenannten einfach integrierten Anlagen gibt es jetzt 27,46 statt vorher 30,35 Cent pro Kilowatt, wenn die Leistung 36 Kilowatt nicht übersteigt. Bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt bekommt der Betreiber nur noch 26,09 Cent pro Kilowattstunde. Vorher zahlte Paris für solche Anlagen noch 28,85 Cent pro Kilowattstunde. Für alle anderen Anlagen – egal ob auf Freiflächen oder auf Gebäuden – bis zu einer Leistung von 250 Kilowatt erhält der Betreiber 11,688 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom. (Sven Ullrich)