Das wird teuer: Bis zu 0,8 Cent Abgabe pro Kilowattstunde erzeugtem Strom könnten Projektentwickler in Mecklenburg-Vorpommern für Windparks künftig an Standortkommunen und Anwohner zahlen müssen. Das sieht der Entwurf für eine Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes vor, den die Landesregierung jetzt verabschiedet hat. Erstmals werden zudem PV-Freiflächenanlagen in das Gesetz aufgenommen.
Das plant die Landesregierung
Die Regelungen gelten für alle Onshore-Windenergieanlagen, mit Ausnahme von Prototypen. PV-Freiflächenanlagen fallen ab einer Leistung von 1 Megawatt unter das Gesetz. Bürgerenergieprojekte sind ausgenommen.
Künftig werden die Projektentwickler mit den Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern in Verhandlungen treten müssen und eine Vereinbarung abschließen. So will die Regierung sicherstellen, dass am Ende eine Lösung im Sinne der Kommune entsteht. Um die Verhandlungen zu vereinfachen, enthält der Gesetzesentwurf ein Standardmodell, das für Windenergieanlagen eine jährliche Zahlung in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden vorsieht. Für Freiflächenanlagen sind es 0,2 Cent pro Kilowattstunde.
Zusätzlich sieht das Standardmodell eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung der Anwohner vor, etwa in Form von Strompreisgutschriften, pauschalen Zahlungen an einen festgelegten Kreis von Haushalten oder der Finanzierung gemeinnütziger örtlicher Vereine. Auch hier gelten 0,3 ct/kWh für Wind, 0,2 ct/kWh für Freiflächen.
Allerdings können Projektentwickler und Gemeinden auch von diesem Modell abweichen. Als Mindestbeteiligung sind dann 0,2 Cent, als Höchstbeteiligung 0,8 Cent pro Kilowattstunden vorgesehen. Sollten sich die Beteiligten nicht auf einigen können, werden die Betreiber verpflichtet, eine Ersatzzahlung in Höhe von 0,8 Cent pro Kilowattstunde zu leisten.
Ziel: Bürger sollen stärker profitieren
„Wir wollen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden von den erneuerbaren Energien mehr profitieren“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Ziel sei es zum einen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden noch besser in die regionalen und lokalen Wertschöpfungen einzubeziehen.
Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits 2016 als erstes Bundesland ein Beteiligungsgesetz verabschiedet, ist aber offenbar mit seiner Wirkung unzufrieden. 4,5 Millionen Euro gingen derzeit pro Jahr an die Gemeinden, meldete der NDR unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium.
Aus der EE-Branche kommt Kritik
Der Landesverband Erneuerbare Energien hält indes die geplanten Abgaben für zu hoch. Vorsitzender Johann-Georg Jaeger sagte dem NDR, im Bundesvergleich überziehe das Land. „Das erdrosselt die Projekte im Land wirtschaftlich und liegt weit, weit über dem, was andere Bundesländer planen.“ Projekte in Mecklenburg-Vorpommern hätten es dann schwer, sich gegen andere in den Ausschreibungen durchzusetzen.
Die bundesweite Regelung sieht eine freiwillige Zahlung in Höhe von 0,2 ct/kWh an die Standortgemeinden vor. Niedersachsen beispielsweise macht die im EEG vorgesehene Beteiligung zur Pflicht und beteiligt die Anwohner mit weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde.
Cash für die Anwohner – Niedersachsen verabschiedet neues Windgesetz
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.