22 große Windparkprojektentwickler und -betreiber haben sich dazu verpflichtet, Kommunen an jedem neuen Windprojekt zu beteiligen. Wie der BDEW in einer Pressemittelung schreibt, werden die Unternehmen die freiwillige Regelung, die das EEG seit 2023 vorsieht, obligatorisch umsetzen. Das Gesetz ermöglicht, dass 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde an die Gemeinden fließen, die sich im Umkreis von 2,5 Kilometern befinden. Jährlich sei mit einer Summe zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Windenergieanlage zu rechnen, so der BDEW. Zu den Unterzeichnern gehören 22 Mitglieder des Verbands sind, darunter ENBW, Alterric, Juwi, Enertrag oder WPD.
Mehr Geld für den ländlichen Raum
Ziel ist, mehr Akzeptanz für neue Windparkprojekte zu erreichen, indem Kommunen direkte finanzielle Vorteile haben. So würden die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar, schreibt der Verband.
„Die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur finanziellen Beteiligung bei neuen Windenergieanlagen ist eine gute Nachricht für die Kommunen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die zusätzlichen Einnahmen könnten die Gemeinden in wichtige lokale Projekte – gerade auch im ländlichen Raum – investieren und damit die Lebensqualität vor Ort weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern.
BWE fordert von den Kommunen Transparenz über Einnahmen
Zwar ist die Regelung im EEG freiwillig. Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Thüringen allerdings haben bereits Beteiligungsgesetze verabschiedet, nach denen die Zahlung verpflichtend wird. Der Bundesverband Windenergie fordert zudem die Einführung einer verpflichtenden Transparenzregel. „Standortgemeinden sollten regelmäßig offenlegen, welche Summen sie von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf ihrer Gemarkung erhalten. Dadurch würde offensichtlich und auch öffentlich nachvollziehbar, welchen Umfang die Zahlungen tatsächlich haben. Die Wirksamkeit von Paragraf 6 würde dadurch sichtbar“, sagte BWE Präsidentin Bärbel Heidebroek. (kw)
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