Der niedersächsische Landtag hat ein neues Windgesetz verabschiedet. Es regelt nicht nur die kreisscharfe Ausweisung von Windeignungsgebieten, sondern regelt auch die Beteiligung der Standortkommunen und der Anwohner. Danach kommen auf die Betreiber der Anlagen zusätzliche Kosten zu: Das Gesetz macht nicht nur die im EEG vorgesehene Beteiligung der Kommunen mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde zur Pflicht, sondern sieht auch die Anwohner im Umkreis von 2,5 Kilometern als anspruchsberechtigt. Sie sollen im Schnitt mit weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde profitieren.
15.000 Euro pro Windrad für die Nachbarn
Dazu sieht das Gesetz unterschiedliche Möglichkeiten: dauerhaft niedrige Strompreise, eine Direktzahlung an die Menschen um die Anlage pro Kopf (quasi ein Erneuerbaren-Energien-Geld) oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften, Anteilsscheinen, Energiesparbriefen oder Schwarmfinanzierung und Crowdfunding. Wenn Anteile an der Anlage Bürgern angeboten werden, müssen dies mindestens 20 Prozent der Anteile sein, heißt es aus dem niedersächsischen Umweltministerium. Bei Direktausschüttungen sind es 0,1 Cent pro Kilowattstunde. Im Ministerium rechnet man etwa mit 15.000 Euro pro Windrad für die Nachbarn. Wie viel Geld das pro Kopf ist, hängt dann davon ab, wie viele Menschen im 2,5-Kilometer-Radius wohnen.
Niedersachsen weist 2,2 Prozent der Landesfläche für Wind aus
Wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist zudem die Festlegung der Flächenausweisung in den einzelnen Landkreisen. Insgesamt sollen mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergienutzung bestimmt werden, eine Verdopplung der Fläche, so Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Gemäß der Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und zur faireren räumlichen Verteilung wird kein Landkreis überfordert, sondern die regionalen Teilflächen bei maximal vier Prozent Landkreis solidarisch umverteilt“, betonte er. Gleichzeitig solen die Verfahren mit einer Novelle des Raumordnungsgesetzes digitalisiert, beschleunigt und den Kommunen erstmals auch Teilflächenpläne Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm ermöglicht werden.
LEE fürchtet um PPA-Markt
Der Landesverband Erneuerbare Energien LEE äußerte sich insgesamt zufrieden, spricht aber auch von Kompromissen. „Die Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen, zahlt die Branche in der Regel bereits jetzt, deren Verbindlichkeit unterstützen wir“, sagte die Vorsitzende Bärbel Heidebroek. Sie bedauerte aber, dass Wind- und Solarenergieanlagen, die über unterschiedliche Modelle Gewerbebetriebe oder die Industrie bilanziell oder direkt versorgen nur in einem sehr engen Rahmen von allen Beteiligungspflichten ausgenommen werden sollen. „Die vorgesehene Beteiligung bei nicht durch das EEG geförderten Projekten verteuert direkt den Strompreis und erstickt dieses sich gerade entwickelnde Geschäftsfeld im Keim“, kritisierte Heidebroek.
Kritisch sei auch die Einbeziehung von Freiflächen-Photovoltaik in das Gesetz. „Die Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass es schwierig ist in Niedersachsen auch ohne Sonderabgaben Zuschläge für Projekte zu erhalten“, sagte die LEE-Vorsitzende. Allerdings begrüße der LEE die Zusage von Parlament und Landesregierung, die Wirkungen des Gesetzes zu evaluieren und gegebenenfalls kurzfristig Änderungen vorzunehmen. (kw)
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