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Ausschreibung grüner Offshore-Wasserstoff

Startschuss für Offshore-Wind-H2  

Die schon lange erwartete Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone ist da. Als in Kurzschreibweise Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung (SoEnergieV) tritt sie schon eine Woche nach ihrer Veröffentlichung am 1. Oktober in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) regelt damit die Nutzung von speziell dafür ausgewiesenen Flächen in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), also der Meeresregion außerhalb der nationalen Küstengewässer und damit ab einer Küstenentfernung von zwölf bis knapp 190 Seemeilen. Die AWZ ist nach internationalem Recht den jeweiligen Anrainerstaaten zur wirtschaftlichen Nutzung mit gewissen Beschränkungen überlassen. Ab 2022 sollen die Ausschreibungen in der AWZ zum Aufbau erster Modellprojekte zur Erzeugung grünen Wasserstoffs aus Offshore-Windstrom beginnen. Die Ausschreibungsregeln sehen allerdings eine Technologie-Offenheit vor und müssen sich nicht auf Elektrolyse-Anlagen zur synthetischen Wasserstoffproduktion beschränken, sondern „die praktische Erbprobung und Umsetzung von innovativen Konzepten nicht ans Netz angeschlossener Energiegewinnung“ fördern.

In der Ausschreibung im kommenden Jahr können erfolgreiche Bieter zunächst das Recht für die Beantragung eines Planfeststellungsverfahrens für eine zur Nutzung ausgewiesene Fläche erhalten – und im zweiten Schritt auch eine Förderung. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie weist solche Nutzungsflächen für die Ausschreibungen aus. Die Projekte müssen auf eine Windstrom-Erzeugungskapazität von zwei Gigawatt übertragbar sein – was der Standardkapazität eines Netzanbindungssystems entspricht.

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