Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro Fördergelder für grüne Fernwärme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bereit. Das Programm soll Mitte September starten und ist bis 30. August 2028 befristet. Zuständig wird das Bundesamt BAFA sein.
Deutschland hatte das Förderprogramm zur Umstellung der Wärmenetze auf Treibhausgasneutralität und zum Bau neuer klimaneutraler Netze im Juni 2022 bei der Kommission angemeldet. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Durch die Maßnahme werden Machbarkeitsstudien für den Bau und Transformationspläne für bestehende Fernwärmenetze mit bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt. Sie müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Ein weiteres Fördermodul sind Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent für den Bau neuer Fernwärmesysteme und den Umbau von Bestandsnetzen, bei denen erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen.
50 Prozent für Machbarkeitsstudien, 40 Prozent Investitionsbeihilfen
Dieselbe Förderhöhe gilt als besondere Neuerung nun auch für Einzelmaßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme sowie für die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie die Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme. Weitere wichtige Innovation ist, dass für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen und Wärmepumpen Betriebskostenzuschüsse erhalten werden können.
Ziel ist, dass durch die Regelung pro Jahr rund 700 Megawatt Leistung für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen installiert wird, wodurch Einsparungen bei Treibhausgasemissionen von vier Millionen Tonnen CO2 erreicht werden sollen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.
„Die Entscheidung aus Brüssel wird die Wärmewende in Deutschland vorantreiben“, freut sich Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Landesenergieagentur KEA-BW. „Kommunen, Stadtwerke oder Energiegenossenschaften können nun Mittel für den Umbau von fossil betriebenen Wärmenetzen zu treibhausgasneutralen erhalten oder bekommen Gelder für den Neubau erneuerbar gespeister Wärmenetze.“
EU-Kommission hatte keine Bedenken
Laut der Prüfung der Kommission sind die Beihilfen für die Dekarbonisierung des Fernwärmesektors in Deutschland erforderlich und angemessen, verhältnismäßig und auf das erforderliche Minimum begrenzt. Außerdem ist zu erwarten, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfen auf die Dekarbonisierung der Fernwärmesysteme in Deutschland etwaige Negativwirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen Mitgliedstaaten überwiegen. Somit steht die Regelung im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und soll unter anderem zur Erreichung der Ziele der Energieeffizienzrichtlinie (EED; Richtlinie 2012/27/EU) beziehungsweise des Überarbeitungsvorschlags zur EED beitragen.
Das neue Förderprogramm wird mit seinem Start im September seinen Vorgänger unmittelbar ablösen. Bereits mit diesem, dem Förderprogramm Wärmenetze 4.0, wurden während dessen Laufzeit zahlreiche Wärmenetzprojekte gefördert, auch in Baden-Württemberg. Durch die neuen zusätzlichen Instrumente im nun anlaufenden BEW darf von einer wesentlichen Steigerung der Nutzung und des Nutzens dieser Förderung ausgegangen werden. Gemeinsam mit der Landesförderung für Energieeffiziente Wärmenetze in Baden-Württemberg sowie den weiteren Bundesförderprogrammen, und dabei insbesondere der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sind die Förderbedingungen für Wärmenetze nun günstig wie selten zuvor. (nw)