Um kommunalen Klimaschutz flächendeckend und angemessen finanzieren zu können, ist eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Diese Forderung hat ein breites Bündnis aus Klimaschutzorganisationen, Gewerkschaften und kirchlichen Organisationen auf der Basis eines aktuellen Rechtsgutachtens erhoben.
„Freiwillige Aufgaben stehen als erstes zur Disposition“
Hintergrund ist, dass Klimaschutz und Klimaanpassung noch immer freiwillige Aufgaben der Kommunen sind. „In Zeiten knapper Kassen werden aber freiwillige Aufgaben als erstes zur Disposition gestellt“, betonte Kölns Bürgermeister Andreas Wolter, der zugleich Vorstand des Klimabündnisses ist, bei der Vorstellung des Gutachtens und eines Forderungskatalogs. In der Folge habe sich laut Klima-Allianz Deutschland, die das Gutachten in Auftrag gegeben hat, auf kommunaler Ebene ein Investitionsstau von 159 Milliarden Euro aufgebaut.
Um für eine ausreichende Finanzierung von Klimaschutz und -anpassung zu sorgen, müssten diese eine Pflichtaufgabe mit entsprechender Gegenfinanzierung werden, so Wolter.
Bund darf Kommunen keine Aufgaben übertragen – und nicht finanzieren
Das Problem: Der Bund, der die Klimaschutzziele gesetzlich festgelegt hat und damit auch die Kommunen zu Klimaschutz verpflichtet, ist laut Grundgesetz nicht dazu berechtigt, ihnen auch Aufgaben zu übertragen. Das dürfen nur die Länder, stellte Roda Verheyen, Autorin des Rechtsgutachtens, klar. Und damit ist auch die Finanzierung Ländersache, so will es das Konexitätsprinzip: Wer bestellt, zahlt. Nun befinden sich aber die Länder in der Zwickmühle zwischen leeren Kassen und Schuldenbremse und haben wenig Geld zu verteilen. Der Bund wiederum darf nicht einspringen, sondern kann nur über Förderprogramme oder ähnliches unterstützen.
Sauberste Löung: eine neue Gemeinschaftsaufgabe
Die sauberste Lösung sei daher eine Grundgesetzänderung, die Klimaschutz zu einer Gemeinschaftsaufgabe mache, um die Finanzierung auf stabile Füße zu stellen. Durch eine Mischfinanzierung von Bund und Ländern könnten so neue Pflichtaufgaben mit voller Kostendeckung für die Kommunen im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen geschaffen werden. Oder anders ausgedrückt: „Die Zeit des Herumwurschtelns muss vorbei sein“, sagte Verheyen.
Für die Kommunen ist die Gegenfinanzierung von essentieller Bedeutung, stellte Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, klar. „Wir haben ausreichend Leuchtturmprojekte und Best-Practice-Beispiele gesehen. Wir müssen jetzt in die Fläche kommen“, sagte sie. Mit festen Klimabudgets könnten Kommunen dauerhaft planen und Mitarbeiter fest einstellen, anstatt über befristete Verträge gute Leute ziehen lassen zu müssen.
Doch die Hürden für eine Grundgesetzänderung sind hoch. Bundestag und Bundesrat müssen mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen – die Ampel-Koalition müsste dafür die Zustimmung der Unions-Partein gewinnen.(kw)
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