Nach den deutschen Windkraft-Projektierungsfeldern N-3.7 in der Nordsee und O-1.3 in der Ostsee entscheidet nun auch das Los über ein Areal zur Projektierung eines Offshore-Windparks vor Dänemark. Wie die dänische Energieagentur Energistyrelsen jetzt bekannt gab, haben mehr als ein Bieterunternehmen die Einspeisung zu einem Garantiepreis von nur einer Öre pro Kilowattstunde (kWh) angeboten, dem im Ausschreibungsverfahren geringsten zulässigen Gebot. Zusätzlich haben die im Ausschreibungsverfahren verbliebenen Wettbewerber die Installation der gößtmöglichen Erzeugungskapazität in dem von Dänemark abgesteckten Projektierungsfeld von 1.000 Megawatt angeboten. Daher muss nun nach den Ausschreibungsregeln das Los über den Zuschlag entscheiden.
Wie Energistyrelsen angekündigte, wird die Ziehung am Mittwoch stattfinden. Direkt nach dem Losentscheid, wird die Energieagentur alle Bieter und in einer gemeinsamen mit dem Energieministerium verfassten Pressemitteilung die Öffentlichkeit über den Zuschlag informieren.
Um das als Offshore-Windpark Thor ausgeschriebene Projekt hatten sechs Wettbewerber geboten, die teilweise als Einzelunternehmen, teils als Konsortien oder Joint-Ventures angetreten waren. Zu diesen Akteuren gehörten die Energiekonzerne Ørsted, Vattenfall, RWE, Eneco und Iberdrola, sowie der Ölkonzern Total und die Erneuerbare-Energien-Projektentwickler SSE Renewables und European Energy. Der Windpark Thor soll 2027 mit der Einspeisung starten.
In Deutschland hatte die Ausschreibung im Herbst für die Offshore-Windfelder N-3.7 und O-1.3 ebenfalls zu Losentscheiden geführt, nachdem jeweils mehrere Bieter dafür Null-Cent-Gebote abgegeben hatten. In beiden Fällen hatte Energiekonzern RWE den Zuschlag erhalten. Allerdings machten bis Anfang November zwei Gesellschaften vom sogenannten Eintrittsrecht dann Gebrauch: Die von RWE und dem kanadischen Investor Northland Power gemeinsam geführte Projekt- und Betreibergemeinschaft des schon existierenden Windparks Nordsee One bekam, nun als Nordsee Two firmierende Gesellschaft, hierdurch das Recht für N-3.7. Und die Iberdrola gehörende Gesellschaft Windanker erhielt das Recht für O-1.3 mit Null-Cent-Vergütung übertragen. Das Eintrittsrecht gilt für Projektierungsgesellschaften, die aus einem früheren Genehmigungsverfahren bereits grünes Licht zum Bau eines Windparks auf diesen Feldern erhalten hatten, deren Recht aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung des Offshore-Windpark-Ausbaus entwertet worden war. RWE und Northland sowie Iberdrola hatten damit Entwicklungsgebiete in direkter Nachbarschaft zu eigenen bestehenden Windparks hinzugewonnen und planen den Ausbau großer zusammenhängender Windkraftfelder, was eine kostengünstigere Instandhaltung erlaubt.
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