Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der dritten Innovationsausschreibung veröffentlicht. In dieser Ausschreibung geht es um Marktprämien für Kombinationen aus Photovoltaikanlagen und Speicher sowie Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Voraussetzung ist, dass beide Anlagen am gleichen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind. Gezahlt wird – im Unterschied zur regulären Ausschreibung – eine feste Marktprämie. Das bedeutet, dass die bezuschlagte Vergütung zusätzlich zum Stromerlös an der Strombörse gezahlt wird.
Angebotene Leistung hat sich halbiert
Erstmals haben die Projektierer weniger Leistung angeboten als die Behörde an Marktprämien versteigert hat. Die angebotene Leistung hat sich im Vergleich zur vorangegangenen Ausschreibung auf weniger als 250 Megawatt halbiert. In der zweiten Innovationsausschreibung lagen Gebote mit einer Gesamtleistung von 509 Megawatt auf dem Tisch. Angeboten wurden ausschließlich Kombinationen aus Solaranlage und Speicher.
Ausschreibungsvolumen sinkt automatisch
Von den 23 Geboten wurden sechs aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen, womit die angebotene Leistung weiter gesunken ist. Zusätzlich dazu ging ein Projekt leer aus, obwohl insgesamt die Gebote das ausgeschriebene Volumen unterschritten hat. Denn in einem solchen Fall wird das Ausschreibungsvolumen automatisch verringert. Die Bundesnetzagentur listet alle zugelassenen Gebote auf und ermittelt daraus die insgesamt angebotene Leistung. Diese verringerte sie auf 80 Prozent. Bis zu dieser gesunkenen Ausschreibungsmenge bekommen eingereichte Gebote in der Reihenfolge der Angebotspreise – gereiht vom niedrigsten zum höchsten Gebot – einen Zuschlag. Aufgrund dieser Mengensteuerung wurden sogar nur 16 Projekte mit einer Gesamtleistung von 156 Megawatt bezuschlagt.
Gebotspreise sind gestiegen
Mit dieser Regelung will die Bundesregierung die Angebotspreise niedrig halten. Trotzdem sind sie im Vergleich zum zweiten Innovationsausschreibung gestiegen. Denn in dieser Auktion lag das niedrigste Gebot bei 3,99 Cent pro Kilowattstunden – im Vergleich zu 3,33 Cent pro Kilowattstunde bei der vorhergehenden Innovationsausschreibung. Das Höchstgebot stieg von 4,88 auf 5,48 Cent pro Kilowattstunde. Entsprechend lag auch der mengengewichtete Durchschnitt mit 4,55 Cent pro Kilowattstunde höher als bei der Ausschreibung, die im Mai 2021 abgeschlossen war. Damals lag dieser Wert bei 4,29 Cent pro Kilowattstunde. (su)
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