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Verbände warnen

Ausschreibungen gefährden Bürgerenergie und regionale Wertschöpfung

„Bürgerinnen und Bürger haben hierzulande 4.000 Windräder und 1,2 Millionen Solaranlagen verwirklicht, ihr Engagement ist auch ein wichtiger Job-Motor. Bürgerenergie heißt, dass möglichst viele Menschen an der Wertschöpfung erneuerbarer Energien teilhaben können“, sagte René Mono, Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie (BBEN), bei der Vorstellung der von Greenpeace Energy und dem BBEN finanzierten Studie.

Bis zu 113.600 Vollzeitarbeitsplätze werden laut IZES durch Projekte mit Bürgerenergie erhalten oder geschaffen. Das investierte Geld komme vor allem dem lokalen Wirtschaftsraum zu Gute anstatt in globale Finanzströme abzufließen.

Arbeitsplätze und Förderung des ländlichen Raumes

Zudem gebe es gesellschaftliche Effekte: Weil sich in Bürgerenergie-Projekten viele Menschen aktiv beteiligen, wächst die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende, Kapital und Einfluss auf dem Energiemarkt werden breiter gestreut. Die Akteure der Bürgerenergie sorgen laut Studie zudem für technische Innovationen und können Ökostrom-Anlagen häufig günstiger errichten als große, profitorientierte Marktteilnehmer – zum Beispiel, weil sie einen Teil der anfallenden Kosten durch ihre ehrenamtliche Arbeit vermeiden.

Grafik_Studie_Nutzeffekte_von_Buergerenergie_Arbeitsplaetze - © Grafik: BBEN
Grafik_Studie_Nutzeffekte_von_Buergerenergie_Arbeitsplaetze

Vielerorts werden Projekte sogar ausschließlich durch lokale Akteure verwirklicht, weil große Konzerne die für sie entstehenden, relativ hohen Kosten bei kleinen Anlagen scheuten. Fast die Hälfte der gesamten in Deutschland installierten Ökostrom-Leistung von 73 Gigawatt (GW) befinde sich auch deshalb in Bürgerhand.

Sorgen bereitet der Bürgerenergie vor allem die geplante Ausschreibungspflicht für neue EEG-Anlagen. Die lokalen Akteure seien hier im direkten Wettbewerb benachteiligt, weil sie – anders als Großkonzerne – Kosten und Risiken einer Ausschreibung meist nicht auf mehrere Projekte verteilen können. „Die Bürgerenergie braucht deshalb Ausnahmen vom Ausschreibungs-Prinzip“, betont Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat beim Bündnis Bürgerenergie und Leiter Politik und Kommunikation bei der Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy.

Auch die Autoren der IZES-Studie warnen: Würden Bürgerprojekte aufgrund der neuen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zustande kommen, so würden ihre vielfältigen positiven Effekte verlorengehen. „Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Bürgerenergie sind aber vor allem für ländliche und strukturschwache Regionen enorm wichtig“, sagt Studienleiterin Eva Hauser.

BWE-Präsident Albers: EU erlaubt Ausnahmen

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE), warnte auf der Husum Wind vor den Auswirkungen der Ausschreibungen auf den ländlichen Raum: Der Landkreis Nordfriesland habe sich dank der Windenergie vom Empfänger von Fördermitteln aus Kiel zu einem Kreis gemausert, der jetzt Geld überweise. „Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass im Laufe der Ausschreibung die Akteursvielfalt im Markt abnimmt“, betonte Albers. Bestätigt sieht er seine Forderung, kleine Projekte von der Ausschreibung auszunehmen, durch einen Brief der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager an die Bundestagsabgeordneten, aus dem Albers zitierte. Auch Akteursvielfalt sei eine Form des Wettbewerbs und die Ausschreibung sei vielleicht nicht das richtige Instrument für kleine Projekte, heiße es in diesem Brief. Nun sei es an der Politik, dies auch durch Nutzung der De-minimis-Regelung umzusetzen. Die De-minimis-Regel erlaubt, kleinere Projekte von der Ausschreibungspflicht auszunehmen. (Katharina Wolf)