Der deutsche Energiekommissar Günter Oettinger soll sich Vertreter deutscher Unternehmer jüngst mit einer Warnung vorgenommen haben, meldete jüngst Der Spiegel. Als nahezu einziges prominentes Medium hatte das Nachrichtenmagazin zunächst dessen Warnung vor milliardenschweren Mehrkosten für die deutschen Industrieunternehmen verbreitet. Oettinger habe vor Industrievertretern erklärt, teuer werde es vor allem, sollte die EU auch noch eine Rückzahlung der bisher gewährten Vergünstigungen einfordern. Allerdings stellte sich der christdemokratische Energiekommissar gegen eine solche Strafzahlung. Die EU-Weisung zur Beendigung der Befreiungsregelungen für die Industrie werde jedoch mit Sicherheit kommen.
Derzeit sind rund 3.400 energieintensive Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch von der so genannten EEG-Umlage befreit. Dabei handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung an die Netzbetreiber für deren Mehrkosten durch die Einspeisung der Grünstromanlagen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert sind. Stromhändler und Stromversorger legen diese jährlich neu ermittelte und zuletzt deutlich auf 5,3 Cent gestiegene Umlage auf die Verbraucher um. Die Ausnahme von der EEG-Umlage sowie eine ebenfalls häufig eingeräumte Ausnahme von der Umlage für normale Netzentgelte machen den Strom für Bürger und Kleingewerbe teurer, weil sich die Umlagen so auf weniger Schultern verteilen. Die EU kritisiert das deutsche Verhalten als wettbewerbsverzerrend, weil für die Industrie anderer EU-Länder eine solche Befreiung nicht gelte.
Koalition reagiert mit Ausweichmanöver
So hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bereits ein Prüfverfahren zu den Netzentgelten eingeleitet, noch nicht aber in Sachen EEG-Umlage. Das betont jedenfalls das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von ERNEUERBARE ENERGIEN. Das Kabinett habe daher in dieser Woche eine Neuregelung für die Netzentgelte beschlossen, sagte eine Sprecherin. Stromintensive Verbraucher, sollten nicht mehr generell und pauschal von der Netzentgelt-Abgabe bei Bezahlung ihrer Stromrechnungen ausgenommen sein. Statt der Befreiung allerdings gelte für diese „ein gestaffeltes Netzentgelt“: Befreiungen würden so künftig energieintensiven Unternehmen jeweils in einer Größenordnung eingeräumt, die deren Rolle bei der Stabilisierung der Netzlasten entspreche.
Was hier genau als Beitrag zur Netzstabilisierung eingeräumt werden soll, definierte die Sprecherin nicht. Doch der grundsätzliche Hintergedanke ist auch in der Erneuerbaren-Branche nicht umstritten: Insbesondere große Energieverbraucher können ihren Stromverbrauch und damit Ihre physikalische Netzlast, also vereinfacht deren Verbrauchsdruck auf die Netze, je nach der Netzsituation anpassen. So können beispielsweise Kühlhäuser ihren Stromverbrauch bei großer Netzlast oder geringer Erzeugung von Wind- und Sonnenstrom einschränken oder bei zu viel Wind und Sonne und sinkendem Verbrauch die Kühlung wieder anwerfen. Das würde die Netze stabilisieren helfen.
Ob die gestaffelten Netzentgelte sich nach der bloßen Menge des jährlich verbrauchten Stroms ausrichten sollen, die dem Potenzial der Industrieunternehmen zur Netzstabilisierung entspricht, oder ob sie nur für tatsächlich geleistete Stabilisierungsdienste gelten sollen, ist in der Erklärung aus dem Wirtschaftsministerium nicht beschrieben. Die Verordnung sei „schon unabhängig vom der Untersuchung in Brüssel in der Bearbeitung gewesen“, sagte die Sprecherin. Das nun überlegte Verfahren aber verhindere, dass Ausnahmen für die Industrie durch die EU als unerlaubte Beihilfe an die Industrie gewertet werden könne.
"Keine vorzeitige Regelung bei EEG-Umlage"
Zur Befreiung von der EEG-Umlage heißt es aus dem Ministerium weiter, weil noch kein Verfahren speziell hierzu eingeleitet worden sei, bestehe hier kein Bedarf einer vorzeitigen Neuregelung. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler bestehe weiterhin auf einer Gesamtlösung zur Begrenzung der EEG-Umlage. Diese hatte Rösler gemeinsam mit seinem Kabinettskollegen Bundesumweltminister Peter Altmaier noch im März angestrebt. Damals versuchten beide, mit den Bundesländern eine Einigung über die Begrenzung der Strompreise zu erzielen. Die Minister hatten vorgeschlagen, einerseits die EEG-Vergütung insbesondere für Windenergie an Land abzusenken. Und andererseits sollten die Ausnahmen für die Industrie zurückgefahren werden. Die Einigung war allerdings gescheitert.
Dass die Kommissionskritik aus Brüssel in Deutschland keine größeren Reaktionen auslöst, ist indes nicht sofort einsichtig. Schon im März hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht speziell die Netzkostenbefreiung für unrechtmäßig erklärt. Das OLG-Urteil wurde allerdings nicht sofort rechtskräftig.
Parteien scheuen Thema Energie vor Urnengang
Das Hamburger Energiemanagement- und Contracting-Unternehmens Care Energy kritisiert die ausbleibende Reaktion aus Deutschland. So sagt der Sprecher des Unternehmens, Marc März zu ERNEUERBARE ENERGIEN: Es existiere auch ein „umfangreiches Schreiben des zuständigen Kommissars an die Bundesregierung, das erwarten lässt, dass Deutschland weitreichende Änderungen an den verschiedenen Befreiungstatbeständen für die energieintensive Industrie wird vornehmen müssen.“ Die Parteien hätten sich aber offenbar dafür „entschieden, die Energiepolitik abseits der Kernenergie nicht zum Wahlkampfthema zu machen“. Zudem sei die Materie zu komplex, um sie für eine breite Leser- und Wählerschaft aufschlüsseln zu können. Die EU dürfte so der deutschen Politik auch noch eine Frist bis nach der Bundestagswahl zubilligen. Das betont auch Care-Energy-Mann März.
(Tilman Weber)