Einige Medien zitierten am Mittwoch aus einer Umfrage der Nachrichtenagentur DPA, wonach die Landesregierungen von Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ganz konkret die Einführung einer gesetzlichen Regelung auf Landesebene planen und damit dem Beispiel der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg folgen wollen. Außerdem sollen Bremen und Rheinland-Pfalz noch prüfen, ob sie eigene Regelungen zur verpflichtenden Bürgerbeteiligung für sinnvoll halten und einführen wollen. Bayern und Sachsen haben gemäß dem wiedergegebenen DPA-Umfrage-Bericht nur dann vor, eigene zusätzliche Regelungen als Ergänzung zu den bisherigen bundesweiten Paragrafen zum Thema Windkraft und Bürgerbeteiligung vorzuschreiben, wenn die Bundesregierung keine weiterreichende Bürgerbeteiligung mehr anordnet. Zunächst aber ist nach Ansicht dieser beiden Landesregierungen der Bund dafür zuständig, die Beteiligungsregelungen auf den Weg zu bringen.
Wie die Berliner Tageszeitung Tagesspiegel den DPA-Bericht wiedergibt sind weitere Landesregierungen wie die in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie in Hessen ebenfalls der Ansicht, dass bei Bürgerbeteiligungsgesetzen in erster Linie nun auch weiterhin die Bundespolitik gefragt sei. Allerdings schreibt Hessen im Sonderfall von Windparks auf landeseigenen Flächen bereits eine Windenergiedividende für benachbarte Kommunen vor. Demnach können Kommunen im Umkreis eines Windparkprojektes im Staatswald bei den Landesforsten bis zu 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus der Bodenverpachtung als Beteiligung für sich beantragen. Zulässig ist diese Dividende, wo die Kommunen selbst von den Windparks schon profitieren.
Bundesweit sieht das Gesetz bisher nur eine freiwillige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der benachbarten Kommunen durch eine Abgabe von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde (kWh) im Umkreis von 2,5 Kilometern rings um ein neues Bauprojekt vor. Zu finden ist diese Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Windparks projektierenden Unternehmen und Investoren dürfen diese Abgabe demnach schon vor der Genehmigung den Kommunen zusagen, um die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen, und müssen dies schriftlich festhalten. Die Abgabe von maximal 0,2 Cent muss sich dann entsprechend des Anteils der Gemeindegebiete an der 2,5-Kilometer breiten Umkreisfläche auf die beteiligten Kommunen aufteilen. Die Windparkbetreiber-Unternehmen bekommen die Abgabe dann ein Jahr später auf ihren Antrag hin vom Stromnetzbetreiber der Windparkregion erstattet.
Die jetzt befragten Landesregierungen planen ihrerseits nun offenbar sehr unterschiedliche zusätzliche Regelungen. So will Niedersachen gemäß einem schon vorgelegten Gesetzentwurf die 0,2-Cent-Beteiligung entsprechend der EEG-Regelungen als Pflicht einführen. Außerdem sollen Bürgerinnen und Bürger im Umkreis von fünf Kilometern das Angebot zur Beteiligung am Windpark durch ein bürgerfreundliches Sparprodukt bei der Bank erhalten mit gesetzlich genau definierten Standards wie beispielsweise einer Mindestbeteiligung pro Sparer von nur 500 Euro. Nordrhein-Westfalens plant bereits ein Bürgerenergiegesetz, das Windparks Betreibenden eine Pflicht zur Gründung einer Beteiligungsgesellschaft auferlegt, die Windparkanteile von 20 Prozent an die Kommunen und sowie die Bürger im näheren Umkreis anbieten muss. Als Alternative zu dieser Art der Beteiligung lässt das Vorhaben aus Düsseldorf aber auch Stromlieferverträge mit den Anwohnern zu regional günstigen Stromtarifen zu. In Thüringen beraten die Landtagsabgeordneten über eine Abgabe nicht nur von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen sondern auch noch 0,1 Cent an die Bürgerinnen und Bürger.
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