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Photovoltaik in Italien

Rom plant wieder eine Solarförderung

Die italienische Regierung plant, die Förderung von Photovoltaikanlagen wieder einzuführen. Das teilt das auf den italienischen Markt spezialisierte Beratungsbüro New Energy Projects mit Sitz in München mit. Derzeit liegen diese Förderregelungen nur als Entwurf des Wirtschaftsministers vor. Dieser wird jetzt vom Umweltministerium geprüft. „Danach geht das Dekret an die Confernza Stato Regioni und schlussendlich muss auch noch die EU-Kommission zustimmen“, beschreibt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects das weiter Procedere. „Ob es angesichts der noch notwendigen Zustimmungen und der schwierigen Regierungsbildung überhaupt in der bisherigen Form verabschiedet wird, muss man sehen.“

Doch immerhin ist es ein Hoffnungsschimmer für die Solarbranche, die nach dem Auslaufen des Conto Energetica V im Jahr 2013 um ihr Überleben kämpft. Denn seither bekommt der Solarmarkt aus Rom überhaupt keine Unterstützung mehr. Die Folge war ein kompletter Marktzusammenbruch. Eine geringe Nachfrage besteht weiterhin aufgrund des Eigenverbrauchs. Schließlich sind die Bedingungen für die Sonnenenergie in Italien nahezu perfekt. Die hohe Sonneneinstrahlung trifft hier auf einen Bedarf an Kühlung genau in den Zeiten, in denen die meiste Solarenergie zur Verfügung steht. Doch die Installationszahlen der Boomjahre in Höhe von sechs bis acht Gigawatt wurden nie wieder erreicht.

580 Megawatt fürs Register

Das ist auch mit der jetzt geplanten Förderung eher unwahrscheinlich. Denn insgesamt stehen für die Vergütung von Solar- und Windstrom in den kommenden beiden Jahren 5,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese werden wohl – schließlich stehen die endgültigen Regelungen noch nicht fest – in zwei verschiedenen Formen vergeben.

So wird Rom ein Register eröffnen, über das Photovoltaik- und Windkraftanlagen unterstützt werden, bis die Grenze von  580 Megawatt erreicht ist. Dabei bekommen nur Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt eine feste Einspeisevergütung. Die Mindestleistunge für die Teilnahme an der Förderung beträgt 20 Kilowatt. Betreiber von größeren Anlagen bekommen von der Ökostromabwicklungsstelle Gestore die Servici Energetici (GSE) nur einen Sockelbetrag ausgezahlt, der bei neun Cent pro Kilowattstunde liegt. Darüber hinaus müssen sie ihren Strom selbst vermarkten.

Anlagen auf Konversionsflächen werden bevorzugt

Um die Förderung zu bekommen, müssen sich die Investoren oder Projektierer in ein Register eintragen. Dazu müssen sie vor Inbetriebnahme der Anlage einen Angebot machen, wie viel Einspeisevergütung sie für den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage brauchen. Diese darf maximal 70 Prozent eines Referenztarifs betragen. Der liegt für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt bei elf Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen m it einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und einem Megawatt beträgt der Referenztarif neun Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von Anlagen müssen sich am Referenztarif von sieben Cent pro Kilowattstunde orientieren. Die Register werden zeitlich gestaffelt in sieben Förderrunden geöffnet. Dabei kommen Anlagen auf Konversionsflächen und Mülldeponien eher zum Zuge als Generatoren, die auf anderen Flächen installiert werden. Erst als zweites Kriterium gilt die Höhe des angebotenen Einspeisetarifs. Bei Gleichheiten entscheidet das Datum der Registrierung der Anlage.

Zur Förderung über diese Register kommen noch sieben Ausschreibungen für Vergütungen von Strom aus Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt. Rom wird insgesamt 4,8 Gigawatt Photovoltaik- und Windleistung innerhalb der kommenden beiden Jahre ausschreiben. Die jeweiligen Regelungen und Termine werden von der GSE vorher bekannt gegeben. Innerhalb von 30 Tage nach Bekanntgabe eines entsprechenden Dekrets durch die GSE müssen die Gebote eingehen. Gleichzeitig muss eine Kaution bei der Abgabe des Gebots hinterlegt werden, die wieder zurückgezahlt wird, wenn das Gebot nicht erfolgreich ist. Sollte es sich allerdings in der Ausschreibung durchsetzen, muss noch einmal der gleiche Betrag als Zweitsicherheit hinterlegt werden. Dieser wird dann bei Inbetriebnahme des Generators wieder zurückgezahlt.

Sieben Ausschreibungen in zwei Jahren

Bei der Vergabe der Einspeisetarife über die Ausschreibungen gilt als wichtigstes Kriterium die Höhe des Gebots, das mindestens zwei Prozent unter einem Referenztarif liegen muss, der im Vorfeld der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben wird. Bonuspunkte erhalten Anlagen, die auf Konversionsflächen, Mülldeponien oder kontaminierten Flächen gebaut werden sollen. Solche Projekte werden bei eine gleichen Gebot weiter vorn gelistet als Anlagen auf sonstigen Flächen. Als drittes Kriterium für die Reihung der Gebote kommt noch der Eingang des Angebots bei der GSE in Betracht.

Insgesamt wird Rom sieben Ausschreibungen in den kommenden beiden Jahren durchführen. Die erste wird am 30. November dieses Jahres stattfinden. Im Jahr 2019 und 2020 führt die GSE dann jeweils zum Gebotstermin 30. März. 30. Juli und 30. November weitere Auktionen durch. Dabei beträgt das Auktionsvolumen in den ersten beidnen Ausschreibungen jeweils 500 Megawatt. In den darauf folgenden drei Ausschreibungen werden Einspeisevergütungen für Anlagen mit einer Gesamtleistung von jeweils 700 Megawatt versteigert. In den restlichen beiden Ausschreibungen beträgt das Volumen dann jeweils 800 Megawatt. (Sven Ullrich)