Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat der österreichische Nationalrat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) verabschiedet. Mit einer Verspätung von einem halben Jahr haben die Abgeordneten der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen zusammen mit der Fraktion der SPÖ und den NEOS die Neuregelung der Ökostromförderung und der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb unter anderem von Solaranlagen gebilligt. Nur die FPÖ hat gegen das Gesetz gestimmt.
Deckel bei Ökostromabgabe eingezogen
Im Vorfeld musste die Regierungskoalition noch mit den beiden Oppositionsparteien SPÖ und NEOS verhandeln, um die notwendigen Stimmenanzahl zu erreichen. Das ist gelungen. So legte die SPÖ Wert darauf, einkommensschwache Haushalte bei der Ökostromabgabe zu entlasten und zusätzliche Fördermittel für die Fernwärme zu reservieren. So sind künftig mehr Haushalte als bisher von der Ökostromabgabe befreit. Für weitere einkommensschwache Haushalte wird die Abgabe auf 75 Euro pro Jahr gedeckelt. Diese Beitragsminderung wird auf die anderen besser verdienenden Haushalte umgelegt.
Eine Milliarde Euro Förderung pro Jahr
Vorausgesetzt, der Bundesrat und die EU-Kommission gegen ebenfalls grünes Licht, stehen für den Ausbau der erneuerbaren Energien pro Jahr eine Milliarde Euro bereit. Damit soll der Zubau so beschleunigt werden, dass sich Österreich ab dem Jahr 2030 komplett mit Ökostrom versorgen kann. Diese Fördermittel stehen aber nicht nur für Photovoltaik- und Windkraftanlagen zur Verfügung, sondern auch für den Ausbau der Speicherkapazitäten in der Alpenrepublik.
Energiegemeinschaften werden möglich
Mit dem EAG schafft das Parlament auch die Voraussetzungen für die Gründung von Energiegemeinschaften. Das sind Gemeinschaften aus privaten Haushalten und kleine Betrieben, die zusammen eine oder mehrere Erzeugungsanlagen betreiben und sich damit vorrangig selbst versorgen. Damit will die Bundesregierung diese Akteure motivieren, selbst Ökostrom aus eigenen Anlagen zu erzeugen und den anderen Teilnehmern der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen.
Netzzugang erleichtert
Außerdem erleichtert das EAG den Netzzugang für Ökostromanlagen. Zum Gesetzespaket gehört aber auch die Erstellung eines Infrastrukturplanes, die Überarbeitung der Herkunftsnachweise für Strom und Gas sowie die Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle. Damit wird auch die gesamte Antragstellung und Bearbeitung der Förderanträge einfacher. Denn dann liegt alles in einer Hand.
Neue Regelungen für Solarparks
Zudem werden auch die Fördervoraussetzungen verändert. So gibt es in Zukunft keine Förderung mehr für Photovoltaikanlagen auf nicht versiegelten Flächen, wenn diese Fläche mit nur einer geringen Beeinträchtigung durch die Solaranlage weiter landwirtschaftlich genutzt werden kann. Neben dieser Bevorzugung der Agriphotovoltaik, die auf die parallele Nahrungsmittel- und Stromproduktion auf der gleichen Fläche abzielt, werden auch Deponieflächen und ehemalige Bergbaugebiete vorrangig gefördert, wenn es um Solarparks geht. Zudem schafft die Regierung die Grundlage, die Förderung an ökosoziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen oder regionale und europäische Wertschöpfung bei den eingesetzten Komponenten zu knüpfen. (su)
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