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Klimapaket

Umweltministerin will nicht mehr über Emissionen reden

Tilman Weber

Noch im August hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Interview mit ERNEUERBARE ENERGIEN einige klare Kriterien genannt, die für sie notwendige Inhalte ihres Klimagesetzes sind. Das Gesetzesvorhaben hatte sie seit Februar offensiv vorangetrieben.

Maßnahmenpuffer, Verantwortlichkeit, Windkraftausbau, 1,5-Grad-Ziel

Schulzes erstes klare Kriterium: Die für den Klimaschutz hauptverantwortlichen Ministerien sollten gemeinsam so viele Maßnahmenvorschläge in ihrem Ministerium einreichen, dass die Pariser Klimaziele, zunächst aber vor allem Deutschlands Energiewendeziel für 2030 übererfüllt werden kann. „Was wir jetzt an Maßnahmen aufschreiben, darf rechnerisch nicht nur das Minimum an Klimaschutz ergeben, was wir erreichen müssen“, hatte sie im Interview erklärt, das in der Septemberausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN erschienen ist. Das Maßnahmenpaket dürfe nicht wieder wie das vorangegangene Klimaschutzpaket der Bundesregierung „auf Kante genäht sein“. Deutschland wird bekanntlich seine Klimaziele für 2020 nicht mehr erreichen. Weil die Erfahrung mit dem bisherigen Klimaschutzpaket zeigten, dass nicht alle Maßnahmen gelängen, forderte Schulze nun ein Maßnahmenpaket mit einem Puffer.

Als zweites Kriterium hatte die Ministerin den in ihrem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz hinterlegten Mechanismus zur Verteilung fester Verantwortung an die betroffenen Ministerien verteidigt. Finanz-, Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Bau-, Verkehrs- und Umweltministerium müssen demnach jährliche Etappenziele bei den Maßnahmen erfüllen, die jeweils in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Verpassen sie ein solches Etappenziel, bekommen sie einen Zeitaufschub und müssen neue Maßnahmen bestimmen, um den Fahrplan wieder einhalten zu können. Verpassen sie dann das Etappenziel aber erneut, muss das betroffene Ministerium aus dem eigenen Etat für eventuelle Strafzahlungen an die Europäische Union oder für entstehende Extra-Kosten im CO2-Zertifikatehandel aufkommen. Sie sei offen für eine Alternative, wenn es bessere Vorschläge für einen ähnlich wirksamen Kontroll-Mechanismus gebe, hatte Schulze im Interview dargelegt. Allerdings habe sie mit dem Passus zu den Strafzahlungen bereits „ein ausgereiftes System vorgeschlagen“.

Auf die Frage nach einer von vielen Klimaschützern und Energiewendeakteuren verlangten Verbesserung der Situation des eingebrochenen Windenergieausbaus in Deutschland hatte Schulze ein drittes Kriterium genannt: Bei einem Verlust des Windenergiemarktes Deutschland seien weder der Kohleausstieg, noch die Nutzung grünen Stroms in Wärmeversorgung und im Verkehr durch sogenannte Sektorenkopplung möglich. Die Antwort hatte die Ministerin dabei auch auf die Zusatzfrage bezogen, was zudem bei einem Scheitern eines Krisengesprächs von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit den Vertretern der Windenergiebranche zu Anfang September passiere (lesen Sie dazu den auf unserer Website veröffentlichten zweiten Teil des Interviews!).

Und schließlich hatte Schulze erklärt: „Zufrieden bin ich erst dann, wenn Deutschland seinen Anteil an den in Paris vereinbarten Klimazielen erbringt.“ Das vierte Kriterium also.

Klimaschutzpaket erfüllt Kriterien nicht

Tatsächlich verabschiedeten die sechs für den Klimaschutz verantwortlichen Minister in der entscheidenden Sitzung des sogenannten Klimakabinetts am 20. Septembere ein Maßnahmenpaket (zur Pressemitteilung der Bundesregierung), das keines dieser Kriterien erfüllt. Auffällig: Zunächst einmal erwähnt das neue Klimaschutzprogramm das Schulze-Klimagesetz nicht einmal andeutungsweise.

Dann zum ersten Kriterium: Die beschlossenen Maßnahmen legen laut vielen Experten nicht nur keinen Maßnahmepuffer an, mit dem sich die Ziele rechnerisch sogar übererfüllen ließen. Im Gegenteil genügen sie nicht einmal für das Erreichen des deutschen Klimaziels bis 2030: 65 Prozent Anteil der Erneuerbaren an der Stromversorgung sowie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990.

Zum zweiten Kriterium: Vom Mechanismus zur finanziellen Beteiligung der einzelnen Ministerien am jeweils eigenen Versagen ist seit 20. September keine Rede mehr.

Zum dritten Kriterium: Der Windenergiegipfel unter Wirtschaftsminister Peter Altmaier war ohne Ergebnis auseinandergegangen, das Klimakabinett hat nun keinerlei Maßnahmen vereinbart, um das größte Hindernis für neue Windparks an Land, nämlich den mittlerweile chronischen Genehmigungsstau für neue Windparks zu beheben. Stattdessen hat die Bundeskanzlerin inzwischen anklingen lassen, dass Windkraft auf See ausgebaut werden müsse. Gegen schnellen Ausbau der Windkraft an Land aber spreche die gewachsene Skepsis der Landbevölkerung.

Und - viertes Kriterium - von einer Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele, 2015 durch die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen einer UN-Klimakonferenz verabschiedet, ist Deutschland offenbar weiter entfernt denn je. Zur Begrenzung der Erderwärmung bis 2050 auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zu vorindustriellen Zeiten wird Deutschland nicht genug beitragen.

Wie wenig das jetzt präsentierte Klimaschutzpaket insbesondere auch auf die Pariser Klimaziele achtet, darauf hat am Donnerstag das Polit-TV-Magazin Kontraste im öffentlich-rechtlichen ARD-Programm hingewiesen (ab Minute 20:52).

Ministerin will CO2-Budget nicht verraten

Vor allem deckte das ARD-Team von Kontraste auf, wie die Bundesumweltministerin über die Mängel des Klimaprogramms hinwegzutäuschen versucht. Das Thema ist für die SPD heikel: Die Sozialdemokraten wollen bekanntermaßen anhand verschiedener Vereinbarungen in der Koalition zum Jahresende prüfen, ob sie ihre Regierungskoalition mit der bei Energiewendethemen meist bremsenden CDU fortsetzen oder kündigen will. Das Klimagesetz dürfte hierzu ein wichtiger Prüfstein sein.

Kontraste hatte die Ministerin gefragt, wie viel CO2 Deutschland bis 2050 noch verbrauchen dürfe. Schulze betonte daraufhin nur, Deutschland wolle bis 2050 „klimaneutral“ werden. Das angefragte Emissions-Volumen an sogenannten CO2-Äquivalenten gemessen in Gigatonnen verriet sie auch nach weiteren Nachfragen nicht: Solche Zahlen verwirrten die Menschen nur, sagte sie schließlich dem Kamerateam. „Unter diesen ganzen Tonnen kann sich doch keiner was vorstellen.“

Zielverfehlung um mindestens 70 Prozent

Tatsächlich, so ließen sich die Redakteure von Kontraste vom offiziell von der Bundesregierung bestellten Sachverständigen Wolfgang Lucht informieren, dürften nur noch 7,5 Gigatonnen CO2-Äquivalente in die Luft gehen. Deutschland aber werde selbst bei einem Musterschüler-Verhalten gemäß dem jetzt beschlossenen Klimaschutzpaket 70 Prozent mehr beziehungsweise 12,9 Gigatonnen ausstoßen. Bei realistischer und konsequenter Berechnung der Wirkung aus den Maßnahmen würden die Emissionen bis 2050 sogar weit mehr als das Doppelte des uns nur noch zustehenden CO2-Budgets belaufen. Der Fernsehbeitrag lässt zur Veranschaulichung eine rasch wachsende schwarze Emissionsdatensäule auf das realistisch zu erwartende Resultat ansteigen. Das von den Fernsehbildern suggerierte Ergebnis, bei dem die Säule wieder ausblendet: Deutschland wird 16,5 Tonnen auspusten. Das entspricht einer Zielverfehlung um 120 Prozent, also um mehr als das Doppelte des für die Pariser Klimavereinbarung Zulässigen.